Geld zurück für betroffene VW-Fahrer: das erste Gerichtsurteil in Österreich

15. Juni 2016
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„Hätte der Kläger gewusst, dass im Pkw eine Software verbaut ist, wonach es zwei Modi gibt, die zwischen Prüfstand und Realbetrieb unterscheiden, und dass es wegen dieser zwei programmierten Modi Probleme mit der Zulassungsfähigkeit geben könnte, so hätte er den Pkw nicht gekauft“ – so die Begründung des Gerichts, die einem oberösterreichischen Autofahrer nun in erster Instanz bei seiner Klage gegen seinen VW-Händler Recht gab. Sofern er nun also sein Auto zurück gibt, muss ihm wiederum sein Geld (zumindest abzüglich eines „Benutzungsentgeltes“) zurückgegeben werden; so das Gericht.

Damit ist das erste österreichische Urteil nach dem VW Abgas-Skandal im Interesse der Konsumenten gefallen, die eines der tausenden betroffenen Autos gekauft haben. Wir erinnern uns: Bei zahlreichen VW-Dieselmodellen wurde bei den Abgaswerten nicht bloß getrickst, sondern ganz bewusst betrogen. Die Folgen dieser Enthüllung hatten bis dato vor allem in den USA für den VW-Konzern teure Folgen. Nun wird es in Österreich “ernst”. Immerhin ist recht wahrscheinlich, dass dieses erste Urteil weitere Klagen von Konsumenten zur Folge haben wird, die sich nicht ohne die Chancen ihres Erfolgs einschätzen zu können in ein teures Verfahren stürzen wollten. Michael Poduschka, der Anwalt des Klägers,  sagte dazu am Dienstag: „Diese Entscheidung öffnet die Türe für flächendeckende Geltendmachung der Irrtumsanfechtung, da wohl kein Autokäufer aus der Masse der angebotenen Modelle und Marken sich genau für ein Auto entschieden hätte, dem bei Kenntnis der Manipulation eine Typengenehmigung versagt worden wäre“.

Das spannende an dem Urteil im Detail: Das Gericht befand, dass eine Messung des konkreten Abgasverhaltens und die Untersuchung des Steuergeräts „mangels Relevanz unterbleiben“ konnten. Die Richterin entschied, dass es schlichtweg eine “vertragswesentliche Eigenschaft” eines Autos sei, dass es frei von laut EU-Verordnung unzulässigen Abschaltvorrichtungen ist. Nachdem der Kunde beim Kauf nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass dem sehr wohl so ist, hat der Verkäufer „den Irrtum durch Unterlassen adäquat veranlasst“.

Wer nun allerdings als VW-Besitzer schon den Hörer seines Telefons in der Hand hält um seinen Anwalt anzurufen, lese bitte noch weiter. Dieses Urteil wird sicherlich nicht das letzte Wort sein, dass in Österreich zu dieser Sache gesprochen wurde. Der Fall wird jedenfalls noch durch die Instanzen gehen und könnte somit zu noch ganz anderen Ergebnissen führen. Auch der Kläger, bzw. dessen Anwalt will nämlich noch beeinspruchen. Immerhin wurde das anfänglich erwähnte “Benützungsentgelt” für sein Auto – einen VW Touran – nämlich mit etwas über 6.000 Euro bemessen. Von den Mitte 2014 bezahlten 31.750 Euro bekam sein Mandant nämlich “nur” 25.000 Euro (23.000 plus Zinsen) zugesprochen. Für den Anwalt ist das zu wenig.