ALLES AUTO hilft im Jänner-Februar 2025! Regelmäßig wenden sich Leserinnen und Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Frühjahr 2025:
Mobilitäts-Garantie
Der Suzuki Swift meiner Frau ließ sich vor einigen Wochen nicht mehr starten. Als sie die Hotline der Mobilitätsgarantie anrief, sagte man ihr, dass das letzte Service (obwohl durchgeführt) nicht eingetragen worden war und deshalb kein Anspruch auf Mobilitätsgarantie bestünde. Danach rief sie bei der Werkstatt in Saalfelden (Sbg.) an, die das Service gemacht hatte. Dort zeigte man sich verwundert, warum die Inspektion nicht erfasst worden war und versprach, es nochmals zu melden. Zwei Tage später war noch immer keine Service-Meldung bei Suzuki Österreich ersichtlich. Der Importeur teilte uns mit, dass die Mobilitätsgarantie über einen Dienstleistungsanbieter abgewickelt werde, man deshalb nicht aktiv eingebunden sei und ohne Service-Meldung durch die Werkstatt nichts machen könne. Kann vielleicht ALLES AUTO weiterhelfen?
Mag. Klaus Bauer, per E-Mail
Nach unserer Intervention beim heimischen Suzuki-Importeur setzte sich dieser mit der Werkstatt in Saalfelden in Verbindung. Es stellte sich heraus, dass das angebliche zweimalige Melden des Services nicht der Wahrheit entsprach – es wurde nämlich überhaupt nichts gemeldet. Als Entschädigung wurden Herrn Bauer ÖAMTC-Gutscheine zugeschickt.

Foto: Robert May
Gesetzlose Radfahrer?
Ich sehe täglich Radfahrer, die teils mit hohen Geschwindigkeiten über Zebrastreifen fahren (und dabei sich und andere gefährden), ohne abzusteigen oder die Verkehrslage zu prüfen. Liege ich falsch in der Annahme, dass Radfahrer auf Schutzwegen abzusteigen haben und das Rad schieben müssen?
Ing. Walter Hubeny, 2340 Mödling
Sie haben grundsätzlich recht. Radfahrer dürfen Schutzwege („Zebrastreifen“) nach wie vor nicht befahren, lediglich das Schieben ist erlaubt. Eine Ausnahme stellen gemischte Überquerungen dar, die bei gemeinsam geführten Geh- und Radwegen markiert sind (mit weißen Blockmarkierungen neben dem Zebrastreifen). In diesem Fall dürfen Radfahrer und Fußgänger gemeinsam passieren.
Foto: Georg Koman
Chiptuning-Folgekosten
Ich frage mich, wie sich Chiptuning – sofern ordnungsgemäß gemeldet – auf Fahrzeuggarantie, Kfz-Steuer und Versicherungsschutz auswirkt. Und was passiert, wenn nur das Drehmoment und nicht die Leistung erhöht wird?
Raimund Lechner, per E-Mail
Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung
Chiptuning ist eine softwareseitige Veränderung des Fahrzeugs. Ab einer Leistungssteigerung von 5 % ist eine Eintragung erforderlich – andernfalls drohen Verwaltungsstrafen und Leistungsausschluss durch die Versicherung im Schadensfall. Auch die Fahrzeuggarantie kann betroffen sein, insbesondere bezogen auf motorbezogene Bauteile. Eine Rücksprache mit der Versicherung und dem Garantiegeber wird dringend empfohlen. Wird nur das Drehmoment erhöht, bleibt auch hier eine mögliche Auswirkung auf die Garantie – eine genaue Abklärung ist ratsam.
Billigreifen-Sorge
Ich arbeite im Zustelldienst und fahre viel – auch in bergigem Gebiet. Unser Fuhrparkleiter hat extrem billige Reifen montieren lassen (z. B. Sailun, Good Ride). Ich finde das gefährlich und frage mich, ob ich mich rechtlich dagegen wehren kann.
Marc Berchtold, per E-Mail
Leider gibt es keine rechtliche Handhabe gegen Billigreifen, solange sie eine EU-Zulassung besitzen. Interessant wäre, ob sie das „Alpin“-Symbol tragen (Berg mit Schneeflocke), das für verbesserte Wintereigenschaften steht.
Rechtlich bleibt Ihnen nur, Ihre Bedenken intern vorzubringen – etwa im Chefbüro oder über den Betriebsrat, um zukünftig wieder zu Markenreifen zu greifen.

Foto: ÖAMTC



