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  • 26.11.09 von Rudolf Glass
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Die Führerschein-Vormerkdelikte

Alle Führerschein-Vormerkdelikte auf einen Blick

May, Scharf, VincentDas begehrte Rosa-Papier - und wie man bei der Exekutive punktet 

Wurde der Führerschein einmal erworben, kann er so leicht nicht mehr abhanden kommen. Außer, es werden gewisse Spielregeln nicht eingehalten, dann läuft der Besitzer Gefahr, dass ihm der rosa Schein oder die Plastikkarte temporär abgenommen wird.
Bei schweren Verkehrsdelikten wie z. B. extreme Geschwindigkeitsübertretungen (plus 40 km/h im Ortgebiet bzw. plus 50 km/h auf Freilandstraßen), über 0,79 Promille Blutalkohol und unter 0,2 Sekunden Sicherheitsabstand wird die Lenkberechtigung vorübergehend entzogen, bei mittelschweren Delikten kommt es zu einer sogenannten Vormerkung im Führerscheinregister.
Die erste Vormerkung hat noch keine unmittelbaren Folgen, kommt es aber innerhalb von zwei Jahren zu einem zweiten Eintrag, muss eine Verkehrserziehungsmaßnahme (Nachschulung und Perfektionsfahrt, Kindersicherungs-, Fahrsicherheits- bzw. Ladungssicherungskurs) absolviert werden. Erfolgt im genannten Zeitraum auch noch eine dritte Vormerkung, ist der Schein für mindestens drei Monate weg.
Jede Vormerkung wird zwei Jahre nach Begehen des jeweiligen Deliktes gelöscht. Wird der Führerschein vorübergehend entzogen, werden alle Vormerkungen gelöscht.

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