Für viele Österreicher bleibt das Auto die erste Wahl für die Urlaubsreise. Besonders beliebt sind Ziele in den Nachbarländern oder am Mittelmeer. Obwohl sich die Verkehrsregeln innerhalb Europas oft ähneln, unterscheiden sich Tempolimits, Alkoholgrenzen und Bußgelder teilweise erheblich. Wer sich vor der Abreise informiert, kann unangenehme Überraschungen vermeiden.
Führerschein und Tempolimits prüfen
Der österreichische Führerschein wird in allen EU-Staaten sowie unter anderem in der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Großbritannien anerkannt. Für Reisen außerhalb Europas kann hingegen ein internationaler Führerschein erforderlich sein.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Tempolimits. Während in Belgien auf Autobahnen maximal 120 km/h erlaubt sind, gilt in den Niederlanden tagsüber meist Tempo 100. In Polen dürfen Pkw auf bestimmten Autobahnen bis zu 140 km/h fahren, in Tschechien sind auf einzelnen Abschnitten sogar 150 km/h möglich – allerdings nur bei guten Wetterbedingungen.
Bußgelder können deutlich höher ausfallen
Schon kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen können im Ausland teuer werden. Wer beispielsweise 20 km/h zu schnell fährt, zahlt in Ungarn 130 Euro, in den Niederlanden mindestens 215 Euro und in Norwegen sogar ab 610 Euro.
Noch empfindlicher fallen die Strafen bei schweren Verstößen aus. Wer mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs ist, muss je nach Land mit Geldstrafen von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro rechnen. Zusätzlich drohen Fahrverbote, Strafverfahren oder in einzelnen Staaten sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Alkohol und Handy am Steuer
Auch beim Thema Alkohol gelten in Europa strenge Vorschriften. In vielen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5, für Fahranfänger gilt häufig sogar ein absolutes Alkoholverbot. Daher empfiehlt es sich, nach dem Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich auf das Autofahren zu verzichten.
Ebenso streng gehen viele Länder gegen die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt vor. Besonders Italien ahndet Handyverstöße konsequent – dort kann bereits das Telefonieren am Steuer zum Führerscheinentzug führen. In einigen europäischen Ländern ist zudem das Rauchen im Auto verboten, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren.
Bußgelder können auch nach Österreich kommen
Wer einen Verkehrsverstoß im Ausland begeht, ist nach der Heimreise nicht automatisch aus dem Schneider. Geldstrafen können auch Monate später per Post zugestellt werden. Innerhalb der Europäischen Union bestehen entsprechende Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung.
Vor einer Zahlung sollte allerdings geprüft werden, ob die Forderung tatsächlich von einer zuständigen Behörde stammt. In manchen Ländern wird zudem ein Rabatt gewährt, wenn das Bußgeld unmittelbar vor Ort oder innerhalb kurzer Frist bezahlt wird. Unbezahlte Strafen können spätestens bei der nächsten Einreise in das betreffende Land zum Problem werden.
Foto: Robert May
