ALLES AUTO hilft im Juli/August 2025! Regelmäßig wenden sich Leserinnen und Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus den beiden Monaten:
Flüchtiger Sport-Modus
Ich bin seit kurzem Besitzer einer elektrischen Alpine A290. Nun ärgere ich mich darüber, dass ich bei jedem Neustart extra in den Sport-Modus schalten muss. Die beiden anderen Modi („Normal“ beziehungsweise „Eco“) bleiben jedoch, einmal eingestellt, bei jedem Neustart bestehen. Haben Sie eine Erklärung dafür? Eigentlich wollte ich mit der Alpine keinen teureren Renault 5 erstehen, sondern ein sportliches Auto.
Rudolf Weinmayer
3400 Klosterneuburg
Im Zuge der Homologation am Prüfstand wird der WLTP-Verbrauch bei jedem Fahrzeug (egal, ob mit Strom oder Kraftstoff betrieben) im Normal-Modus gemessen. Diesen Verbrauchswert muss man auch im Fahrbetrieb zumindest theoretisch erreichen können, was im Sport-Programm aber unmöglich ist. Deshalb schreibt die EU vor, dass bei jedem Neustart der Modus aktiv sein muss, in dem der WLTP-Verbrauch erzielt wurde. Für den Eco-Modus macht man deshalb eine Ausnahme, weil der Verbrauch in jenem üblicherweise noch geringer ist. Es gibt somit kein Fahrzeug, bei dem der Sport-Modus auch nach einem Neustart aktiv ist – es sei denn, der Hersteller würde damit den WLTP-Verbrauch erzielen. Was aber niemand tut, weil man sich damit am Papier gegenüber der Konkurrenz ohne Not schlechter stellen würde.

Bei der Alpine A290 wird der Sport-Modus beim Neustart aus verbrauchstechnischen Gründen deaktiviert – wie übrigens bei jedem anderen Auto auch
Foto: Robert May
Chiptuning-Fragen
Ich überlege den Einbau eines Tuning-Chips in mein Auto, um Leistung und Verbrauch zu optimieren. Dazu habe ich folgende Fragen:
- Ist es richtig, dass die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung im Schadensfall nicht oder nur eingeschränkt bezahlt, da durch den Chip-Einbau die Leistung um einige PS erhöht wurde und dafür keine Prämie bezahlt wurde?
- Kann die Polizei bei einer Kontrolle eine Strafe verhängen, weil ein Chip eingebaut wurde?
- Verkürzt sich durch den Chip-Einbau die Lebensdauer des Autos, insbesondere des Motors, oder führt das sogar zu einer Verbesserung des Motormanagements und einer Erhöhung der Motorlebensdauer?
Larson Norde
Vorab: Bei einer Erhöhung der Motorleistung ist eine Schwelle von fünf Prozent maßgeblich. Erst ab dieser besteht eine Eintragungspflicht.
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- Bei einem Schadensfall kommt es primär darauf an, ob die höhere Motorleistung ursächlich für den Unfall war. Wenn nicht, wird mutmaßlich niemand danach fragen. Falls aber die Versicherung Gründe sieht, die Leistung zu überprüfen, kann sie bei Feststellung einer zu hohen PS-Zahl selbstverständlich ihre Leistung verweigern.
- Ja, nach einer entsprechenden Kontrolle droht eine Verwaltungsstrafe, wenn die Motorleistung mehr als fünf Prozent über der im Zulassungsschein angegebenen Leistung liegt.
- Grundsätzlich muss man sich vor Augen führen, dass bei Autokonzernen hunderte Techniker an einem Motor arbeiten, bei Chiptunern eher eine Handvoll. Die Gesetze der Wahrscheinlichkeit sprechen daher gegen eine Rundum-Verbesserung des getunten Motors.
Parken in zweiter Spur
Mir ist klar, dass Parken in zweiter Spur nicht erlaubt ist. Dennoch interessiert mich folgendes: Wenn man in zweiter Spur parkt und das eigene Auto wird von einem vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer beschädigt, wie lautet dann die Schuldfrage? Hat man automatisch eine Teilschuld, weil man verbotenerweise in zweiter Spur geparkt hat, oder ist dem nicht so?
Gregor Weinberger
Dazu Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung:
Von „automatisch“ kann man im Zusammenhang mit der Schuldfrage nicht sprechen. Auch wenn es bei einzelnen Unfall-Konstellationen oft zu einer Teilschuld kommt, ist dennoch der Einzelfall zu beurteilen. Nichtsdestotrotz stellt das Parken in zweiter Reihe grundsätzlich eine rechtswidrige Handlung dar. Werden andere Fahrzeugteilnehmer durch das „Falschparken“ derart behindert, dass es in dem Zusammenhang zu einem Unfall kommt, wird wahrscheinlich von einem Mitverschulden des Falschparkers auszugehen sein.

Parken in zweiter Spur ist rechtswidrig. Ergibt sich daraus ein Unfall, ist ein Mitverschulden des Falschparkers recht wahrscheinlich
Foto: Robert May
Reservierte Parklücke
Kürzlich hatte ich nach langer Suche endlich eine Parklücke gefunden. Doch als ich einparken wollte, trat ein Mann auf den Parkplatz und signalisierte mir mit eindeutigen Handbewegungen, dass ich hier nicht einparken dürfe. Als friedliebender Mensch fuhr ich weiter. Nunmehr frage ich mich aber, ob ich mich auch anders verhalten hätte können. Ist so eine „Parkplatz-Reservierung“ zulässig? Und falls nicht, wie verhält man sich dann in einem derartigen Fall als Autofahrerin am besten?
Dr. Heike Reiter
8010 Graz
Dazu Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung:
Eine solche „Parkplatz-Reservierung“ auf öffentlichen Verkehrsflächen ist verboten. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Parkplätze dürfen demnach weder durch Aufstellen von Gegenständen reserviert werden, noch dürfen Fußgänger den Fahrzeugverkehr blockieren, in dem sie sich etwa in eine Parklücke stellen.
Das richtige Verhalten hängt von der jeweiligen Situation und den beteiligten Personen ab. Eine deeskalierende Reaktion ist grundsätzlich zu bevorzugen. Man sollte sich jedenfalls nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen, etwa, indem man auf die freihaltende Person zufährt. Dies kann eine Anzeige wegen Nötigung nach sich ziehen.

Parkplatz-Reservierungen durch Personen oder Gegenstände sind verboten. Passiert es trotzdem, ist es im Zweifel wohl besser, auf den Parkplatz zu verzichten
Foto: Robert May

