NoVA, Kfz-Steuer, Sachbezug: alles anders ab 2020

21. Dezember 2019
Keine Kommentare
13.822 Views
Aktuelles

Österreichs Autoimporteure hatten einen ehrgeizigen Plan: Die EU-weite Umstellung der Normverbrauchs-Messung vom NEFZ zum wesentlich strengeren WLTP wollten sie nützen, um beim Finanzminister eine radikale Änderung der automobilen Steuern zu erwirken. Die Besitz-Steuern NoVA und Kfz-Steuer (letztere wird vom Fiskus listig „motorbezogene Versicherungssteuer“ genannt, um den irreführenden Eindruck zu erwecken, diese käme den Versicherungen zugute) sollten fallen, zum Ausgleich würde das Fahren (Mineralölsteuer, Maut) teurer werden. Wer wenig fährt, zahlt weniger und umgekehrt – eine Idee im Sinne der Umwelt.

Mit dem Platzen der türkis-blauen Koalition im Mai 2019 war der Plan aber zum Scheitern verurteilt, denn die seither aktive Übergangsregierung gestaltet nicht, sie verwaltet. Eine Neuordnung des Steuersystems war mit Finanzminister Eduard Müller nicht zu verhandeln, wohl aber eine Anpassung.

NoVA neu ab 1. Jänner 2020

Jeder, der einen Neuwagen kauft – Nutzfahrzeuge ausgenommen –, muss dafür Normverbrauchs-Abgabe bezahlen. Diese richtet sich nach dem CO2-Ausstoß beim Normmix-Verbrauch. CO2-Emission und Spritverbrauch sind zwei Seiten derselben Medaille. Beim Verbrennen von einem Liter Benzin werden 23 Gramm CO2 pro Kilometer freigesetzt, beim energiereicheren Diesel sind es 26,3 Gramm. Weil nach der neuen WLTP-Messung der Normverbrauch gegenüber NEFZ schnell um einen Liter pro 100 Kilometer steigen kann, musste eine neue NoVA-Formel her, diese lautet:

(CO2-Emission [in g/km] – 115) : 5 = NoVA-Satz in %

Das bedeutet, dass Autos mit einem CO2-Ausstoß bis 115 g/km (entspricht dem kombinierten WLTP-Verbrauch von 5,0 Liter bei einem Benziner und 4,4 Liter bei einem Diesel) von der NoVA befreit sind. Aber auch solche, die etwas mehr verbrauchen, denn vom errechneten Steuerbetrag werden 350 Euro abgezogen – bis zu einer CO2-Emission von 275 g/km (entspricht dem NoVA-Höchstsatz von 32 Prozent). Ob es sich nach diesem Abzug auf null Normver­brauchs­abgabe ausgeht, kommt auf den Kaufpreis an. Ein Kleinwagen, dessen CO2-Emission von 125 g/km zwei Prozent Normverbrauchs-Abgabe ergäbe, käme bei einem Nettopreis von 15.000 Euro noch immer NoVA-frei durch – weil zwei Prozent im konkreten Fall nur 300 Euro entsprechen. Definitiv keine Normverbrauchs-Abgabe zahlen wie gehabt Elektroauto-Besitzer.

Wie schon bei der alten NoVA ist der Höchststeuersatz von 32 Prozent Augen­aus­wischerei, denn wer über 275 Gramm CO2/km liegt, bezahlt 40 Euro für jedes weitere Gramm. Zusätzlich wurde ein automatischer Teuerungs-Mechanismus in die Formel ein­gebaut: Ab 2021 wird der CO2-Abzugsbetrag in der Formel (von anfangs 115) jährlich um die Zahl 3 gesenkt. Ohne vorab definiertes unteres Limit. Günther Kerle (Bild links), Vorsitzender des Arbeitskreises der österreichischen Automobilimporteure, meint dazu: „Damit hat der Finanzminister ein Evaluierungs-Instrument in der Hand. Sinken die Normverbräuche und damit die Steuer-Einnahmen, wird die Formel ungebremst strenger werden. Passen die Einnahmen, kann man die Abzugszahl auch einfrieren.“

Werden die Autos mit der neuen Normverbrauchs-Abgabe also im Schnitt teurer oder nicht? Kerle: „Die Zahl der Kleinwagen, für die man keine NoVA bezahlt, wird sich ver­größern. Weil die Berechnungskurve steiler ist als früher und jährlich strenger wird, wer­den die Autos im Schnitt aber teurer werden. Schließlich kommt es dem Finanzminister primär darauf an, dass er aus der NoVA seine veranschlagten 500 Millionen Euro herausholt.“

KFZ-Steuer neu ab 1. Oktober 2020

Bisher wurde die motorbezogene Versicherungssteuer rein nach der Motorleistung berechnet, nun kommt auch hier eine CO2-Komponente hinzu, allerdings erst ab dem 1. Oktober 2020. Auch dafür gibt es eine neue Formel:

(kW – 65) x 0,72 + (CO2 – 115) x 0,72 = monatliche Steuer

Bei der Kfz-Steuer wird ebenfalls von der Zahl 115 jährlich die Zahl 3 abgezogen, die A­b­zugszahl für die kW wird analog dazu um die Zahl 1 verringert. So wird die Formel auto­matisch immer schärfer. Generell bevorzugt sie leistungsschwache, verbrauchs­günstige Autos. Für diese kann die Zahlung auch deutlich geringer werden als bisher. Zu gering aber auch wieder nicht, denn als Minimum nach erfolgter Subtraktion sind 5 kW bzw. 5 g/km CO2 anzusetzen. Letzteres bekommen vor allem Fahrer von Plug-In-Hybriden zu spüren, deren CO2-Normwerte üblicherweise deutlich unter 115 g/km CO2 liegen. Somit werden alle Autos so behandelt, als würden sie zumindest 120 g/km CO2 emittieren, was dem erklärten Prinzip der neuen Steuer (“je weniger CO2, desto günstiger”) im Grunde widerspricht.

Immerhin: Die raubritterhaften Zuschläge für halbjährliche (+ 6%), vierteljährliche (+ 8%) und monatliche Zahlung (+ 10%) entfallen komplett. Bei Hybrid-Fahrzeugen wird weiterhin nur der Verbrennungsmotor zur Berechnung herangezogen, Elektroauto-Besitzer zahlen keinen Cent. Die neue Steuer gilt ausschließlich für Autos, die ab dem 1. Oktober 2020 neu zugelassen werden. Sämtliche Neuzulassungen bis 30. September 2020 bleiben bis zum Ende ihres Autolebens im alten System. Das gilt auch für Importfahrzeuge, die in Österreich erstmals nach dem 1.10.2020 zugelassen werden, im Ausland aber schon davor zugelassen waren.

Sachbezug neu ab 1. April 2020

Auch für Dienstwagenfahrer gibt es eine Neuerung: Um „nur“ den niedrigeren monatlichen Sachbezug von 1,5 Prozent des Fahrzeug-Kaufpreises (statt zwei Prozent) als zu ver­steuernden Zuschlag auf das Gehalt aufgerechnet zu bekommen, darf der Normverbrauch derzeit bei 121 Gramm CO2 pro Kilometer liegen, ab dem 1. Jänner 2020 sinkt er für Neu­fahrzeuge auf 118 Gramm und wird noch bis 31. März nach dem alten NEFZ-Zyklus berechnet.

Am 1. April beginnt dann eine neue Zeitrechnung: Aufgrund der Umstellung auf WLTP wird die Sachbezugsgrenze auf 141 g/km hinaufgesetzt. Klingt vorderhand nach Erleichterung, ist aber keine, im Gegenteil. Aufgrund der verschärften WLTP-Messung entsprechen die 141 g/km ungefähr 115 g/km nach NEFZ. Selbstverständlich gibt es auch hier eine jährliche Senkung, und zwar von jeweils drei Gramm zwischen 2021 und 2025.

Ab diesem Jahr soll der Wert dann bei 125 Gramm stehen bleiben – heißt es derzeit. Was sich schnell ändern kann, denn wie formuliert es Günther Kerle nur allzu wahr: „Klima­schutz hin oder her. Selbst wenn die Käufer reagieren und sich künftig verstärkt für ver­brauchsärmere Autos entscheiden, am Ende wird der Finanzminister Sieger bleiben.“

Fotos: Robert May (1), Arbeitskreis der Automobilimporteure (1)