Park-Wächter
Samstag - Werktag?
Was genau ist ein Werktag?
An einem Samstag gegen 16 Uhr parkte ich mein Auto in Wien. Und zwar innerhalb einer durch Schilder mit der Aufschrift „Kurzparkzone werktags 8:00 bis 18:00 Uhr“ gekennzeichneten Zone.
Ich ging davon aus, dass Samstag Nachmittag nicht als Werktag gilt. Die MA 67 war anscheinend anderer Meinung – ich erhielt einen Strafzettel. Daher meine Frage: Gilt der Samstag nun gänzlich als Werktag und muss ich daher die Strafe bezahlen?
Mag. Sabine Scharf
1230 Wien
Dazu die Juristin der D.A.S.-Rechtsschutz-Versicherung, Mag. Susanne Millwisch:
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis ausgesprochen, dass unter Werktag jeder Tag zu verstehen ist, der nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist. Daher ist auch der Samstag ein Werktag, und die Kurzparkzone gilt auch am Samstag Nachmittag. Wohl gelten zahlreiche Kurzparkzonen am Samstag nur vormittags, das muss dann jedoch auf den Hinweis-Tafeln ersichtlich sein.