Diesel-Probleme
Wenn die Spritpumpe versagt, weil der Diesel zu biologisch ist
Die Biodieselbeimischung schreibt das österreichische Gesetz vor. Das Auto von Leser Weigel hat den Sprit aber nur bedingt vertragen
Beim Toyota Previa Diesel (Bj. 2002) unseres Lesers Alois Weigel aus Perchtoldsdorf musste vor kurzem die Einspritzpumpe um 431 Euro erneuert werden. Das Fahrzeug vertrage den Biodiesel, der dem Kraftstoff beigemengt sei, nicht, sagte unserem Leser der Leiter der aufgesuchten Vertragswerkstätte. Bei zusätzlicher Reinigung des Tanks und sämtlicher Kraftstoffleitungen, hätte die Reparatur sogar insgesamt 1200 Euro gekostet. Die einzige Möglichkeit derartige Reparaturen zu vermeiden sei den teureren und nicht überall erhältlichen Super-Diesel zu tanken, meinte der Werkstättenleiter zu unserem Leser. Herr Weigel ist mittlerweile auf ein Auto umgestiegen, das bis zu fünf Prozent Biodiesel im Kraftstoff verträgt. Er fürchtet jedoch, dass dem Dieselkraftstoff generell immer mehr Biodiesel beigemengt werden wird. Eine unangenehme Situation für viele Besitzer von Fahrzeugen mit Commonrail-Dieselmotor, da laut Herrn Weigel diese Motoren Biodiesel oft nicht vertragen. Unser Leser will daher Klarheit darüber, ob und wie die Biodieselbeimischung geregelt ist.
Wir fragten beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach, ob es eine Vorschrift über die Beimengung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff gibt und wie diese lautet. Wir erhielten folgende Antwort:
Die österreichische Kraftstoffverordnung regelt die Substitution von fossilen Kraftstoffen durch Biokraftstoffe. Seit 1. Oktober 2008 müssen auf den Energiegehalt bezogen insgesamt 5,75 Prozent der fossilen Kraftstoffe durch die Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen substituiert werden. Das kann entweder durch die Beimischung von z.B. Biodiesel zu Diesel bzw. Bioethanol zu Benzin bzw. durch die reine Verwendung von z. B. 100 Prozent Biodiesel in Fahrzeugen erreicht werden.
Zur Erreichung des Gesamtziels ist seit Juni dieses Jahres vom Substitutionsverpflichteten dabei, bezogen auf den Energiegehalt, zumindest ein Anteil von 3,4 Prozent Biokraftstoff bei Benzin und zumindest 6,3 Prozent Biokraftstoff bei Diesel zu substituieren. Bei ausschließlicher Beimischung durch den Substitutionsverpflichteten entspricht das einer Beimischung von rund 5 Prozent bei Benzin (E5) und rund 7 Prozent bei Diesel (B7).
Die genauen Spezifikationen der Kraftstoffe, wie auch den höchst möglichen Anteil der Beimischung von Biokraftstoffen, werden beim Diesel durch die EU weit gültige Kraftstoffnorm EN 590 (in Österreich ÖNORM EN 590) mit maximal 7 Volumprozent und bei Benzin entsprechend durch EN 228 (in Österreich ÖNORM EN 228) mit maximal 5 Volumprozent geregelt.
Mag. Doris Ostermann
Pressesprecherin
Anmerkung der Redaktion: Praktisch alle aktuell angebotenen Neufahrzeuge mit Dieselmotor müssen die durch die EU-Norm vorgeschriebene Beimengung von Biodiesel zum Kraftstoff vertragen. Probleme können bei älteren Fahrzeugen oder bei Fahrzeugen, die nicht für den EU-Raum bestimmt waren, auftreten. Reinen Biodieselkraftstoff verkraften auch viele Neufahrzeuge nicht. Auf Hinweise beim Tankstutzen oder in der Betriebsanleitung ist zu achten.