Schutzmaske im Auto – sinnvoll?

30. April 2020
Keine Kommentare
18.648 Views
Aktuelles

Derzeit sind Autofahrer, die allein in ihrem Fahrzeug sitzen und dabei eine Schutzmaske tragen, ein recht häufiges Bild im Straßenverkehr. Die Frage, die sich dabei stellt, lautet: Bringt das etwas? Die Antwort ist so kurz wie klar: Nein. Die NMS-Schutzmaske (= Nasen-Mund-Schutz) dient primär dem Fremdschutz. Sie schützt also nicht ihren Träger vor Ansteckung (weil sie den Nasen-Mund-Bereich seitlich nicht ausreichend abdichtet), wohl aber alle anderen, weil sie Tröpfchen, die man beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, in großer Menge zurückhält.

Sitzt man nun allein im Auto, kann man gar niemanden anstecken, das Tragen einer NMS-Schutzmaske ist komplett sinnlos. Im Gegenteil: Trägt man die Maske unnötig lang, wird sie von der Atemluft durchfeuchtet und eventuell an der Außenseite befindliche Viren leben dadurch deutlich länger. Denn Viren benötigen für ein langes Leben außerhalb einer Wirtsperson Körpertemperatur (rund 37 Grad Celsius) und Feuchtigkeit – also genau die Bedingungen, die sie durch den beständigen Strom der Atemluft erhalten.

Doch selbst das Tragen einer FFP-Schutzmaske (diese Feinstaubmasken der Klassen FFP 2 und FFP 3 dienen sehr wohl dem Eigenschutz) ergibt im Auto keinen Sinn, weil Coronaviren während der Fahrt nicht ins Auto eindringen. In der Luft befinden sich nur dann Viren, wenn ein Infizierter gerade niest oder hustet, doch diese sinken selbst in geschlossenen Räumen nach kürzester Zeit zu Boden. Im Freien, noch dazu im Auto, ist man diesbezüglich 100-prozentig sicher. Dazu benötigt man nicht einmal einen Feinstaubfilter (Pollenfilter), über den bereits viele neuere Autos serienmäßig verfügen.

Sinn ergibt das Tragen der Schutzmaske im Auto nur dann, wenn sich darin mehrere Personen befinden, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Doch Vorsicht: Eine solche Zusammenkunft im Auto ist derzeit in jedem Fall verboten. Es sei denn, es handelt sich dabei um ein Taxi. Am besten tragen dann sowohl der Fahrer als auch der Passagier Schutzmasken. Teilweise kann man (etwa beim Wiener Taxifunk 40 100) auch explizit Taxilenker mit Mundschutz anfordern.

Update 14.04.:

Ab Dienstag, 14.04., gilt in österreichischen Taxis allgemeine Schutzmasken-Pflicht (also für Fahrer und Passagier). Zudem muss ein Meter Sicherheitsabstand gehalten werden. In der Praxis heißt das: Der Passagier darf ausschließlich schräg hinter dem Fahrer Platz nehmen. Die Schutzmasken-Pflicht gilt ab 14.04. auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen Geschäften, die ab diesem Tag wieder öffnen dürfen.

Außerdem sind ab dem 14.04. auch private Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht in einem Haushalt leben, erlaubt. Klarerweise müssen dabei alle Beteiligten Schutzmasken tragen. Außerdem muss man den Sicherheitsabstand von einem Meter zu jeder anderen Person auch im Auto einhalten, weshalb sich in den meisten Autos nur die Konstellation “Fahrer plus ein Passagier schräg dahinter” (also wie im Taxi) ausgehen wird. Gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen dürfen hingegen wie bisher ohne Schutzmaske miteinander im Auto fahren.

Update 01.05.:

Ab Freitag, 01.05., dürfen bei privaten Fahrgemeinschaften und Taxifahrten zwei Personen pro Reihe im Auto sitzen. Die Maskenpflicht bleibt selbstverständlich bestehen, so man nicht im gleichen Haushalt lebt, die Ein-Meter-Abstandsregel gilt aber nicht mehr.

Foto: Claudio Schwarz/unsplash.com