Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Juni 2018)

13. Juni 2018
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Aktuelles

Regelmäßig erreichen uns Fragen und Hilfegesuche unserer Leser. Wir versuchen zu helfen und gleichzeitig Klarheit bei so manch komplexem Sachverhalt zu schaffen. Hier die Fälle aus dem Juni 2018:

#1a

Enge Sache

Haftet der Besitzer bzw. Betreiber einer Tiefgarage für Schäden an Fahrzeugen, wenn die Ausfahrt baulich so schlecht angelegt ist, dass ein normales Ausfahren mit einem etwas größeren Pkw, ohne zu rangieren, nicht möglich ist?
Johann Leitner
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Betreiber von Parkhäusern und Tiefgaragen müssen nur dann vor Gefahren warnen, wenn diese von den Parkenden trotz der zu erwartenden Sorgfalt nicht erkannt und nicht ver­mie­den werden können.
Solange die Tiefgarage den behördlichen Auflagen entspricht und der Betreiber seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, trifft ihn in der Regel keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrzeuglenker sein Auto in der Garage nicht wie gewohnt manövrieren kann. Besonders von Fahrzeuglenkern mit tiefergelegten oder größeren Autos kann bei der Tiefgaragen-Benützung erwartet werden, dass sie die Eignung ihres Fahrzeugs für die Garage abschätzen können. Fährt man also ein besonders großes Auto, muss man vor Einfahrt in ein Parkhaus klären, ob dieses für das Fahrzeug geeignet ist oder nicht. In den meisten Fällen geben ohnehin Hinweisschil­der, Schranken und Markierungen Auskunft über die Gegebenheiten vor Ort (Höhen- und Breiten-Angaben etc).

#1b

Bus-Blockade

Wenn man beim Parken in zweiter Spur einen Linienbus längere Zeit blockiert (zum Bei­spiel beim Ausladen im Zuge einer Übersiedlung), kann man dann außer der Anzeige durch die Polizei auch eine Schadenersatzforderung seitens des Betreibers der Buslinie be­kom­men?
Mayrhofer Franz
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Um Schadenersatz fordern zu können, braucht man neben dem rechtswidrigen und schuld­haften Verhalten des Verursachers auch einen konkret bezifferbaren Schaden. Entstehen im Zuge einer Blockade eines Busses Mehrkosten (z.B.: Einsatz von Feuerwehr, Polizei, Abschleppdienst etc.), so kann für diese, bei vorliegendem Verschulden und Ursächlichkeit, Ersatz gefordert werden. Entste­hen überdies spezielle Mehrkosten der Verkehrsbetriebe (zusätzliche Personalkosten, Ersatzfahr­zeuge etc.), müssen auch diese Kosten ersetzt werden.

Parken in zweiter Spur kann teuer werden – wenn Folgekosten aufgrund von Verkehrsbehinderungen auftreten.

Parken in zweiter Spur kann teuer werden – wenn Folgekosten aufgrund von Verkehrsbehinderungen auftreten.

 

Sterbe-Fall

ch wollte mit dem Wagen meines kürzlich verstorbenen Vaters zu ein paar Autohändlern fahren, um das Auto zu verkaufen. Ein Freund hat mir ge­sagt, dass es da Probleme mit der Haft­pflicht geben kann. Ist das richtig? Mein Vater hat die Versicherungsprämie ja wie immer im Voraus bezahlt.
Karlheinz Langer
E-Mail

Unsere Nachfrage beim ÖAMTC hat Folgendes ergeben:
Unabhängig davon, ob die Prä­mie schon im Voraus bezahlt wurde, erlischt die Haftpflicht mit dem Ableben des Versi­cherungs­nehmers. Bis der Nachlass geklärt ist, besteht in diesem Fall also tatsächlich kein Versicherungsschutz.

Ärger mit BMW bei Leser Koppensteiner, zuletzt machte ein 520d GT Probleme.

Ärger mit BMW bei Leser Koppensteiner, zuletzt machte ein 520d GT Probleme.

Teure Reparaturen

Unser Leser Harald Koppensteiner, der geschäftlich oft bis zu 400 Tageskilometer zurück­legt und jährlich rund 45.000 Kilometer unterwegs ist, fährt seit über 20 Jahren mit Ober­klas­se-Modellen von BMW.

In den letzten drei Jahren hat er folgende Erfahrungen ge­­­macht: Bei seinem 520d, den er 2011 neu gekauft hatte, entstand bei Kilometerstand 210.000 ein Schaden an der Einspritzpumpe, Kosten 6000 Euro. Bei seinem vor einem Jahr gebraucht gekauften 520d GT (Baujahr 2014) musste jetzt bei Kilometerstand 119.000 der Turbolader getauscht werden, was mit Kosten von 2700 Euro zu Buche schlug. Ein Kulanz-Ansuchen wurde abgelehnt.

Wir haben den Fall an den Generalimporteur mit der Bitte um nochmalige Prüfung weiter­geleitet und werden in einer unserer folgenden Ausgaben über den Ausgang berichten.

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