Produkthaftung, Gewährleistung und Garantie
Was umfasst die Fahrzeuggarantie, was die Gewährleistung? Und wann wird für das Produkt gehaftet? Eine Begriffsbestimmung.
Ist ein Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft oder beschädigt, ist die gesetzliche Gewährleistung (gilt zwei Jahre) anzuwenden. Die Gewährleistung ist eine Mängelhaftung und gilt allein für den Mangel eines Produktes, der zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Der Hersteller kann dieses Recht gegenüber einem Konsumenten nicht einschränken. Die Gewährleistung ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt.
Die Produkthaftung beginnt, wenn durch den Fehler eines Produkts ein Personen- oder Sachschaden entsteht. Dabei geht
es nicht um die mögliche Verschuldensfrage des Benutzers, sondern allein um den Fehler eines Produkts. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände annehmen kann.
Aber: Ein Produkt kann nicht als fehlerhaft angesehen werden, weil bereits ein besseres Produkt auf dem Markt ist. Bei Fahrzeugen ist somit nicht das Vorgängermodell fehlerhaft, weil das Nachfolgermodell besser ist.
Garantie ist im Vergleich zur Gewährleistung ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Händlers. In den meisten Fällen verspricht der Hersteller für Mängel seines Produktes, die während der Garantiezeit auftreten, gemäß Garantiebedingungen einzustehen. Das heißt nicht zwangsläufig, dass alle Leistungen, die während der Garantiezeit erbracht werden, kostenlos sind.
Beispiel: Fahrzeughersteller geben üblicherweise zwar lange Garantien gegen Durchrostung (bis zu 30 Jahre). Vorraussetzung für die Aufrechterhaltung ist dabei in den meisten Fällen allerdings eine regelmäßige Inspektion durch eine Vertragswerkstätte.