Mit dem Platzen der türkis-blauen Koalition im Mai 2019 war der Plan aber zum Scheitern verurteilt, denn die seither aktive Übergangsregierung gestaltet nicht, sie verwaltet. Eine Neuordnung des Steuersystems war mit Finanzminister Eduard Müller nicht zu verhandeln, wohl aber eine Anpassung.
NoVA neu ab 1. Jänner 2020
Jeder, der einen Neuwagen kauft – Nutzfahrzeuge ausgenommen –, muss dafür Normverbrauchs-Abgabe bezahlen. Diese richtet sich nach dem CO2-Ausstoß beim Normmix-Verbrauch. CO2-Emission und Spritverbrauch sind zwei Seiten derselben Medaille. Beim Verbrennen von einem Liter Benzin werden 23 Gramm CO2 pro Kilometer freigesetzt, beim energiereicheren Diesel sind es 26,3 Gramm. Weil nach der neuen WLTP-Messung der Normverbrauch gegenüber NEFZ schnell um einen Liter pro 100 Kilometer steigen kann, musste eine neue NoVA-Formel her, diese lautet:
(CO2-Emission [in g/km] – 115) : 5 = NoVA-Satz in %
Das bedeutet, dass Autos mit einem CO2-Ausstoß bis 115 g/km (entspricht dem kombinierten WLTP-Verbrauch von 5,0 Liter bei einem Benziner und 4,4 Liter bei einem Diesel) von der NoVA befreit sind. Aber auch solche, die etwas mehr verbrauchen, denn vom errechneten Steuerbetrag werden 350 Euro abgezogen – bis zu einer CO2-Emission von 275 g/km (entspricht dem NoVA-Höchstsatz von 32 Prozent). Ob es sich nach diesem Abzug auf null Normverbrauchsabgabe ausgeht, kommt auf den Kaufpreis an. Ein Kleinwagen, dessen CO2-Emission von 125 g/km zwei Prozent Normverbrauchs-Abgabe ergäbe, käme bei einem Nettopreis von 15.000 Euro noch immer NoVA-frei durch – weil zwei Prozent im konkreten Fall nur 300 Euro entsprechen. Definitiv keine Normverbrauchs-Abgabe zahlen wie gehabt Elektroauto-Besitzer.
KFZ-Steuer neu ab 1. Oktober 2020
Bisher wurde die motorbezogene Versicherungssteuer rein nach der Motorleistung berechnet, nun kommt auch hier eine CO2-Komponente hinzu, allerdings erst ab dem 1. Oktober 2020. Auch dafür gibt es eine neue Formel:
(kW – 65) x 0,72 + (CO2 – 115) x 0,72 = monatliche Steuer
Bei der Kfz-Steuer wird ebenfalls von der Zahl 115 jährlich die Zahl 3 abgezogen, die Abzugszahl für die kW wird analog dazu um die Zahl 1 verringert. So wird die Formel automatisch immer schärfer. Generell bevorzugt sie leistungsschwache, verbrauchsgünstige Autos. Für diese kann die Zahlung auch deutlich geringer werden als bisher. Zu gering aber auch wieder nicht, denn als Minimum nach erfolgter Subtraktion sind 5 kW bzw. 5 g/km CO2 anzusetzen. Letzteres bekommen vor allem Fahrer von Plug-In-Hybriden zu spüren, deren CO2-Normwerte üblicherweise deutlich unter 115 g/km CO2 liegen. Somit werden alle Autos so behandelt, als würden sie zumindest 120 g/km CO2 emittieren, was dem erklärten Prinzip der neuen Steuer („je weniger CO2, desto günstiger“) im Grunde widerspricht.
Immerhin: Die raubritterhaften Zuschläge für halbjährliche (+ 6%), vierteljährliche (+ 8%) und monatliche Zahlung (+ 10%) entfallen komplett. Bei Hybrid-Fahrzeugen wird weiterhin nur der Verbrennungsmotor zur Berechnung herangezogen, Elektroauto-Besitzer zahlen keinen Cent. Die neue Steuer gilt ausschließlich für Autos, die ab dem 1. Oktober 2020 neu zugelassen werden. Sämtliche Neuzulassungen bis 30. September 2020 bleiben bis zum Ende ihres Autolebens im alten System. Das gilt auch für Importfahrzeuge, die in Österreich erstmals nach dem 1.10.2020 zugelassen werden, im Ausland aber schon davor zugelassen waren.
Sachbezug neu ab 1. April 2020
Auch für Dienstwagenfahrer gibt es eine Neuerung: Um „nur“ den niedrigeren monatlichen Sachbezug von 1,5 Prozent des Fahrzeug-Kaufpreises (statt zwei Prozent) als zu versteuernden Zuschlag auf das Gehalt aufgerechnet zu bekommen, darf der Normverbrauch derzeit bei 121 Gramm CO2 pro Kilometer liegen, ab dem 1. Jänner 2020 sinkt er für Neufahrzeuge auf 118 Gramm und wird noch bis 31. März nach dem alten NEFZ-Zyklus berechnet.
Am 1. April beginnt dann eine neue Zeitrechnung: Aufgrund der Umstellung auf WLTP wird die Sachbezugsgrenze auf 141 g/km hinaufgesetzt. Klingt vorderhand nach Erleichterung, ist aber keine, im Gegenteil. Aufgrund der verschärften WLTP-Messung entsprechen die 141 g/km ungefähr 115 g/km nach NEFZ. Selbstverständlich gibt es auch hier eine jährliche Senkung, und zwar von jeweils drei Gramm zwischen 2021 und 2025.
Ab diesem Jahr soll der Wert dann bei 125 Gramm stehen bleiben – heißt es derzeit. Was sich schnell ändern kann, denn wie formuliert es Günther Kerle nur allzu wahr: „Klimaschutz hin oder her. Selbst wenn die Käufer reagieren und sich künftig verstärkt für verbrauchsärmere Autos entscheiden, am Ende wird der Finanzminister Sieger bleiben.“
Fotos: Robert May (1), Arbeitskreis der Automobilimporteure (1)