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  • 10.11.09 von Roland Scharf
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Tafel-Kunde

Zusatztafeln und ihre Bedeutung

ArchivZusatzschilder, vor allem, wenn es um die erlaubte Geschwindigkeit geht, sind grundsätzlich zu beachten 

Auf einer Bundesstraße steht ein gelbes, rechteckiges Schild mit der Aufschrift „NEU 100 km/h“.
Ist dieses rechtlich bindend, da man dort bisher 120 km/h fahren durfte? 

Thomas Löffler
1190 Wien 

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:
Grundsätzlich gilt auf Freilandstraßen (dazu zählen auch Autostraßen) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Durch Verordnung (wird mittels Verkehrszeichen kundgemacht) der zuständigen Behörde kann allerdings eine geringere oder auch eine höhere Geschwindigkeit vorgeschrieben bzw. erlaubt werden. Bisher war möglicherweise eine höhere Geschwindigkeit erlaubt. Jetzt wurde diese wieder dem Gesetz angepasst, nämlich auf 100 km/h. Das „NEU 100 km/h“-Schild ist somit als Service zur Information der Autofahrer zu verstehen.

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