Mit dem ersten Schnee und frostigen Temperaturen beginnt auch für Österreichs Autofahrer die Herausforderung, sich auf winterliche Bedingungen einzustellen. Die Winterreifenpflicht ist klar geregelt: Vom 1. November bis 15. April dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen betrieben werden. Wer ohne passende Bereifung unterwegs ist, riskiert eine Verwaltungsstrafe – bei Gefährdung oder Unfall kann diese sogar bis zu 5.000 Euro betragen.
Winterreifen: Das gilt in Österreich
Winterreifen müssen in Österreich eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern (bei Diagonalreifen 5 Millimeter) aufweisen. Erlaubt sind nur Reifen mit der M+S-Kennzeichnung und dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Ganzjahresreifen sind ebenfalls zulässig, sofern sie diesen Anforderungen entsprechen.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gilt zusätzlich die Verpflichtung, Schneeketten mitzuführen. Diese dürfen allerdings nur bei vollständig schneebedeckten Straßen verwendet werden, da sie auf trockenen Fahrbahnen zu Schäden führen können.
Auto vor der Fahrt eisfrei machen
Bevor Sie losfahren, müssen Sie Ihr Fahrzeug vollständig von Schnee und Eis befreien. Dazu gehören die Scheiben, Außenspiegel, Scheinwerfer, Rückleuchten, das Kennzeichen sowie das Fahrzeugdach. Herabfallender Schnee vom Dach kann den nachfolgenden Verkehr gefährden und hohe Strafen nach sich ziehen. Ein kleines „Guckloch“ in der Windschutzscheibe freizukratzen, ist ebenfalls unzulässig.
Das Warmlaufenlassen des Motors, um das Eis zu entfernen, ist verboten. Es verursacht unnötige Umweltbelastung und Lärmemissionen und wird ebenfalls bestraft. Stattdessen sollten Sie auf Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage und geeignete Eiskratzer setzen.
Verschneite Verkehrszeichen: Was gilt?
In Österreich gilt, dass Verkehrszeichen so erkennbar sein müssen, dass ihre Bedeutung klar bleibt. Ist ein Schild nur leicht mit Schnee bedeckt, bleibt es gültig. Ist die Bedeutung jedoch durch starken Schneefall unlesbar, können Verkehrsteilnehmer nicht verpflichtet werden, das Schild zu befolgen. Ortskundige Autofahrer sind jedoch angehalten, bekannte Regeln auf gewohnten Strecken einzuhalten, auch wenn die Beschilderung verdeckt ist.
Winterliche Fahrweise: Sicherheit geht vor
Unabhängig von den Vorschriften ist es im Winter besonders wichtig, die Geschwindigkeit an die Witterungsverhältnisse anzupassen und ausreichend Abstand zu halten. Auf glatten Fahrbahnen verlängert sich der Bremsweg erheblich, und plötzliche Manöver können gefährlich werden.
Der ÖAMTC empfiehlt außerdem, vorausschauend zu fahren und mit der Unsicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Besonders in bergigen Regionen, wo Schneeketten oft Pflicht sind, können unvorbereitete Lenker zur Gefahr werden.