Leser Service: ALLES AUTO hilft (März 2025)

ALLES AUTO hilft März 2025! Regelmäßig wenden sich Leserinnen und Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem März 2025:

Laserpistolen-Beweis

Muss mir ein Polizist die von ihm im Rahmen einer Messung per Laserpistole ermittelte Geschwindigkeit am Gerät zeigen? Oder kann er im Grunde einfach irgendeine (überhöhte) Geschwindigkeit nennen, die ich angeblich gefahren sein soll und mich danach zur Kasse bitten?

Anton Pink,

E-Mail

Dazu Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung:

Nein, grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, das Messergebnis vor Ort herzuzeigen. Ist man mit der Strafe nicht einverstanden, müsste man eine Bezahlung vor Ort verweigern und zumindest bis zur Ausstellung der Strafverfügung warten. Erst dann hat man die Mög­lichkeit eines Rechtsmittels und Anspruch auf Akteneinsicht. Die gleiche Vorgehensweise würde aber auch dann möglich werden, wenn das Straßenaufsichtsorgan die Messung vor Ort vorzeigen würde.

Foto: VisalBeo/Wikipedia

Erläuterung Auto-Maße

Bei mir steht demnächst ein Autokauf an und ich durchforste aktuell diverse Ihrer Tests, vor allem in Bezug auf die Maße, die dabei jeweils angegeben werden. Da meine Familien­mit­glieder durchwegs groß gewachsen sind, wären die Innenmaße, insbesondere auf der Rück­bank, interessant. Leider konnte ich bei ALLES AUTO keine Legende oder Erklärung zu den Grafiken finden, die bei Tests immer dabei sind. Die Höhe über der Rückbank ist dabei noch logisch, der Beinraum im Fond aber irgendwie schwer nachvollzieh­bar, sind doch die Vordersitze verschiebbar. Welches Maß wird da genommen?

Thomas Dworschak, E-Mail

Unser Maß für die Fond-Beinfreiheit gilt, wenn vorne eine Person sitzt, die einen Meter Beinfreiheit beansprucht – das entspricht etwa einer Durchschnitts-Körpergröße von 1,80 Metern.

Ist man hingegen 1,90 Meter groß, konsumiert man an Beinfreiheit bei optimaler Einstellung etwa acht Zentimeter mehr als der Durchschnittsmensch (= 108 Zentimeter), man muss im Fond demnach acht Zentimeter abziehen. Sitzt ein ebenso großer Mensch hinten, benötigt er laut unseren Erfahrungswerten mindestens 65 Zentimeter Beinfreiheit und zumindest 95 Zentimeter Kopffreiheit zum bequemen Sitzen.

Foto: Robert May

Streufahrzeug-Überholvorgang

Gestern fuhr ich auf einer zweispurigen Autobahn. Zwei Streuwagen der Straßenmeisterei waren vor mir: Ein Streuwagen auf der rechten Spur, der andere auf der Überholspur, gut 50 Meter vor dem rechten Streuwagen. Beide Wagen waren im Einsatz und fuhren mit ge­schätzt 80 km/h. Es lag kein Schnee, es wurde daher nicht geräumt, nur gesalzen.

Alle Autos, zuletzt auch ich, überholten auf der Überholspur zuerst den rechten Streuwa­gen. Der auf der Überholspur vorausfahrende linke Streuwagen musste anschließend zwangsläufig rechts überholt werden. Da die beiden Streuwagen nur knapp versetzt fuhren, musste der hintere Wagen, der zuerst überholt wurde, beim Zurückwechseln auf die rechte Spur „geschnitten“ werden – nach meiner Einschätzung war der Abstand zu diesem Streuwagen beim Zurückwechseln auf die rechte Spur wohl zu gering.

Mir stellt sich nun die Frage, ob mein Überholmanöver rechtlich zulässig war. Und: Gibt es für die Fahrer der Streuwagen irgendwelche Anweisungen, wie sie zu fahren haben (Geschwindigkeit, Abstand zueinander etc.)?

Erwin Czulik, 4656 Laakirchen

Son­der­rechte. So sind diese bei Arbeitsfahrten nicht an Bodenmarkierungen, Zufahrtsbe­schrän­kungen und Halteverbote gebunden. Sie dürfen auch an Schutzinseln in Einbahn­straßen oder in einer Fahrbahnhälfte, für die das Gebot, rechts vorbeizufahren angeordnet ist, links vorbeifahren. Weiters dürfen die Lenker von Fahrzeugen des Straßendienstes auf der Autobahn in der linken Spur fahren. Tun sie das, dürfen sie rechts überholt werden.

Nicht geregelt ist hingegen, wie schnell die Schneeräum- und Streufahrzeuge fahren müssen bzw. welchen Abstand sie zueinander einzuhalten haben. Es war demnach völlig korrekt, dass Sie rechts überholt haben. Da die beiden Fahrzeuge versetzt zueinander (und nicht etwa nebeneinander) gefahren sind, ist anzunehmen, dass Überholvorgänge durch andere Autofahrer von den Streufahrzeug-Fahrern so vorgesehen und demnach erwünscht waren. Vermutlich hat der Streufahrzeug-Fahrer, der auf der rechten Spur nach hinten versetzt gefahren ist, aus einer momentanen Unaufmerksamkeit heraus zu wenig Abstand zu seinem schräg davor befindlichen Vordermann gehalten.

Foto: Asfinag/Rudi Froese

Batterie-Entleerung

Bei meinem Alfa Tonale Mildhybrid (Baujahr 2023) entleert sich die 12 Volt-Starterbatterie nach auffallend kurzer Zeit. Nach der Rückkehr aus einem zehntägigen Kreta-Urlaub war die Batterie leer, ebenso nach 14-tägiger Standzeit zwischen Weihnachten und 6. Jänner. Auch eine zwischendurch eingebaute leistungsstärkere Batterie konnte das Problem nicht lösen. Laut meinem Vertragshändler sei das bei modernen Autos normal, dieses Problem gäbe es auch bei anderen Automarken mit ähnlicher Technik. Muss ich das also akzeptieren?

Ralph Horneber, 6972 Höchst

Mit dem Mildhybrid-System ihres Autos hat der Stromverbrauch im Stillstand nichts zu tun. Grundsätzlich ist es so, dass bei modernen Autos aller Antriebsarten aufgrund der zahlrei­chen Elektronik-Bausteine der Ruhestrombedarf höher ist als in früheren Zeiten. Es gehört also zur neuen Normalität, dass die Starterbatterie bedenklich geleert sein kann, wenn zwei Wochen oder länger nicht gestartet wird. Da die Werkstatt Ihr Auto für in Ordnung befunden hat, ist hier eher nicht von einem Individual-Problem auszugehen.

Zwei Tipps: Zum einen sollten Sie das Fahrzeug immer absperren, auch wenn es in der Privatgarage steht. Manche Autos deaktivieren nämlich erst dann das Maximum an elektro­nischen Systemen, wenn sie versperrt worden sind. Als zweite Möglichkeit können Sie einen Batterie-Trennschalter einbauen. Ein solcher trennt die Batterie zuverlässig von allen Stromverbrauchern. Er ist bereits unter zehn Euro zu haben und leicht einzubauen. Eine radikale Maßnahme, die allerdings nicht frei von Nachteilen ist: Zum einen muss man die Motorhaube öffnen, um zum Trennschalter zu gelangen. Zum anderen können aufgrund der völligen Strom-Trennung persönliche Einstellungen im Elektronik-Bereich bzw. Steuergerät-Erinnerungen verloren gehen.

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