Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Oktober 2020)

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Oktober 2020:

Foto: bernswaelz/Pixabay

Gurtlos im Oldtimer

Mein kürzlich erworbenes VW 1302 LS Cabriolet (Baujahr 1971) verfügt im Fond über keine Sicherheitsgurte. Ich nehme an, dass hinten trotzdem erwachsene Personen mitfahren dürfen – so sie gelenkig genug sind, um sich hinein zu falten. Und wie sieht es mit Kindern aus? Kinder­sitze anbringen ist mangels Gurte ja unmöglich.

Dr. Christoph Holzhacker
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Michael Pointl, LL.M.:

Da es sich hier um einen VW Käfer, Baujahr 1971 handelt, wird davon auszugehen sein, dass die Ausrüstungs-Ver­pflichtung mit Sicherheits­gurten nur für die Sitzplätze der vorderen Reihe galt und somit keine Gurte im Fond des Fahrzeuges gegeben sind. Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr dürfen daher auf den hinteren Sitzen ohne Gurt befördert werden.

Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr dürfen in diesem Fall weder auf den Vordersitzen noch auf der Rückbank mitgenommen werden. Zwischen dem vollendeten ­dritten und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder angegurtet am Beifahrersitz und unangegurtet auf den ­vorgesehenen Rücksitzen ­mitgenommen werden.

Unfall mit Einsatzfahrzeug

Kürzlich erlebte ich aus ­nächster Nähe einen Unfall mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr: Dieses fuhr bei Rot mit Blaulicht und Folgetonhorn in die Kreuzung ein und wurde dabei von einem Autofahrer (der seinerseits Grün hatte) seitlich „abgeschossen“. 

Das brachte mich zum ­Grübeln: Muss ein Einsatzfahrzeug Blaulicht und Folgetonhorn aktiviert haben, wenn es bei Rot in eine Kreuzung einfährt (oder reicht eines von beiden), wie schnell darf es fahren, und vor allem: Wie sieht es nach so einem Unfall mit der Schuldfrage aus?

Ralf Winterer
1080 Wien

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

§ 26 StVO besagt, dass Blaulicht und Folgetonhorn nur bei „Gefahr im Verzug“ benützt werden dürfen. Dies ist dann der Fall, wenn der jeweilige Zweck der Fahrt besonders dringlich ist und ohne rasche und möglichst unbehinderte Fahrt nicht erreicht werden kann. 

Ob der Lenker des Einsatzfahrzeugs nur ein Signal oder beide gemeinsam betätigt, hängt von der jeweiligen Lage zum Zeitpunkt der Fahrt ab. Weder dürfen bei einer Ein­satzfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, noch fremde Sachen beschädigt werden. Einsatzlenker haben bei Rotlicht nicht Vorrang. Sie müssen dann vor der Einfahrt in die Kreuzung stehenbleiben und sich vergewissern, dass niemand gefährdet wird. ­So­­wohl die Geschwindigkeit als auch die Wahl der Signale müssen mit Rücksicht auf die Verkehrslage und die anderen Verkehrsteilnehmer gewählt werden.

Kommt es zum Unfall, trifft den bei Rotlicht fahrenden Einsatzlenker in der Regel ein Teil-, bisweilen sogar Allein­verschulden. Da jedoch auch von den anderen Verkehrsteilnehmern erhöhte ­Vorsicht im Einsatzfall er­­­wartet wird, ist die Verschul­­dens­aufteilung stets nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen.

Foto: Feuerwehr Bergheim

Garantie-Frage

Kann es für mich negative ­Folgen in Sachen Fahrzeug­garantie haben, wenn ich mein neu gekauftes Auto während der Garantiezeit nicht beim Vertragshändler servicieren lasse? Der Autoverkäufer hat etwas in dieser Art in einem Nebensatz anklingen lassen.

Martina Silberbauer
4030 Linz

Dazu die Redaktion:

Bereits seit 2010 gilt eine ­Verordnung der EU-Kommission, wonach man Service­leistungen von jeder zertifi­zierten Werkstatt ohne Verlust der Fahrzeuggarantie in An­­spruch nehmen kann. Nur im Fall von Unfallschäden können Werkstatt-Bindungen von Leasing-Firmen oder Kasko-Ver­sicherungen verlangt werden. Dazu muss man seine entsprechenden Verträge durchlesen.

Anders sieht es mit der Kulanz nach abgelaufener Garantie aus. Diese ist eine freiwillige, nicht vertraglich festgelegte Leistung des Herstellers oder Importeurs. In den Genuss einer Kulanzleistung kommt man umso eher, je häufiger das Auto von Be­­ginn an beim Markenhändler gewartet wurde.

Foto: A.T.U.

Reifendruck-Ärger

Bereits seit 2010 gilt eine ­Verordnung der EU-Kommission, wonach man Service­leistungen von jeder zertifi­zierten Werkstatt ohne Verlust der Fahrzeuggarantie in An­­spruch nehmen kann. Nur im Fall von Unfallschäden können Werkstatt-Bindungen von Leasing-Firmen oder Kasko-Ver­sicherungen verlangt werden. Dazu muss man seine entsprechenden Verträge durchlesen.

Anders sieht es mit der Kulanz nach abgelaufener Garantie aus. Diese ist eine freiwillige, nicht vertraglich festgelegte Leistung des Herstellers oder Importeurs. In den Genuss einer Kulanzleistung kommt man umso eher, je häufiger das Auto von Be­­ginn an beim Markenhändler gewartet wurde.

Martina Silberbauer
4030 Linz

Foto: Robert May

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“Nach unserer Intervention bei Seat Österreich wurde Herr Rohregger kurzfristig zu einem Werkstatt-Termin beim Autohaus Laimer in Liezen einge­laden, im Zuge dessen hat man das Problem via Aufspielen eines Updates rasch und endgültig behoben.”

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