Autokauf Verkäufer lässt Hose runter

Autokauf & Leasing trotz Coronavirus?

8. April 2020
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Aktuelles

Im Zusammenhang mit Autokauf, Abholung und Leasing-Rückgabe tun sich für Konsumenten derzeit viele Fragen auf. Es wird, was Gesetze und Verordnungen betrifft, ständig geändert und angepasst, weil viele schnell beschlossene Gesetze in der Eile nicht auf deren Auswirkungen im Detail geprüft werden konnten. Autohersteller, Importeure, Händler und Leasingfirmen haben unterschiedliche Notprogramme erstellt, um trotz Krisenmaßnahmen einigermaßen funktionierende Abläufe in ihrem jeweiligen Betrieb zu gewährleisten. Wir fassen die wichtigsten Infos zusammen.

Autokauf im Corona-Zeitalter

Auch wenn Autoverkäufer in Bezug auf Rabatte derzeit liebend gern die Hosen runterlassen würden (siehe Bild oben) – Verkaufslokale und Schauräume bleiben, vorerst bis 13. April, geschlossen. Probefahrten sind nicht möglich. Die meisten VerkäuferInnen arbeiten im Home Office und sind über Telefon und E-Mail erreichbar. Wer einen Neuwagen kaufen will, kann dies schriftlich tun, vor allem, wenn er schon vor den Einschränkungen gustiert und verhandelt hat, wird dies kein Problem sein. Fahrzeug konfigurieren kann man auch am Computer und (Vor-)Bestellungen online beim Markenimporteur vornehmen. Der wird dann einen Händler nennen, bei dem das Fahrzeug gekauft werden kann. Auch Leasing-Abschlüsse beim Händler oder bei den Leasing-Banken sind, ebenfalls telefonisch und dann schriftlich (Mail), jedenfalls ohne persönlichen Kontakt, möglich.

Die Basisnachlässe auf den Listenpreis sind ohnehin gegeben, mit dem Händler lassen sich zusätzliche Rabatte durchaus noch aushandeln. Ausgeliefert werden die Neuwagen in der Regel ohnedies erst in ein paar Wochen oder Monaten. Wer Lagerware (Tageszulassungen, Vorführwagen etc.) kauft, muss in der Regel ebenfalls auf eine Lockerung der Corona-Maßnahmen warten. Große Händlerorganisationen liefern derzeit zumeist nicht aus, manche Betriebe tun dies in Ausnahmefällen aber doch, allerdings ohne persönlichen Kundenkontakt. Da auch Um- und Anmeldungen kompliziert oder unmöglich sind (bitte die Homepages der Versicherungen besuchen!), ist die Auslieferung auch längst bestellter und bezahlter Fahrzeuge derzeit praktisch kein Thema. Überdies lassen viele Hersteller bereits produzierte Wagen im Werk stehen, für die Kunden gilt daher: Geduld bitte!

Sonderproblem Leasing-Rückgabe

Was tun, wenn der bestellte Neuwagen auf der Halde bleibt, das alte Leasing-Fahrzeug aber zurückgegeben werden muss? Es empfiehlt sich, mit der Leasing-Firma schriftlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die Firmen verfahren unterschiedlich: Sie verlängern entweder den Leasing-Vertrag, bis der Neuwagen übernommen werden kann, oder es nehmen einige das alte Fahrzeug trotzdem zurück – das geht aber nur nach telefonischer Vereinbarung, da Gebrauchtwagen- und Annahmeplätze unbesetzt sind und ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin für die Übergabe kurzfristig abgestellt werden muss. Manche Händler sorgen dann für eine Überbrückung, in dem sie dem Kunden bis zur Auslieferung des Neuwagens ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Entweder kostenpflichtig oder in einigen Fällen, vornehmlich bei treuen Stammkunden, sogar gratis.

Update (8. April 2020):

Ab Dienstag, dem 14. April 2020, dürfen Geschäfte, folglich auch Autohäuser, mit bis zu 400 Quadratmeter großen Verkaufsräumen öffnen (unter Einhaltung aller bekannten Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa dem Tragen von Schutzmasken). Die Größe einer zusätzlichen Freifläche zählt dabei nicht. Hat etwa ein Gebrauchtwagenhändler eine 800 Quadratmeter große Freifläche, auf der nur eine kleine Hütte steht, dann darf er am 14. April aufsperren. Geschäftslokale über 400 Quadratmeter müssen hingegen bis Anfang Mai geschlossen bleiben. Das führte naturgemäß zu einem Aufschrei etlicher großer Händler: Zum einen kritisiert auch Klaus Edelsbrunner, Bundesgremialobmann des österreichischen Fahrzeughandels, die Ungleichbehandlung der Betriebe, zum anderen weisen viele Chefs größerer Automobilfirmen darauf hin, dass sich in Autohäusern der Andrang erfahrungsgemäß in Grenzen hält, die Regelung aus wirtschaftlichen UND gesundheitlichen Gründen also unsinnig sei. Werner Schirak, Geschäftsführer des gleichnamigen Autohauses in St. Pölten, versteht die Bestimmungen ebenfalls nicht: “Bei den großen Baumärkten, die öffnen dürfen (für sie gilt die 400 m2-Regel interessanterweise nicht, Anm.), werden sich die Leute ab dem 14. April drängen, bei uns im Autohandel leider nicht.” Eine Reduzierung der Verkaufsfläche auf unter 400 m2 durch Absperrungen ist ebenso wenig möglich, wie die ohnehin bei vielen Händlern obligatorische Trennung nach Marken in eigene Bereiche das Problem löst. Edelsbrunner: “Es geht rechtlich darum, ob es sich um eine Betriebsstätte oder mehrere handelt.” Die Wirtschaftskammer hatte zwecks Vermeidung von Ungleichbehandlung von Unternehmen um eine Ausnahme für den Autohandel (keine Limitierung der Verkaufsfläche auf 400 m2) eingereicht, so wie auch die Möbelbranche dies vehement forderte. Die Forderungen blieben allerdings unbeachtet.

Ab Dienstag, 14. April, dürfen auch die Kfz-Zulassungsstellen uneingeschränkt öffnen, seit Ausbruch der Corona-Krise war das Anmelden eines Fahrzeugs nur unter besonderen Voraussetzungen möglich (Auto notwendig für Versorgung, Ärzte, Hebammen, Einsatzfahrzeuge usw.).

Ab Freitag, 1. Mai (für viele aufgrund des Feiertags erst ab Montag, 4. Mai), sollen dann alle Geschäfte aufsperren dürfen. Ausgeliefert darf schon ab 14. April werden, aber das werden nur jene kleinen Betriebe tun, die auch geöffnet haben.

Foto: Robert May