Regelmäßig erreichen uns Fragen und Hilfegesuche unserer Leser. Wir versuchen zu helfen und gleichzeitig Klarheit bei so manch komplexem Sachverhalt zu schaffen. Hier die Fälle aus dem Dezember 2017:
Fußgänger mit Handy
Für Autofahrer gibt es das Handyverbot am Steuer. Doch darf ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf sein Handy starren? Wenn daraus ein Unfall resultiert, wie sieht es da rechtlich aus? Kann der Fußgänger eine Teil- bzw. Alleinschuld am Unfall bekommen?
Peter Müller
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
In der Straßenverkehrsordnung gibt es auch Vorschriften über das Verhalten von Fußgängern.
Diese dürfen beispielsweise nicht überraschend und unmittelbar vor einem Auto die Fahrbahn betreten und durch ihr Verhalten andere Straßenbenützer nicht gefährden. Ablenkung oder Unachtsamkeit sind im Straßenverkehr statistisch die Hauptunfallursachen. Wer als Fußgänger im „Blindflug“ durch das Handy abgelenkt die Straße betritt, den kann bei einem Unfall durchaus auch eine Teilschuld treffen.
Nicht nur rechtliche, sondern auch versicherungstechnische Konsequenzen können hier die Folge sein. Ein Handyverbot wie für Autofahrer und Radler gibt es für Fußgänger allerdings nicht.
Einkaufswagen beschädigt Auto
Wenn auf einem Supermarkt-Parkplatz ein herrenloser Einkaufwagen in mein Auto rollt und es beschädigt, wer haftet dann dafür?
Maria Egger
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
Entsteht ein Schaden durch einen herrenlosen Einkaufswagen (also ohne aktives Zutun), ist in erster Linie zu hinterfragen, ob der Parkplatzbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichend nachgekommen ist. Der Umfang dieser Verpflichtung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, darf jedoch nicht überstrapaziert werden. Je nach Beschaffenheit des Parkplatzes (z. B.: abgeschrägtes Gelände) können zum Beispiel fehlende Sicherheitsmechanismen gegen selbstständiges Wegrollen von Einkaufswagen eine Haftung des Parkplatzbetreibers nach sich ziehen.
Rost-Beseitigung
Rost an den Türen, ALLES AUTO hilft (Heft 10/2017)
Unser Leser Gerhard Starkl wandte sich an uns, da sein im September 2012 bei der Fa. Birngruber in Tulln neu gekaufter Skoda Yeti TDI nach nicht einmal fünf Jahren Roststellen an den Türen zeigte. Nach der Begutachtung durch einen Mitarbeiter der Fa. Birngruber wurde festgestellt, dass es diesen Mangel auch an anderen Fahrzeugen gibt, dieses Problem wird durch eine Dichtung mit Metallkern ausgelöst.
Skoda gibt drei Jahre Lackgarantie. Grundsätzlich wäre sogar die Fahrertüre auf Kulanz ausgetauscht worden, sofern alle Services lückenlos bei Skoda gemacht worden wären – leider war dies bei Herrn Starkl nicht der Fall, da er nach vier Jahren ein Service bei ATU durchführen hat lassen.
Nach unserer Intervention beim Generalimporteur schrieb uns nun Herr Starkl, dass auf Grund unseres Einwirkens der Fall nochmals geprüft wurde und seine Türen auf unbürokratische Weise repariert wurden. Zahlen musste unser Leser nur 20 Prozent der Rechnung (etwa 450 Euro).
Kulanz bei Audi
Unser Leser Andreas Zach berichtete, dass bei seinem Audi A1 1,4 TFSI (Baujahr 2010, 116.000 Kilometer, vollständiges Serviceheft von Porsche Wien-Liesing) der Motor nach dem Start sehr laut ist und ein Rasseln der Steuerkette zu hören ist. Dies wurde auch von einer Audi-Werkstatt (VW Wiesinger in Mistelbach) sowie dem ÖAMTC bestätigt.
Eine Kulanzlösung von Audi wurde ausgeschlossen, da der Wagen älter als fünf Jahre ist. Entsprechende Kostenvoranschläge bei Vertragswerkstätten liegen zwischen 1100 und 1500 Euro. Freie Werkstätten trauen sich nicht, diese Reparatur durchzuführen, weil dafür das Spezialwerkzeug fehlt. Die Vorgangsweise ist für Herrn Zach nicht nachvollziehbar, weil dies, wie er meint, ein bekanntes VW/Audi-Problem darstellt. Also wandte er sich mit der Bitte um Hilfe an uns.
Der Generalimporteur Porsche Austria GmbH & Co OG, der von uns in der Sache angeschrieben wurde, teilte uns Folgendes mit: Für den Kunden wurde eine Kulanzlösung in Form von 400 Euro Nachlass auf die Rechnung gefunden.