Schluss mit Leuchten!

21. November 2019
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Wie jedes Jahr brachte auch heuer der Herbst den Nebel mit sich. Und wie jedes Jahr muss man sich als Autofahrer über andere Verkehrsteilnehmer ärgern, die den Umgang mit den Nebel-Schlussleuchten offensichtlich nicht beherrschen. Der Eindruck, dass manche das grelle Licht im November auf- und frühestens im Februar wieder abdrehen, mag übertrieben sein, aber was sollen aktivierte Nebel-Schlussleuchten bei mittelstarkem Autobahnverkehr und 130 km/h? Noch dazu, wenn seit Minuten der gleiche Autofahrer hinter einem herfährt? Solche Fälle sind jedoch eher die Regel als die Ausnahme.

Österreichischen Politikern wird oft vorgeworfen, dass sie Ideen aus Deutschland kritiklos übernehmen. Im Fall des Umgangs mit den Nebel-Schlussleuchten ist dem nicht so, es wäre aber klug. In Deutschland dürfen jene nämlich nur bis zu einer Sichtweite von maximal 50 Metern – entsprechend einer Fahrgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h – leuchten, darüber straft die Polizei. Der Gedankengang dahinter: Bei wirklich starkem Nebel sind 50 km/h das Maximum des Zumutbaren, da man dann ja auch nur noch mit Abblendlicht fahren kann, weil das Fernlicht einen selbst blendet. Ist die Sicht hingegen gut genug für deutlich höhere Geschwindigkeiten, rechtfertigt das keine Nebel-Schlussleuchten. Eine logisch-simple Regelung, deren Übernahme für Österreich durchaus Sinn ergäbe.

(Kommentar)

Foto: ÖAMTC