Hagelschaden
Wer deckt Hagelschäden, wenn das Auto zum Zeitpunkt in der Werkstatt stand?
Wird das Auto durch "höhere Gewalt" auf Werkstätten-Gelände beschädigt, muss der Werkstatt-Betreiber nicht unbedingt die Kosten übernehmen
Ich brachte meinen VW Golf zum Service in die Werkstatt. Im Zuge dessen beschädigte ein starkes Hagelgewitter das Fahrzeug erheblich. Der Betrieb behob den Schaden kostenlos, betonte jedoch, dass dies eine freiwillige Leistung der Werkstatt sei. Nun frage ich mich, ob die Werkstatt nicht grundsätzlich für derartige Schäden haftet?
Gerhard Stadler
1190 Wien
Rechtsanwalt Dr. Kurt Waneck, 1010 Wien, erklärt:
„Der Betreiber einer Kfz-Werkstätte muss den Pkw des Kunden ordnungsgemäß verwahren, bei „höherer Gewalt“ (Unwetter, Erdbeben etc.) kommt eine Haftung aber grundsätzlich nicht in Frage. Allerdings: Hat der WerkstattInhaber mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart, dass er dessen Fahrzeug in einer Garage aufbewahrt oder kann der Kunde aufgrund der großen Menge an überdachten Stellplätzen davon ausgehen, ist die Werkstatt für Unwetterschäden sehr wohl haftbar. Selbst durch ein unabwendbares Ereignis verursachte Schäden können nämlich unter Umständen vermeidbar sein.“