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  • 16.06.10 von Roland Scharf
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Bequemes Lasermessen

Geschwindigkeit aus dem Polizeiauto heraus messen?

Die teuerste Art, sein Auto fotografieren zu lassen 

Dürfen Polizeibeamte mit einer Laserpistole aus dem Auto die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges messen? Ist es zulässig, dieses Messergebnis als Beweis für eine Geschwindigkeitsübertretung zu verwenden? Führt nicht eine solcherart durchgeführte Messung zu einem verfälschten Ergebnis?
Maciej Ataman
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Dazu D.A.S-Juristin Mag. Gabriele Burda:
Die Messungen mit Laserpistolen müssen von einem Fixpunkt aus erfolgen, deshalb kann auch aus dem Streifenwagen gemessen werden. Bei schlechten Witterungsverhältnissen kommt es zusätzlich darauf an, ob das Gerät nach den Verwendungsrichtlinien und Betriebsvorschriften geeignet ist, ein unter diesen Bedingungen eindeutiges Messergebnis zu liefern.
Abgesehen davon wird eine so genannte Messtoleranz von drei km/h (unter 100 km/h) bzw. drei Prozent (über 100 km/h) vom Messergebnis abgezogen. Ein korrektes Ergebnis liefern nur geeichte Geräte, die regelmäßig kalibriert werden. Wenn Zweifel über die Richtigkeit des Messergebnisses bestehen, ist es sinnvoll, bei der Behörde die Vorlage des Eichscheins bzw. des Lasermess-Protokolls sowie die Verwendungsrichtlinien für das Messgerät zu beantragen.

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