Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Mai 2022:
Akku-Entsorgung
Wieviel kostet eigentlich die Entsorgung der Akkus von Elektroautos? Am Ende des Lebenszyklus eines Verbrenner-Fahrzeugs hat man es, soweit ich mich erinnern kann, zumindest in Wien gegen einen geringen Betrag von der MA 48 abholen lassen können. Wie sieht das bei einem E-Auto aus? Die Entsorgungskosten sind ja höher. Bezahlt das die Allgemeinheit oder der Besitzer?
Harald Winter
E-Mail
Bereits seit gut 15 Jahren sind die Autoimporteure dazu verpflichtet, (fahrunfähige) Altautos gratis zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu recyceln. Dies gilt für alle Pkw, unabhängig vom Antrieb. Die Wiener Magistratsabteilung 48 hat sich aus der Altauto-Entsorgung schon seit langem ausgeklinkt. Lediglich illegal abgestellte Wracks werden nach wie vor entfernt und entsorgt, man versucht dann aber über die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) bzw. über sonstige verräterische Hinweise den Letztbesitzer zu eruieren und diesen zur Kasse zu bitten.
Die Entsorgungskosten sind bei Elektroautos derzeit etwas höher, weil das Thema Akku-Recycling noch ein recht neues ist. Das wird sich in Zukunft aber nach unten korrigieren. Die Allgemeinheit muss jedenfalls nicht für die Kosten aufkommen, sondern der Erstbesitzer, denn die Entsorgungskosten sind bereits in den Neuwagenpreis eingerechnet.
Beifahrer-Notbremsung
Meiner Cousine gelang es als Beifahrerin, nachdem ihr Mann plötzlich ohnmächtig geworden war, das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen, indem sie den Gang herausriss und die Handbremse anzog. Es war ein älteres Auto mit manuellem Getriebe und Seilzug-Handbremse.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie man einen Pkw mit Automatikgetriebe und elektrischer Handbremse als Beifahrer in so einem Fall zum Stillstand bringen kann? Ich fahre zurzeit eine Alfa Romeo Giulia mit dieser Konfiguration, aber ich denke, dass alle modernen Autos diesbezüglich ähnlich sein werden.
Christian Neustifter
E-Mail
Es gibt ein paar Dinge im Auto, die sich aus Sicherheitsgründen trotz moderner Technik nicht ändern dürfen. So ist es bei allen Automatikgetrieben möglich, den Hebel ohne Betätigung des Entsicherungsknopfes während der Fahrt in den Leerlauf („N“) bzw. wieder zurück in den Fahrmodus („D“) zu stellen. Das gelingt auch vom Beifahrersitz aus, solange man erkennen kann, wo sich der Leerlauf befindet.
Ebenso muss eine Handbremse unabhängig von ihrer Bauart immer zwei Funktionen erfüllen: Feststell- und Notbremse. Im zweiten Fall heißt das, dass sie während der Fahrt unabhängig von der Geschwindigkeit jederzeit angezogen werden kann. Eine elektrische Handbremse lässt sich allerdings nicht so fein dosieren wie ein manueller Hebel.
Will man an einer bestimmten Stelle stehenbleiben, muss man den kleinen E-Hebel also gegebenenfalls mehrmals ziehen und wieder loslassen. Das ist problemlos möglich, weil die Handbremse während der Fahrt nur für die Dauer des Hebel-Betätigens aktiv wird und nicht – wie im Stillstand – nach einmaligem Ziehen festgestellt bleibt. Dank ESP besteht dabei auch keine Schleudergefahr.
Probefahrt-Probleme
Nehmen wir an, ich will mein Auto privat verkaufen und der interessierte Käufer möchte natürlich (mit mir oder ohne mich) eine Probefahrt machen. Dabei kommt es zu einem Unfall mit Blech- oder sogar Personenschaden an einem Dritten. Es würde mich interessieren, ob ich da Unannehmlichkeiten zu erwarten hätte und was das Gesetz dazu sagt.
Walter Tötsch
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
Da Sie als Halter eines Fahrzeugs Schäden und in weiterer Folge eine Haftung im Zuge einer Probefahrt nicht ausschließen können, sind folgende Punkte zu beachten: Lassen Sie unbedingt eine Probefahrtvereinbarung unterschreiben (vor allem im Hinblick auf verschuldete Schäden, etwaige Verkehrsstrafen, Regress).
Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolizze auf etwaige Ausschlüsse für Probefahrten, stellen Sie sicher, dass der Kaufinteressent im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung ist und dokumentieren Sie vor Fahrtantritt am besten gemeinsam vorhandene Schäden am Kfz. Vereinbaren Sie auch die Rahmenbedingungen für die Probefahrt (Dauer, Entfernung etc.) und besprechen Sie – sofern vorhanden – Vorgaben der Kaskoversicherung (Selbstbehalt). Wenn möglich, sollten Sie selbst oder eine Vertrauensperson an der Probefahrt teilnehmen.
Plug-In-Verbrauch
Der extrem niedrige WLTP-Verbrauch von Plug-In-Hybriden dient bestenfalls zum Sparen von NoVA und Kfz-Steuer, realistisch ist er wohl nicht. Wieviel verbrauchen solche Fahrzeuge tatsächlich? Ein Freund behauptet, sie würden aufgrund ihres hohen Gewichts unaufgeladen mehr Sprit verbrennen als gleichartige Autos ohne zusätzlichen Elektroantrieb. Ist das richtig?
Ing. Roland Schreyer
1080 Wien
Plug-In-Hybride haben – je nach Fahrprofil – eine weit gefasste Verbrauchs-Bandbreite. Lädt man täglich und fährt überwiegend Strecken, die innerhalb der Elektro-Reichweite (meist plus/minus 50 Kilometer) liegen, verbraucht man so gut wie kein Benzin.
Ist der Akku hingegen leer, liegt der Verbrauch eines Plug-In-Hybriden in der Grauzone zwischen einem herkömmlich angetriebenen Fahrzeug, dessen Leistung jener des Hybrid-Verbrennungsmotors entspricht, und einem solchen, dessen Power auf dem Niveau der Hybrid-Systemleistung liegt.
Hat der Plug-In also z. B. 230 PS Systemleistung, wovon der Verbrenner 150 PS bereitstellt, dann verbraucht er mehr als ein 150 PS-Benziner, aber weniger als einer mit 230 PS. Letzteres schafft er trotz seines höheren Gewichts, weil der Elektromotor im Schubbetrieb laufend rekuperiert und so der Batterie Strom zuführt, der anschließend spritschonend zum Einsatz kommt. Wobei es aber auch hier aufs Streckenprofil ankommt, also wie viele Gelegenheiten der Elektromotor zum Rekuperieren erhält. Auf der Autobahn (gleichmäßig schnelle Fahrt, kaum Bremsungen) sind diese tendenziell rar. Für ausgesprochene Langstreckenfahrer ist ein Plug-In-Hybrid somit keine gute Wahl.