ALLES AUTO hilft im Mai 2025! Regelmäßig wenden sich Leserinnen und Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Juni 2026:
Pickerl-Intervalle
Ich kann mich noch gut an den Dezember 2025 erinnern, als NEOS-Staatssekretär Sepp Schellhorn stolz sein Entbürokratisierungs-Paket vorgelegt hat. Darin hieß es unter anderem, dass ab 2026 die Pickerl-Intervalle (§57a-Begutachtung) verlängert werden würden. Statt wie bisher 3-2-1 (usw.) Jahre würde nun gelten: 4-2-2-2-1 Jahre (usw.). Eine gute Nachricht für alle Autobesitzer.
Nun habe ich einen Neuwagen gekauft (Erstzulassung: März 2026), dessen Pickerl mit März 2029 gelocht ist, die erste Pickerl-Begutachtung soll also wie gehabt nach drei Jahren erfolgen. Als ich den Verkäufer darauf ansprach, meinte er, die „Schellhorn-Änderung“ sei zwar angekündigt, aber noch nicht Gesetz. Nun frage ich mich, ob das stimmt. Und wenn ja: Ab wann gelten denn nun die neuen Pickerl-Intervalle?
Und: Wenn die neuen Intervalle schließlich in Kraft treten, gelten Sie dann nur für Fahrzeuge, die ab jenem Zeitpunkt neu zugelassen werden, oder auch rückwirkend für ältere Fahrzeuge?
Leonhard Kollmann
3012 Wolfsgraben
Dazu Mag Martin Hoffer, Leiter ÖAMTC-Rechtsdienste:
Es gibt dazu an sich eine Absicht der Regierungsparteien, nicht aber einen Entwurf zu einer KFG-Novelle, geschweige denn irgendeinen Beschluss. Daher können wir derzeit nur bestätigen, dass es vermutlich in absehbarer Zeit eine Verlängerung der ersten Periode auf vier Jahre und weiterer auf zwei Jahre kommen wird. Das wird auch Auswirkungen auf die „Toleranzfristen“ haben. Wir gehen auch davon aus, dass es für laufende Fristen Übergangsregelungen geben sollte, aber es wird sich zeigen, ob das Ministerium das auch so sieht.
Politiker-Vorrang
Mitte März 2026 brannte auf der A1 kurz vor Ohlsdorf (OÖ) ein Fahrzeug. Da die Lösch- und Aufräumarbeiten länger dauerten, bildete sich ein viele Kilometer langer Stau.
Vorbildlich wurde eine Rettungsgasse gebildet, an die sich alle Fahrer hielten. Plötzlich fuhren zwei große Mercedes-Limousinen mit Blaulicht durch die Rettungsgasse. Ich nehme an, dass es sich um ein Regierungsmitglied samt Personenschutz gehandelt hat.
Meine Frage nun: Warum müssen sich diese Personengruppen nicht an die Regeln halten, zudem es sich nicht um einen Feuerwehr- bzw. Rettungseinsatz gehandelt hat. Sind Politiker wichtiger als das gemeine Wahlvolk?
Albert Weigerstorfer
4540 Bad Hall
Jedes Fahrzeug, das legitim über ein Blaulicht verfügt, ist ein Einsatzfahrzeug. Wird das Blaulicht aktiviert, befindet es sich im Einsatz und kann prinzipiell (unter Einhaltung größtmöglicher Vorsichtsmaßnahmen) sämtliche Verkehrsregeln missachten. Dabei gibt es eine strenge Dokumentations-Pflicht, Einsätze dürfen nur im Sinne der jeweiligen Berufsausübung erfolgen.
Rechtlich war diese Vorgangsweise aller Wahrscheinlichkeit nach einwandfrei. Ob es moralisch in Ordnung ist, für einen mutmaßlich politischen Termin die Rettungsgasse zu benützen, ist natürlich eine andere Frage.
Elektrische Parkbremse
Ich habe mir vor einigen Wochen einen Neuwagen aus chinesischer Produktion angeschafft. Bei diesem kann ich die Feststellbremse nur über das Menü in meinem Multifunktions-Display aktivieren (siehe Foto). In der Fahrschule habe ich einst gelernt, dass die Feststellbremse gleichzeitig auch eine Notbremse ist, die man während der Fahrt schnell betätigen können muss, falls die Betriebsbremse defekt sein sollte. Das ist bei meinem Auto nicht möglich, denn bis ich die Feststellbremse im Notfall gefunden hätte, wäre ich schon mehrmals verunfallt. Daher meine Frage: Gilt die Regelung Feststellbremse = Notbremse nicht mehr?
Friedrich Kaiser
7142 Illmitz
Dazu Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung:
Nach wie vor muss ein PKW mindestens zwei unabhängige Bremsanlagen aufweisen. Jede Bremsanlage muss vom Lenkerplatz aus betätigt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass wenn etwa die Betriebsbremse ausfällt, der Fahrer das Fahrzeug noch mit der zweiten Bremsanlage verlangsamen bzw. anhalten können muss. Näheres ist in § 6 Kraftfahrgesetz zu den Bremsanlagen geregelt.
Natürlich haben sich im Laufe der Zeit die technischen Umsetzungsmöglichkeiten geändert. Die elektronische Feststellbremse unterliegt jedoch den gleichen gesetzlichen Bestimmungen bzw. Anforderungen wie die klassische Handbremse. Fahrzeuge mit solchen Bremsen sind in Österreich voll anerkannt und zugelassen. Die meisten elektronischen Feststellbremsen haben sogar eine zusätzliche Notbremsfunktion. Wie diese aktiviert werden kann (z.B. spezieller Schalter) oder welche vergleichbaren Funktionen vorhanden sind, sollte im jeweiligen Handbuch ersichtlich sein. Möglicherweise gibt es im konkreten Fahrzeug auch irgendwelche Besonderheiten zur schnelleren Aktivierung. In Österreich dürfen jedenfalls nur Fahrzeuge importiert und zugelassen werden, die auch den Gesetzen und technischen Anforderungen entsprechen.

Beim Auto unseres Lesers Friedrich Kaiser scheint es, dass sich die Feststellbremse (EPB) nur noch via Multifunktionsdisplay aktivieren lässt.
Foto: privat
Waschanlagen-Frage
Ich möchte mein neues Auto so schonend wie möglich waschen. Dazu würde ich gern wissen, welches Waschsystem das Beste ist. Bekannt sind mir Anlagen mit Textillappen und Anlagen mit Schaumstoff-Schwämmen. Weiters gibt es auch noch solche mit Kunststoff-Bürsten, von denen habe ich allerdings gehört, dass sie dem Lack eher nicht zuträglich sein sollen. Was meinen Sie?
Gregor Silberbauer
Kunststoff-Bürsten aus Polyethylen haben ihren Ruf als Feinde des Lacks längst abgelegt, noch besser sind allerdings feine Textillappen und als lackschonendste Lösung gelten Schaumstoff-Schwämme. Daneben ist auch die Qualität der Reinigung ein Thema, diesbezüglich haben Waschstraßen einen besseren Ruf als Waschanlagen. Auch, weil dort oft ein Mitarbeiter die Vorwäsche von Hand erledigt.

Textilbürsten (im Bild) gelten als lackschonend, noch besser sind allerdings Schaumstoff-Schwämme
Foto: BP

