Verkehrsstrafen im Vergleich: Deutschland vs. Österreich – Wo wird es teurer?

Wer auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, für den gelten klarerweise die regulären Verkehrsregeln. Wird gegen diese verstoßen und der Fahrer wird dabei ertappt, muss er mit der Verhängung einer Strafe rechnen. Innerhalb Österreichs gibt es keinen typischen Katalog für Verkehrsstrafen, stattdessen werden meist nur die Höchststrafen bekanntgegeben. Deutschland unterscheidet in seinem Verkehrsstrafen-Katalog nicht nur die jeweiligen Delikte, sondern zieht auch für die jeweilige Schwere die Verhängung anderer Strafen in Erwägung. Nachfolgend werden die jeweiligen Unterschiede erläutert, sodass ein besseres Gesamtbild zu beiden Ländern möglich ist.

Wie unterscheiden sich die Verkehrsstrafen-Kataloge in Deutschland und Österreich?

Wie bereits erwähnt, greift Österreich auf keinen typischen Verkehrsstrafen-Katalog zurück, in dem feste Sätze für ein bestimmtes Verkehrsvergehen festgelegt sind.

Für die Verhängung einer Strafe sind die jeweiligen Bezirksbehörden zuständig, die je nach Ermessen eine Strafe verhängen. Die Mindeststrafe bezahlt man, wenn man in letzter Zeit nicht aktenkundig geworden ist, die Höchststrafen kommen dagegen für unbelehrbare Wiederholungstäter oder rücksichtslose Gefährder zum Tragen. Um einen Vergleich zu Deutschland zu erhalten, folgt hier eine knappe Liste mit den jeweiligen Strafen, die bei zu hohem Tempo innerorts verhängt werden:

  • weniger als 20 km/h zu schnell: 45 bis 100 Euro
  • 20 bis 40 km/h zu schnell: 60 bis 190 Euro
  • 40 bis 60 km/h zu schnell: 300 bis 5.000 Euro
  • mehr als 60 km/h zu schnell: 500 bis 7.500 Euro

Zusätzlich erfolgt ab einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 40 km/h innerorts (bzw. mehr als 50 km/h außerorts) nicht nur der Entzug der Lenkberechtigung, sondern der Fahrer muss zusätzlich eine Nachschulung ablegen. Liegt das Vergehen höher, ist sogar eine amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich, ehe der Fahrer seine Lenkberechtigung zurückerhält. Die Dauer dieses Entzugs variiert übrigens und kann bei einem bis sechs Monate liegen.

Innerhalb Deutschlands sind die Verkehrsstrafen innerorts detaillierter festgelegt:

Überschreitung Strafgeld Fahrverbot
bis 10 km/h 58,50 Euro
11-15 km/h 78,50 Euro
16-20 km/h 98,50 Euro
21-25 km/h 143,50 Euro
26-30 km/h 208,50 Euro 1 Monat
31-40 km/h 288,50 Euro 1 Monat
41-50 km/h 428,50 Euro 1 Monat
51-60 km/h 591,50 Euro 2 Monate
61-70 km/h 738,50 Euro 3 Monate
über 70 km/h 843,50 Euro 3 Monate

Ähnlich sieht es auch mit den Unterschieden in Bezug auf andere Verkehrsvergehen aus. Bei einem Rotlichtverstoß kommt in Österreich eine Strafe von 100 bis 140 Euro infrage, innerhalb Deutschlands wird dies mit einer Verkehrsstrafe in Höhe von mindestens 118,50 Euro bestraft.

In Deutschland wird zudem berücksichtigt, ob der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat oder es sogar zu einem Unfall kam, womit die Strafe dann gleich höher ausfällt.

Für welche Verkehrsverstöße drohen in Österreich höhere Strafen als in Deutschland?

Anhand der oben aufgeführten Liste ist deutlich zu sehen, dass es innerhalb Österreichs durchaus Verkehrsvergehen gibt, die mit einer höheren Strafe einhergehen. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern kommt man in Österreich in Bezug auf Verkehrsstrafen relativ günstig weg.

Dies lässt sich im Vergleich mittels der folgenden Tabelle erläutern:

Verkehrsdelikt Deutschland Österreich
Handy am Steuer ab 100 Euro ab 50 Euro
Parkdelikt ab 10 Euro ab 20 Euro
Fahren ohne Gurtsicherung ab 30 Euro ab 35 Euro
Alkohol am Steuer ab 500 Euro ab 300 Euro

Am Ende kommt es jedoch stets darauf an, ob mit dem verübten Vergehen noch andere Delikte einhergehen, ob Personen infolge dieser gefährdet wurden oder ähnliches.

Muss man Verkehrsstrafen aus dem Ausland bezahlen – und wie werden sie vollstreckt?

Speziell Urlauber könnten sich fragen, ob sie nachträglich zu Ihnen nach Hause geschickte Verkehrsstrafen aus dem Ausland überhaupt bezahlen müssen. Jedoch gehören sowohl Deutschland als auch Österreich zur Europäischen Union, die 2015 eine Richtlinie für derlei Fälle verfügt hat.

Mittels dieser soll eine effizientere Verfolgung von Verkehrsverstößen möglich sein, die im europäischen Ausland begangen wurden. Sie legt fest, dass im EU-Ausland begangene Verkehrsdelikte ab einer Strafhöhe von 70 Euro im Heimatland des Verkehrssünders vollstreckt werden müssen.

Wichtig: Zwischen Österreich und Deutschland gibt es eine Sonderregelung, die besagt, dass fällige Verkehrsstrafen bereits ab einer Höhe von 25 Euro zu zahlen sind, inklusive der anfallenden Verwaltungskosten.

Welche Unterschiede gibt es bei Punkten, Fahrverboten und Einträgen ins Register?

Wer in Deutschland für einen Verkehrsdelikt bestraft wird, muss mit der Verzeichnung von Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Das in Flensburg ansässige Register ermöglicht es, eine leichtere Nachvollziehbarkeit bei Wiederholungstätern sicherzustellen. Gleichzeitig hat jeder Fahrer die Möglichkeit, dass seine Punkte verjähren, was jedoch erst nach ein paar Jahren der Fall ist.

WIederholungstäter können ab einer gewissen angesammelten Punktzahl ihre Fahrerlaubnis verlieren, selbst wenn das einzelne Delikt keine so hohe Strafe nach sich ziehen würde.

Fahrverbote werden sowohl in Deutschland als auch Österreich verhängt. Die Länge dessen variiert je nach Delikt. In Deutschland werden zwischen einem und drei Monaten Fahrverbot verhängt, in Österreich sind es möglicherweise sogar zwischen einem und sechs Monate. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann in Österreich das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Lies unser E-Paper direkt in der App: