Leser-Service: ALLES AUTO hilft (April 2019)

3. April 2019
Keine Kommentare
8.707 Views
Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier ein Überblick über die Fälle im April 2019:

Zulassungsschein Audi RS 6

Foto: Georg Koman

FIN-Recherche?

Ich will demnächst einen Gebrauchtwagen kaufen und möchte mir Probleme aufgrund verheimlichter Vorschäden ersparen. Ist es möglich, unter Angabe der FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, vormals Fahrgestellnummer; oberste Zeile im Bild) bei einem Händler oder dem Importeur der Marke kurzfristig entsprechende Informationen zu erhalten, auch wenn man nicht der Eigentümer des betreffenden Fahrzeugs ist?

Johann Spreitzhofer
3002 Purkersdorf

Sowohl Importeur als auch Markenhändler können auf Daten betreffend Service und Reparaturen der von ihnen verkauften Fahrzeuge zugreifen, sie dürfen diese aber aus Gründen des Datenschutzes der hinter den Autos stehenden Personen nicht an Dritte weitergeben. Zudem ist den Importeuren/Händlern nur der Erstbesitzer definitiv bekannt, und es besteht generell kein Zugriff auf Daten von freien Werkstätten.

Der in den letzten Jahren verschärfte Datenschutz manifestiert sich auch darin, dass im Datenauszug (vormals Typenschein) die Vorbesitzer nicht mehr namentlich vermerkt sind, lediglich deren Anzahl ist festgehalten. Der Versicherungsverband (VVO) verfügt wiederum über Daten aller aktuellen bzw. früheren Zulassungsbesitzer (wichtig etwa bei Rückrufen), er darf diese aber ebenfalls nicht weitergeben. Eine Datei betreffend Fahrzeugschäden liegt beim VVO nicht auf.

Den Schein wahren

In meinem Freundeskreis gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ab welcher Geschwindigkeitsübertretung man den Führerschein abgeben muss. Nicht, dass ich vorhätte, diese Grenzen auszutesten, aber interessieren würde es mich dennoch. Ist das einheitlich für ganz Österreich geregelt? 

Ist der Schein ab einer ge­­wissen Grenze definitiv weg, oder ist das Ermessenssache der zuständigen Behörde? ­
Falls Letzteres: Was liegt dem Er­­messen zugrunde? Etwa, ob man jemanden gefährdet hat oder nicht, ob das Wetter gut oder schlecht war, ob es sich um eine leere oder befahrene Straße gehandelt hat etc.?

Roman Holzhacker
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:

In Österreich normiert das Führerschein-Gesetz, wann und unter welchen Voraus­setzungen der Führerschein entzogen wird. Einen Spielraum hat die Behörde jedoch etwa bei der Dauer des Entzugs, sofern eine „Mindest­entzugsdauer“ per Gesetz vorgesehen ist. Dabei sind natürlich mehrere Faktoren relevant, z. B. ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hängen der Entzug und dessen Dauer davon ab, in welchem Ausmaß die Geschwindigkeit überschritten wird. Dabei gibt es unterschiedliche gesetzliche Grenzwerte. Beispielsweise droht ein Entzug über zwei Wochen, wenn die Geschwindigkeit im Orts­gebiet um mehr als 40 km/h überschritten wird und außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h. Aber auch wenn diese Grenzwerte nicht überschritten werden, kann das Len­ken eines Fahrzeuges unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einem Entzug der Lenkerberechtigung führen.

Strassenschild; Zone 30; München

Foto: ADAC

Fahrspur-Rempelei

Kürzlich habe ich auf einem dreispurigen Abschnitt der Autobahn A1 folgende Situa­tion erlebt: Ich zog nach einem Überholmanöver von der linken Spur in die mittlere, gleichzeitig scherte ein anderer Autofahrer von der rechten Spur ebenfalls in die mittlere aus. Zum Glück konnten wir eine Berührung der Autos vermeiden. Wer wäre bei einem solchen Unfall schuld? Im konkreten Fall waren wir beide nicht schneller als erlaubt unterwegs.

Lorenz Koblmüller
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:

Auch wenn man sich an die zulässige Geschwindigkeit hält, darf der Lenker eines Fahrzeugs den Fahrstreifen nur dann wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Der genaue Unfallhergang und die damit verbundene Schuldfrage sind im Nachhinein oft strittig, weshalb meist eine gerichtliche Klärung notwendig ist. Je nach Einzelfall kann im Zuge dessen eine Alleinschuld oder eine Teil­­schuld – im angesprochenen Fall möglicherweise 50:50 – festgestellt werden.

#3

Foto: BP

Schönheits-Tipps

Ich werde demnächst meinem neuen Auto die erste Wäsche gönnen. Dazu würde ich gern wissen, welches System das schonendste ist? Mit Textil­lappen oder mit schaumstoff­­artigen Streifen? Die altbekannten Kunststoff-Bürsten werden höchstwahrscheinlich ausscheiden…

Siegfried Arnreiter
E-Mail

Polyethylen-Bürsten haben – bei laufender Erneuerung – ihren Ruf als Lack-Killer längst abgelegt, noch besser sind allerdings feine Textillappen und als lackschonendste Lösung gelten Schaumstoff-Schwämme. Daneben ist auch die Qualität der Reinigung ein Thema, diesbezüglich haben Waschstraßen einen besseren Ruf als Waschanlagen. Auch  weil dort üblicherweise ein Mitarbeiter die Vorwäsche von Hand erledigt.

Übrigens: Im Winter ist aufgrund des in Österreich besonders aggressiven Streusalzes eine zusätzliche Unterbodenwäsche zu empfehlen. Davon hat man zwar optisch nichts, man spart im Lauf der Jahre vielleicht aber einen Satz Bremsscheiben. Und noch ein Tipp für alle, denen die Langlebigkeit Ihres Lacks wichtiger ist als kurzfristiger Glanz: Eine Auto­wäsche empfiehlt sich besonders bei Regen, weil jener den Schmutz vorab aufweicht, wo­­durch sich dieser schonender entfernen lässt.

201803_Online_Banner_Alles_Auto_Rechtsberatung