Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger
Wo dürfen bzw. müssen Radfahrer fahren? Worauf müssen sie achten? Und worauf die Autofahrer?
Die Straße ist eine Verkehrsfläche für Fahrzeuge. Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrräder Fahrzeuge – daher gehören sie auf die Straße.
Der Gehsteig ist das Revier der Fußgänger. Fahrräder dürfen hier nur geschoben werden. Bei Hauseinfahrten darf allerdings der Gehsteig mit dem Fahrrad fahrend überquert werden. Ausnahme: Kinder dürfen mit Kinderfahrrädern (maximaler Felgendurchmesser 300 mm, maximal erreichbare Fahrgeschwindigkeit fünf km/h) auf Gehsteigen auch in Längsrichtung fahren.
Der Zebrastreifen ist für Fußgänger gedacht. Radfahrer dürfen den Zebrastreifen nicht zur Fahrbahn-Querung befahren (Schieben erlaubt). Alle Fahrzeuglenker (auch Radfahrer) müssen hier Fußgängern das Queren der Straße ermöglichen.
Der Radfahrstreifen ist ein spezieller Fahrbahnteil (Mindestbreite 1,25 Meter), von der restlichen Fahrbahn mit einer durchgehenden weißen Linie getrennt. Autofahrer dürfen diese Linie nicht überfahren.
Der Mehrzweckstreifen ist ein Radfahrstreifen, der durch eine unterbrochene weiße Linie gekennzeichnet ist und bei Bedarf (Gegenverkehr oder breite Fahrzeuge) auch von Kraftfahrzeugen befahren werden darf. Achtung:
Radfahrer haben Vorrang!