Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Juni 2022)

9. Juni 2022
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Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Juni 2022:

Foto: Robert May

Service-Intervalle

In Ihren Tests wird bei Autos aus dem Volkswagen-Konzern (VW, Audi, Seat, Skoda usw.) meist lobend erwähnt, dass die Service-Intervalle 30.000 Kilometer oder zwei Jahre betrügen und damit „lang“ wären. Ich habe jetzt festgestellt, dass man jährlich in die Werkstatt muss, nur nennt man das ­zwischendurch „Inspektion“ (Ölwechsel), alle zwei Jahre wird es hingegen „Service“ genannt. 

Diese Tatsache kann man aber nicht mehr unter „lange Service-Intervalle“ einstufen. Weiters wurde ich vor dem letzten Service (Fahrzeugalter: vier Jahre) gefragt, ob ich die Bremsflüssigkeit oder die Zündkerzen tauschen lassen will. Was getauscht gehört, kann ich als Laie aber gar nicht sagen.

Reinhard Haselsteiner
E-Mail

Grundsätzlich sind Autos des VW-Konzerns ab Werk mit einem „Long Life“-Motoröl befüllt, das einen Service-In­tervall von zwei Jahren oder 30.000 Kilometern ermöglicht. Ab dem ersten Service, also nach zwei Jahren, können Sie entscheiden, ob Sie wieder ein „Long Life“-Öl wollen oder ein Standard-Öl. Beim Standard-Öl beträgt der Service-Intervall nur ein Jahr, es ist aber auch nur rund halb so teuer.

Bezüglich Bremsflüssigkeit und Zündkerzen gibt es fixe Tausch-Vorgaben des Herstellers. Es könnte nun aber sein, dass Ihre Kilometerleistung relativ gering ist und der An­nahme-Meister Ihnen etwas Gutes tun wollte, indem er Sie fragte, ob Sie die Verschleißteile tatsächlich bereits tauschen wollen. Damit stellte er sich quasi gegen das Werk, aber auf die Seite des Kunden.  

Reifen-Alterung

Ich bin aus allen Wolken ge­­fallen, als ich meine neu montierten Sommerreifen gesehen habe: Die Reifen waren schon drei Jahre alt und sind mir als Neuware verkauft worden. Der Händler sagte dazu, dass Reifen bis zu drei Jahre verkauft werden dürften und er darauf keinen Einfluss habe.

Ich fahre nur wenige Kilometer und habe die Sommerreifen dadurch vier bis fünf Jahre, bis das Profil abgefahren ist. Da aber ein Pneu ab fünf Jahren auch mit einem guten Profil an Sicherheit verliert, habe ich mit diesen alten Reifen ein Problem. Für mich ist das ein rechtlich unterstützter Betrug am Kunden. Wie lautet Ihre Meinung dazu?

Frank Thaler
E-Mail

Grundsätzlich gibt es beim ­Ver- kauf von Neureifen kein Alters-Limit, wurden einem Reifen allerdings als „fabriksneu“ zum Vollpreis verkauft und man stellt fest, dass sie älter als drei Jahre sind, kann man aufgrund der gesetzlichen Ge­währleistung Umtausch oder Preisminderung verlangen.

Der Alterungsprozess von Reifen wird durch Hitze, Kälte, Fliehkräfte und Einwirkung von UV-Strahlung beschleunigt, drei Jahre sach­gemäße Lagerung sind also nicht mit drei Jahren Fahrbetrieb vergleichbar. Der ÖAMTC geht wie der Verband der Reifen­spezialisten Österreichs davon aus, dass ein sachgemäß gelagerter Reifen bis maximal drei Jahre nach Produktionsdatum den Qualitätsansprüchen eines Neureifens gleichen Modells entspricht.

Darüber, ab wann ein Reifen an Sicherheit verliert, gibt es unterschiedliche Sichtweisen: Bei manchen Tests wurde eine erste Verschlechterung der Fahreigenschaften ab einem Reifenalter von sechs Jahren ermittelt, andere sprechen wiederum von acht Jahren. Einig sind sich die Experten darin, dass nach spätestens zehn Jahren ein Wechsel unabdingbar ist.

Foto: Richard Huber/Wikipedia

Elektroauto-Brand

Ich beobachte mit einer gewissen Sorge, dass immer mehr Elektroautos in Tiefgaragen abgestellt werden. Von diesen könnte aber eine nicht unerhebliche Brandgefahr ausgehen, die mit steigendem Alter der Fahrzeuge zunehmen wird.

Wer haftet dafür, wenn ein abgestelltes Elektroauto zu brennen beginnt und trotz funktionierender Brandschutzanlagen Schaden an anderen Fahrzeugen oder dem Gebäude entsteht? Werden die Versicherungen der betreffenden Fahrzeug-Hersteller dafür aufkommen? Ich frage mich, ob ich mich im Fall des Falles am Besitzer des Elektroautos schadlos halten könnte.

Ing. Walter Hubeny
2340 Mödling

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:

Solche Fälle stellen immer ein gewisses Risiko dar, auch rechtlich. Haftpflichtversicherungen zahlen nur bei schuldhaftem Verhalten. Sofern kein Verschulden des Fahrzeughalters am Brand vorliegt, kommt dessen Haftpflicht nicht für den Schaden auf. Daneben gäbe es noch eine verschul­densunabhängige Gefährdungs­haftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-haftpflicht­gesetz (EKHG). 

Das EKHG deckt Unfälle beim Betrieb eines Fahrzeuges ab, die zum Beispiel die Beschädigung einer anderen Sache zur Folge haben. Selbstentzündung eines länger abgestellten, sich nicht im Fahrbetrieb befindlichen Kraftfahrzeugs stellt laut dem Obersten Gerichtshof grundsätzlich keinen Unfall dar, der beim Betrieb eines Fahrzeugs verursacht wurde. Daher würde in so einem Fall die Haftung des Fahrzeughalters nach dem EKHG verneint werden. Ob doch Umstände vorliegen, die ein Verschulden begründen bzw. den Betrieb eines Fahrzeuges darstellen würden, müssten im Einzelfall trotzdem geprüft werden.

Ob den Hersteller des Fahrzeuges irgendein Verschulden trifft und somit eine Haftung, hängt von der Ursache des Defekts ab. Sofern man als Ge­­schädigter keine (ausreichende) Kaskoversicherung hat, könnte man daher tatsächlich auf dem Schaden sitzen bleiben.

Foto: Robert May

Hybrid-Geräuschdämmung

Ich habe im März 2022 ein neues Auto mit Plug-In-Hybrid gekauft, und mein Empfinden ist, dass die Abrollgeräusche verstärkt im Innenraum hörbar sind. Bei meinen Vorgängerautos ist mir das so nie aufgefallen. Kann es sein, dass Plug-In-Hybride bzw. auch Elektrofahrzeuge ein lauteres Innen- bzw. Abrollgeräusch oder eine schlechte Geräuschdämmung haben? Haben Sie vielleicht einen Tipp für ein besonders leises Auto?

Harald Hofer
4451 Garsten

Es gibt keinen technischen Grund, warum Elektro- oder Plug-In-Fahrzeuge lautere Abrollgeräusche haben sollten, jene fallen allerdings im Elektrobetrieb mehr auf, weil der gewohnte Motorensound wegfällt. Relativ viel zur Beeinflussung des Abrollgeräuschs tragen auch die Reifen bei. 

Als Empfehlung für besonders leise Autos gibt es eine Binsenweisheit: Je teurer der Wagen, desto besser ist er geräuschgedämmt. Denn an der Dämmung, auch an jener in den Radhäusern, wird von Herstellern kostengünstiger Fahrzeuge gern gespart, weil das die meisten Kunden weniger stört, als wenn etwa bei der Ausstattung ge-knausert würde. Premium-Hersteller setzen hingegen einen Schwerpunkt auf Qualität, wozu auch die Dämmung zählt.