Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Juli/August 2020)

20. Juli 2020
Keine Kommentare
3.491 Views
Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Juli/August 2020:

Foto: Robert May

Reifendruck-Problem

Im September 2018 habe ich einen neuen Suzuki Baleno gekauft, alle Services und ­Inspektionen wurden in der Vertragswerkstatt vorgenommen. Sommer- und Winter­räder sind Original- bzw. Erstausstattung. Die Räderwechsel nehme ich selbst vor, den Reifendruck kontrolliere ich re­­gelmäßig, bisher keine Pro­bleme. Einzige Besonderheit: Ich führe immer ein Reserverad mit, im Sommer eines der Winterräder und im Winter eines der Sommerräder – das wurde mir von Suzuki mündlich als OK bestätigt.

Beim heurigen Wechsel auf Sommerräder leuchtete plötzlich die Reifendruck-Warnleuchte auf, der Reifendruck war aber korrekt eingestellt. Laut Suzuki-Betrieb benötige ich einen Termin für ein neues „Setup“ des Systems, Kosten: 100 Euro. Die Werkstatt vermutet, dass entweder ein Sensor kaputt ist oder das System durch das Mitführen des Re­­servereifens irritiert wurde. Wären kaputte Reifendruck-Sensoren ein Garantiefall bzw. halten Sie die Kosten für das neue Setup für gerechtfertigt?

Hans Czulik
E-Mail

Unsere Anfrage bei Suzuki Austria ergab folgendes:

Bei den meisten Herstellern gelten Bestandteile des Reifendruck-Kontrollsystems (RDKS) als Verschleißteile, sind also von der Garantie ­ausgenommen. Suzuki sieht das anders und gewährt darauf die volle dreijährige Fahrzeuggarantie.

Der Preis für ein neues RDKS-Setup wurde nach­träglich auf 45 Euro korrigiert, doch selbst dieser Betrag musste von Herrn Czulik nicht bezahlt werden, da ein Sensor kaputt war und die gesamte Reparatur somit auf Garantie erledigt wurde.

Das im Kofferraum mit­geführte fünfte Rad war nicht der Grund für die aufgetretenen Probleme. Es wird von Suzuki aber empfohlen, das Ersatzrad nicht sofort beim Reifenwechsel ins Auto zu legen, sondern erst, nachdem man ein paar Kilometer ge­­fahren ist. So hat das System Zeit, die neuen Reifen „anzulernen“. Ist diese kurze An­­lernphase vorbei, kann es mit etwaigen zusätz­lichen Rädern im Auto keine Probleme geben.

Hardtop-Fragen

1. Kann ich als selbständiger Einzelunternehmer davon ausgehen, dass für mich der Ford Ranger Doppelkabine, da auf der Fiskal-Lkw-Liste des Finanzministeriums angeführt, vorsteuerabzugsberechtigt ist?

2. Kann ich entscheiden, ob ich diesen Pickup als Lkw oder als Pkw anmelde, oder ist er in Österreich auto­matisch als Lkw haftpflicht- und kaskoversichert?

3. Was bedeutet es in der ­Praxis, wenn der Pickup als Lkw versichert ist? Hat das Auswirkungen auf das Bonus/Malus-System oder die Autobahn-Vignette?

4. Bewirkt ein Hardtop irgendeine versicherungstechnische Veränderung?

5. Muss ich das Hardtop in die Zu­lassung aufnehmen bzw. von der Zulassungsbehörde gesondert genehmigen ­lassen?

Dr. Volkmar Hiebinger
4491 Niederneukirchen

Dazu Christian Wotypka, PR-Manager von Ford Austria:

1. Jedes Fahrzeug, das auf der offiziellen Liste der vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeuge des Finanzministeriums geführt wird, ist ein solches. Daher auch der Ford Ranger mit Doppelkabine.

2. Nein, Sie haben keine Wahlmöglichkeit. Der Ford Ranger ist als Lkw homologiert und auch zolltarifisch als solcher eingestuft, daher ist er auch nicht NoVA-pflichtig.

3. Für alle Kfz bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamt­gewicht gilt auf der Autobahn die Vignette, also auch für den Ford Ranger. Eben­-
so richtet sich das Bonus/Malus-System (so es von den Versicherungen noch angewendet wird) meist nach ­diesem Gewichtslimit.

4. Üblicherweise bewirkt ein Hardtop keine versicherungstechnische Änderung, das kann von Anbieter zu Anbieter allerdings unterschiedlich sein. Besser also bei Ihrer Versicherung nachfragen.

5. Wenn das Hardtop über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt, ist keine ge­­sonderte Genehmigung notwendig. Das gilt auf jeden Fall für die von Ford ab Werk angebotenen Produkte. Sollte es sich um ein anderes Modell handeln, bitte zur Sicherheit den Händler nach der ABE fragen.

Foto: Robert May

Winterreifen im Sommer

Im Zuge des Shutdowns aufgrund der Corona-Krise hatten zahlreiche Werkstätten lediglich für Notdienste geöffnet. Das Umstecken von Winter-
auf Sommerräder galt nicht als Notfall und wurde daher nicht vorgenommen. Zur Be­­ruhigung der Autofahrer war immer wieder zu hören, dass es nicht verboten sei, im Sommer mit Winterreifen zu fahren und daher keine Eile bestehe. Die Polizei straft also nicht, wenn man im Sommer mit Winterreifen fährt. Was passiert aber, wenn ich mit Winterreifen im Sommer einen Unfall habe, der eventuell auf deren längeren Bremsweg zu­­rückzuführen ist? Schließlich ist die Gummi-Mischung der Winterreifen nicht für hohe Temperaturen gemacht.

Heinrich Urban
1080 Wien

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, Winterreifen bis zu einer gewissen Profiltiefe im Sommer zu fahren, so ist doch Vorsicht geboten. Durch deren Winter-optimierte Gummi-Mischung kann es bei hohen Temperaturen nicht nur zu einem längeren Bremsweg, sondern eventuell auch zu einem erhöhtem Aquaplaning-Risiko kommen. Sie müssen Ihre Fahrweise entsprechend anpassen. Bei einem dadurch von Ihnen verursachten Auffahrunfall kann es schnell zu einer Teilschuld oder gar Al­leinschuld kommen. Für den eigenen Schaden kann es in der Kaskoversicherung zu einer Begrenzung oder gar Verwei­gerung der Deckung kommen. Beides hängt jedoch sehr stark von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Unfalls ab.

Foto: Robert May

Abgas vs. Verbrauch

Im Artikel über die CO2-­Strafen für Autohersteller aus Heft 6/20 erwähnen Sie Abgase und Verbrauch von Autos mit Verbrennungsmotoren mehrmals gesondert. Aber ist es nicht so, dass ein Fahrzeug, das mehr verbraucht, auch mehr Abgase produziert? Weshalb legen Sie solchen Wert auf ­diese Trennung?

Karin Engerer
1160 Wien

Seit es sich bei nahezu allen Verbrennungsmotoren um Direkteinspritzer handelt, sind Verbrauch und Abgase ­völlig voneinander getrennt zu betrachten. Ein Direkt­einspritzer, der bei niedriger Drehzahl läuft (Teillastbetrieb), magert das Gemisch aus Benzin/Luft bzw. Diesel/Luft teils extrem ab, was zu hohem Luftüberschuss im von der Zündkerze weiter entfernten Bereichen im Brennraum führt (Schichtladung) und letztlich Stickoxide und Ruß­partikel in die Höhe treibt. 

Daher müssen solche modernen Motoren aufwändig mittels NOx-Speicherkataly­satoren und Rußpartikelfiltern nachbehandelt werden. Beim Diesel-Abgasskandal war gut zu sehen, dass gerade Modelle mit den niedrigsten Verbräuchen die höchsten Stickoxid-Werte produziert haben.