Ohne Zulassungsprozess geht nach dem Autokauf in Deutschland und in Österreich nichts. Die Kfz-Zulassung unterscheidet sich in einigen Details von der Zulassung bei den deutschen Nachbarn. Die Gebühren unterscheiden sich in beiden Ländern. Ein Wunschkennzeichen kann in Österreich ebenso wie in Deutschland beantragt werden, doch ist es in Österreich teurer.
Ablauf des Zulassungsprozesses in Deutschland im Vergleich zu Österreich
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland und Österreich bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede. Wunschkennzeichen können in beiden Ländern reserviert werden.
Zulassungsprozess in Deutschland
Wer in Deutschland ein Auto kauft, muss es bei der Zulassungsstelle anmelden. Es ist möglich, dass sich Kfz-Besitzer bei der Zulassungsstelle vertreten lassen. Die Person, die als Vertretung beauftragt wird, benötigt neben ihrem eigenen Personalausweis eine Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters und dessen Vollmacht. Ein Termin bei der Zulassungsstelle kann vorab online reserviert werden. Die Zulassung eines Fahrzeugs ist auch online möglich. Sie erspart lange Wartezeiten und den Gang zur Behörde. Das zugelassene Fahrzeug kann direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Für die Kfz-Zulassung in Deutschland sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis
- Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung als siebenstellige eVB-Nummer
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Kaufvertrag bei der Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen
- CoC-Bescheinigung bei Neuwagen als Nachweis, dass das Fahrzeug genehmigt ist
- Bestätigung der letzten Hauptuntersuchung
- Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung
- altes Kennzeichen, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist
Der Sachbearbeiter prüft die Unterlagen und stellt eine Zulassungsbescheinigung aus.
Zulassungsprozess in Österreich
In Österreich erfolgt die Zulassung ähnlich. So wie in Deutschland ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Zulassung erfolgt über die Zulassungsstelle, die für den Wohnsitz des Kfz-Besitzers zuständig ist. Auch in Österreich kann sich der Kfz-Besitzer bei der Zulassungsstelle vertreten lassen. Er muss der Person, die ihn vertritt, eine Vollmacht ausstellen.
Für die Zulassung in Österreich werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Genehmigungsnachweis mit Typenschein und Auszug aus der Genehmigungsdatenbank
- Lichtbildausweis
- Kaufvertrag
- Prüfgutachten für ein Gebrauchtfahrzeug
- Eintragung des Eigentümers im Typenschein bei einem Neuwagen
Die Unterlagen werden bei der Zulassungsstelle vorgelegt. Die Zulassungsstelle führt eine Abfrage des Wohnsitzes des Eigentümers beim Zentralen Melderegister durch. Der Eigentümer erhält ein Fahrzeuggenehmigungsdokument, die Kennzeichentafeln und eine Begutachtungsplakette. Anstelle der üblichen Zulassungsbescheinigung in Papierform kann die Zulassungsbescheinigung auch als Scheckkartenzulassungsschein gewählt werden.
Gebühren bei der Kfz-Zulassung in beiden Ländern
Die Kosten für die Zulassung von Kraftfahrzeugen sind in Deutschland in allen Bundesländern gleich und sind abhängig von der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE):
- Neuzulassung mit ABE 1 (allgemeine Betriebserlaubnis: 26,30 Euro
- Neuzulassung mit ABE 2 (allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): 36,50 Euro
- Neuzulassung mit ABE 3 (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik): 41,60 Euro
- Gebrauchtwagen innerhalb eines Zulassungsbezirks mit beiden Zulassungsbescheinigungen: 11 Euro
- Gebrauchtwagen mit Halterwechsel: 18 Euro
- Anmeldung außerhalb eines Zulassungsbezirks: 18 Euro
- Anmeldung außerhalb eines Zulassungsbezirks mit Halterwechsel: 20 Euro
Zusätzliche Kosten entstehen für das Kennzeichen.
In Österreich fallen für die Zulassung Gebühren von mindestens 119,80 Euro an. Zusätzliche Gebühren können fällig werden. Die österreichischen Zulassungsstellen können zusätzlich einen Kostenersatz bis zu 65,60 Euro erheben. Die Abfrage im Zentralen Melderegister kostet 1,10 Euro. Für die Begutachtungsplakette fallen 2,30 Euro an. Die Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins ist mit Kosten von 29,50 Euro verbunden. Kennzeichen kosten mindestens 23,00 Euro.
Unterschiede bei den Kennzeichen
Auto-Kennzeichen in Deutschland verfügen über das blaue Euro-Kennzeichen mit dem D für Deutschland, die Kennung der Stadt oder Region, eine Plakette der Hauptuntersuchung, eine Zulassungsplakette des Landkreises und das persönliche Kennzeichen aus Buchstaben und Zahlen. Dieses persönliche Kennzeichen kann als Wunschkennzeichen gewählt werden. Für ein Wunschkennzeichen fallen in Deutschland Gebühren von 10,20 Euro an.
Österreichische Autokennzeichen verfügen über das blaue Euro-Kennzeichen mit dem A für Austria (Österreich), über das Bezirkskennzeichen mit dem zugehörigen Wappen und das persönliche Kennzeichen. Eine Plakette für die Hauptuntersuchung ist nicht vorhanden.
Wunschkennzeichen sind auch in Österreich möglich. Dafür fallen Gebühren von 228,30 Euro an, die Geltungsdauer des Wunschkennzeichens beträgt zehn Jahre.
In Deutschland gelten abhängig vom Schadstoffausstoß des Fahrzeugs Umweltplaketten. Sie sind nicht Bestandteil des Kennzeichens, sondern werden an die Windschutzscheibe geklebt. In einigen Städten sind diese Umweltplaketten vorgeschrieben. Ohne Umweltplakette dürfen diese Städte oder Bereiche davon nicht befahren werden.
Umweltzonen gibt es auch in Österreich. Umweltplaketten sind in Wien, Tirol, der Steiermark und auf einigen Autobahnabschnitten Pflicht und müssen an die Windschutzscheibe geklebt werden.
Wie unterscheiden sich die Regelungen bei Ummeldung und Abmeldung eines Fahrzeugs?
In Deutschland kostet die Abmeldung bei einem kreiszugehörigen Fahrzeug 6,90 Euro, bei einem Auto aus einem anderen Kreis 10 Euro. Für die Abmeldung oder Ummeldung wird ein Termin in einer Kfz-Zulassungsstelle vereinbart. Bei einer Abmeldung müssen die Kennzeichen vom Fahrzeug abgenommen werden, damit sie in der Zulassungsstelle entwertet werden. Weiterhin wird der Fahrzeugschein für die Abmeldung benötigt. Das Hauptzollamt und die Versicherung werden von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert. Der Fahrzeugbesitzer bekommt eine Abmeldebescheinigung.
Eine Abmeldung oder Ummeldung erfolgen auch in Österreich bei der zuständigen Zulassungsstelle. In Österreich sind Ummeldung und Abmeldung gebührenfrei. Bei der Abmeldung müssen Lichtbildausweis, Kennzeichen, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und ein Genehmigungsnachweis vorgelegt werden. Die Zulassungsstelle stellt eine Bescheinigung über die Abmeldung aus.
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