Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Juni 2019)

3. Juni 2019
Keine Kommentare
4.065 Views
Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Juni 2019:

Foto: ÖAMTC

Foto: ÖAMTC

Alkohol-Limit

Vor kurzem wurde bei mir im Zuge einer Fahrzeugkontrolle auch der Atem-Alkohol ge­­messen. Ergebnis: exakt 0,5 Promille. Kurz war ich erleichtert, doch dann teilte mir der Exekutivbeamte mit, dass nicht über, sondern bereits ab 0,5 Promille zu viel seien. Dieser winzige Unterschied hat mich nicht nur 300 Euro gekostet, ich stehe auch noch zwei Jahre lang unter Beobachtung („Vormerkdelikt“). 

Da ich nicht davon aus­gehe, dass sich der Polizist geirrt hat, will ich nun wissen, warum die 0,5 Promille-Grenze den Wert von 0,5 Promille bereits inkludiert? 130 km/h Autobahnlimit bedeuten doch auch nicht, dass ich mit ­130 km/h zu schnell unterwegs bin, sondern erst mit 131 km/h aufwärts.

Peter P.
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:

Das Führerscheingesetz regelt klar, dass der Alkoholgehalt der Atemluft eines Lenkers weniger (!) als 0,25 mg/l – dies entspricht 0,5 Promille – betragen muss. Hat man daher exakt 0,5 Promille, darf das Fahrzeug nicht mehr gelenkt oder in Betrieb ge­­nommen werden.

Vignetten-Wildwuchs

Von Zeit zu Zeit fallen mir Autos auf, die österreichische Autobahnvignetten aus verschiedenen Jahren neben- oder untereinander auf der Windschutzscheibe kleben haben. Abgesehen davon, dass man sich damit das Sichtfeld unnötig verkleinert, frage ich mich, ob das überhaupt erlaubt ist? 

Darf sich denn nicht nur die aktuelle Vignette am Auto befinden? Es dürfen ja auch nicht mehrere § 57a-Begutachtungsplaketten („Pickerl“) nebeneinander kleben, oder?

Anita Geyer
7210 Mattersburg

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

In Österreich gibt es keine ex­­­­plizite Beschränkung, wie viele Vignetten auf der Scheibe kleben dürfen. Wichtig ist, dass die freie Sicht nicht eingeschränkt werden darf. Empfohlen wird allgemein, dass nicht mehr als zwei Vignetten auf der Scheibe kleben sollten. Unzulässig ist das Anbringen meh­rerer § 57a-Begutachtungs­plaketten an einem Fahrzeug neben oder aufeinander.

Foto: Robert May

Foto: Robert May

Mangelhafte Motorbremse

Ich habe bei einem geliehenen Tesla Model X auf 1500 Metern Seehöhe die Batterie aufge­laden und bin dann die lange, kurvenreiche Straße bergab ins Tal gefahren. Schnell wurde mir klar, dass es bei voller Batterie keine Rekuperation und damit keine Motorbremswirkung gibt. Nach einiger Zeit waren die Bremsen überfordert, und ich blieb sicherheitshalber stehen, um ihnen Gelegenheit zum Abkühlen zu geben. Habe ich etwas falsch gemacht, oder ist das ein konstruktiver Mangel?

Markus Schaffelhofer
E-Mail

Im Grunde beides. Zum Punkt „falsch gemacht“: Tesla traut sich bezüglich Ladekapazität mehr als andere Hersteller. Zwar kann man jede Batterie vermeintlich zu 100 Prozent aufladen, insgeheim gibt es aber einen Sicherheitspuffer. Nicht so bei den Ameri­kanern: Zwar empfehlen sie Ladungen mit höchstens 90 Prozent („täglich“), man kann aber ­
bei jedem Tesla auch echte 100 Prozent für eine erhöhte Reichweite („Trip“) anwählen. Am Display er­­scheint dann die Warnung, dass das „regene­rative Bremssystem“ und da­­mit die Motorbremswirkung limitiert sei. Und zwar so lang, bis der Ladestand derart ge­­sunken ist, dass Rekuperation wieder möglich wird.

Zum Punkt „konstruktiver Mangel“: Sämtliche Tesla-Mo­­delle wiesen in unseren Tests Bremsfading auf. Eigentlich muss die Betriebsbremse längere Bergabfahrten auch ohne Motorbremse bewältigen können. Hier haben die Ameri­kaner Verbesserungsbedarf.

Foto: Werk

Foto: Werk

Kulanz-Nachbesserung

Bei meinem VW Golf Variant 1,6 TDI 4Motion, Baujahr 2014, gab es nach nur 50.000 gefahrenen Kilometern ein ­stetig lauter werdendes Ge­­räusch im Antriebsbereich der Hinterachse. Die Diagnose der Werkstatt: Schaden an der Haldex-Kupplung. 

Seitens VW-Importeur Porsche Austria wurde mir zwar eine 50-prozentige Kulanz auf das Ersatzteil angeboten, was aber noch immer Reparaturkosten in der Höhe von 2300 Euro verursacht. Da mein Fahrzeug beim Autohaus Krainer in Klagenfurt, mit dem ich sehr zufrieden bin, ständig gewartet wird und meine jährliche Kilometerleistung nur rund 11.000 beträgt, bin ich mit diesem Kulanzangebot seitens VW nicht einverstanden.

Michael Kattnig
9173 St. Margareten

Nach Intervention von ALLES AUTO wurde das Kulanz-An­gebot nachgebessert: Importeur Porsche Austria spendiert zum 50-prozentigen Rabatt auf den Materialpreis einen Service­gutschein über 400 Euro, und das Autohaus Krainer gewährt 20 Prozent Nachlass auf die Arbeitszeit. Sollte sich Herr Kattnig statt dessen für den Kauf eines neuen Audi A3 Sportback entscheiden (was er überlegt), gibt es zusätzlich zum üblichen Händlerrabatt einen Importeur-Sondernachlass.

201803_Online_Banner_Alles_Auto_Rechtsberatung