Tabuzone Sperrfläche?
Überfahren erlaubt oder nie?
Sperrflächen nur bei Behinderung legal befahrbar
Darf ich als Autofahrer über eine Sperrfläche der Straße ausweichen und an einem Fahrzeug vorbeifahren, das meine Fahrspur blockiert?
Friedrich Winterer
per e-mail
Dazu D.A.S-Juristin Mag. Gabriele Burda:
Die Sperrfläche darf grundsätzlich nicht befahren werden. Allerdings gibt es eine Rechtsprechung zum Überfahren der Sperrlinie, die hier analog herangezogen werden kann: Das Überfahren der Sperrlinie (bzw. das Befahren der Sperrfläche) ist dann erlaubt, wenn sich ein Hindernis auf der Fahrbahn befindet, das nicht anders umfahren werden kann. Das Ausweichen auf die Sperrfläche kann eine Notstandssituation gemäß § 6 VStG darstellen, wobei hier besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit vom Lenker gefordert wird (OGH 1968, ZVR 1969/130; VwGH 83/03/0321).