Leser-Service: ALLES AUTO hilft (April 2022)

8. April 2022
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Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem April 2022:

Foto: Robert May

Stromer Starthilfe

In ALLES AUTO 3/2022 haben Sie an dieser Stelle berichtet, dass Starthilfe von und für Elektroautos wie bei allen an­­deren Autos problemlos möglich sei, da auch diese über eine 12 Volt-Batterie verfügen. Nun verstehe ich, dass man einem Auto mit Verbrennungsmotor Starthilfe geben muss, wenn die Batterie leer ist, da die Lichtmaschine diese erst „füttern“ kann, wenn der Motor läuft – der kann aber nicht zum Laufen gebracht werden, wenn die Batterie ­keinen Strom hat. 

Ein Teufelskreis, den man nur mit Starthilfe durch­bre-chen kann. Beim Elektroauto könnte der große Akku aber die kleine Starter-Batterie auch im Stand füllen. Warum also brauche ich bei leerer 12V-
Batterie Starthilfe, selbst wenn der Haupt-Akku ordentlich ge-laden ist?

Edwin Beierl
E-Mail

Dazu Christian Pichl, Werkstattleiter bei Porsche Wiener Neustadt:

Sie haben recht, technisch ­gesehen braucht man bei Elektro-Fahrzeugen keine externe Starthilfe. Die Starter-Batterie ist hier auch gar nicht für den Motorstart zuständig, sondern für das In-Bereitschaft-Halten aller Systeme. Bei den allermeisten modernen Strom-Modellen wird die 12V-Batterie auch im Stand vom Hochvolt-Akku geladen, wenn dies nötig werden sollte. 

Dafür gibt es allerdings eine definierte Anzahl von Ladevorgängen pro Zeiteinheit. Wird deren maximale Anzahl überschritten, entscheidet die Elektronik, nicht mehr zu laden, weil sie einen Fehler vermutet (Defekt an der 12V-Batterie, falsch angeschlossenes Zubehör etc.). Nur in einem solchen Fall benötigt man externe Starthilfe, danach sollte man zur Sicherheit aber einen Service-Betrieb aufsuchen, weil die Wahrscheinlichkeit eines tiefgreifenderen Problems hoch ist.

Plug-In-Problem

Ich habe mir vor ein paar Wochen einen Hyundai Tucson Plug-In-Hybrid gekauft und melde mich bei Ihnen mit einer Frage, nachdem ich Ihren Testbericht zu diesem Auto in Ausgabe 10/2021 ge­­lesen habe. War es Ihnen da­­mals möglich, im EV-Modus die elektrische Reichweite von rund 50 Kilometern tatsächlich rein elektrisch zu fahren, ohne dass sich der Benzin­motor zuschaltet? Ich frage deswegen, weil es mir nicht möglich ist, im EV-Modus länger als ein paar hundert Meter rein elektrisch zu fahren, der Benziner schaltet sich immer wieder unterstützend zu.

Nikolaus Moser
E-Mail

Beim Test des Hyundai Tucson Plug-In-Hybrid im September 2021 war rein elektrisches Fahren tatsächlich ohne wei­teres möglich. Allerdings fuhren wir heuer im Jänner nochmals einen solchen Tucson, bei dem auch wir das genannte Problem hatten. 

Laut Hyundai-Importeur Denzel hat das mit den Außentemperaturen zu tun. Unterhalb einer gewissen Temperaturschwelle lässt die Elektronik kein rein elektrisches Fahren mehr zu, weil dann der Akku einen Gutteil seiner ohnehin nicht riesigen Kapazität für das Heizen des Fahrzeug-Innenraums verschwenden müsste. Es ist in diesem Fall wirtschaftlicher, wenn sich der ­Verbrenner trotz aktiviertem EV-Modus zuschaltet, weil ­dessen Abwärme als Gratis-Abfallprodukt zum Heizen ­verwendet wird.

Foto: Robert May

Sperrlinie ignorieren?

Es ist einleuchtend, dass man auf einer Straße mit Sperrlinie nicht überholen darf, es sei denn, die Fahrbahn wäre so breit, dass man beim Über­holen innerhalb der Sperrlinie bleiben kann – wdas kaum jemals möglich ist. Wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeug pannenbedingt liegengeblieben ist und somit den Weg versperrt? In der Realität wird man die Sperrline mit gebo­tener Vorsicht überfahren, aber was verlangt das Gesetz? Doch hoffentlich nicht allen Ernstes, dass man so lange wartet, bis der Weg wieder frei ist?

Bernhard Brunnmayer
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:

Gemäß § 9 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf eine Sperrlinie nicht überfahren werden. Laut Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gibt es jedoch Ausnahmen. Ein Überfahren ist etwa dann zulässig, wenn sonst das Vorbeifahren an einem Hindernis (z. B. liegengebliebenes Fahrzeug) nicht möglich ist. Das Vorbeifahren muss jedoch unter besonderer Achtsamkeit und Vorsicht erfolgen.

Foto: Georg Koman

Zulassungsschein im Auto

Mein Mann und ich benützen unser Auto abwechselnd. Nachdem wir öfters ohne Zulassungsschein unterwegs waren, weil den der jeweils andere bei sich hatte, haben wir es uns angewöhnt, den Zulassungsschein im (ge-schlossenen, aber nicht versperrbaren) Handschuhfach liegen zu lassen. Könnte uns unsere Bequemlichkeit bei der Kaskoversicherung in Schwierigkeiten bringen, wenn das Auto gestohlen werden sollte?

Iris Jäger
4600 Wels

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

In der Rechtsprechung gilt als grobe Fahrlässigkeit nur eine besonderes auffällige, über die alltäglichen Fahrlässigkeits-Handlungen erheblich hinausgehende Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt. 

Das Belassen des Zulassungsscheins im Fahrzeug (an nicht beim bloßen Hineinschauen sichtbarer Stelle) stellt für sich allein noch keine ver­sicherungsrechtlich erhebliche Gefahrenerhöhung bzw. grobe Fahrlässigkeit dar. Anders wäre die Lage zu beurteilen, wenn man etwa auch den Reserveschlüssel im Handschuhfach lässt. Es kommt jedoch auch hier – wie so oft – auf die Um­­stände des Einzelfalls für die endgültige Beurteilung an.