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  • 17.01.11 von Roland Scharf
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Privat-Sheriff

Anrainer als Tempo-Kontrolleur?

Raser mit der Privatkamera gefilmt? Könnte rechtlich problematisch werden. 

Ich wurde von einem Anrainer wegen angeblichen Schnellfahrens in einer 30 km/h-Zone angezeigt. Er hat mich mit einer Videokamera gefilmt und behauptet, anhand der Aufzeichnung die gefahrene Geschwindigkeit festgestellt zu haben. Ich muss mich nun bei der
Polizei rechtfertigen.
Daher meine Frage: Ist es Privaten erlaubt, geschätzte Geschwindigkeitsübertretungen anzuzeigen? Darf ich von einer Privatperson gefilmt und daraufhin angezeigt werden? Und gilt eine solche private Videoaufzeichnung überhaupt als Beweis?
Hubert T.
(Name der Redaktion bekannt)

Dazu D.A.S-Juristin
Mag. Susanne Millwisch:
Grundsätzlich dürfen Privatpersonen Anzeigen erstatten. Auch Videoaufzeichnungen können laut VwGH ein taugliches Mittel für die objektive Geschwindigkeitsfeststellung sein. Geeichte technische Hilfsmittel haben allerdings eine höhere Beweiskraft. Geschätzte Geschwindigkeiten (z.B. laut einem ungeeichten Tacho) hat der VwGH nicht als Beweismittel anerkannt.
Bei einer Anzeige aufgrund privater Videoaufzeichnungen kann ein Rechtsmittel Erfolg versprechend sein, da bei solchen Videos von einer großen Ungenauigkeit ausgegangen werden muss.
Private Videoaufzeichnungen von Geschehnissen in der Öffentlichkeit sind rechtlich in einer Grauzone angesiedelt. Solange diese Aufnahmen nicht veröffentlicht werden, kann gegen den Filmer nicht erfolgreich vorgegangen werden. Anders, wenn durch eine Videoanlage ständig der Eingangsbereich eines fremden Hauses überwacht wird. In einem solchen Fall wäre die Privatsphäre sicherlich verletzt.
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