Regelmäßig erreichen uns Fragen und Hilfegesuche unserer Leser. Wir versuchen zu helfen und gleichzeitig Klarheit bei so manch komplexem Sachverhalt zu schaffen. Hier die Fälle aus dem Jänner 2018:
Schlepp-Sorge
Wenn beim Ziehen eines Autos mit Abschleppseil ein Auffahrunfall zwischen Zugfahrzeug und gezogenem Wagen geschieht, welche Versicherung zahlt dann den Schaden? Kann es sein, dass so ein Schaden gar nicht gedeckt ist?
Peter Berger
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
Sofern das Abschleppen im Rahmen der üblichen privaten Hilfeleistung ausgeübt wird, sind Schäden in diesem Zusammenhang grundsätzlich durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Verursacht also das abgeschleppte Fahrzeug am Schleppfahrzeug einen Schaden (z. B. Auffahren durch mangelnde Aufmerksamkeit), so kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Hintermanns dafür auf. Überdies müssen die allgemein geltenden Regeln in Sachen Abschleppen (Lenkerberechtigung, Notbeleuchtung, Abblendlicht etc.) sowie die in diesem Zusammenhang geltenden Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden. Wird entgegen diesen Vorschriften abgeschleppt, droht dem für die Abschleppfahrt Verantwortlichen eine Mithaftung. Achtung: Nicht gedeckt sind Schäden, die durch ein nicht zum Verkehr zugelassenes abgeschlepptes Auto entstehen.
Tank-Defekt
Leser Christian Diemling wandte sich an uns, da beim Audi Q3 (Baujahr Oktober 2013, Kilometerstand ca. 54.000), der seiner Lebensgefährtin gehört, ein Problem aufgetreten ist. Es begann vor einigen Wochen: Beim Tanken schaltete die Zapfsäule stets bei rund fünf eingefüllten Litern ab. Dies ist sehr lästig, weil das Fahrzeug nur extrem langwierig betankt werden kann. Herr Diemling kontaktierte seine Werkstatt, die ihm sagte, dass wahrscheinlich die Tankentlüftung defekt sei.
Daraufhin stellte unser Leser das Fahrzeug in den Kfz-Betrieb und meinte, dass er eine Kulanzlösung erwarte. Ein Werkstattmitarbeiter informierte Herrn Diemling einige Stunden später, dass tatsächlich die Tankentlüftung defekt sei und deshalb ein neuer Tank eingebaut werden müsse – dies würde 2070 Euro kosten.
Unser Leser ist der Meinung, dass es nicht sein kann, dass man den ganzen Tank tauschen muss, wenn nur die Entlüftung defekt ist.
Wir wandten uns mit diesem Fall an den Generalimporteur, der uns mitteilte, dass man tatsächlich den ganzen Tank tauschen müsse und er in diesem Fall 50 Prozent Kulanz gewährt hätte. Die Besitzerin habe allerdings das Angebot abgelehnt und keine Reparatur durchführen lassen.
Parken in zweiter Spur
Ist es möglich, dass, wenn ich in zweiter Spur parke und ein vorbeifahrendes Auto mein Fahrzeug beschädigt bzw. streift, ein Mitverschulden für mich zutreffen kann?
Maria Baumgartner
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung ist ein Fahrzeug außerhalb von Parkplätzen, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt, zum Halten oder Parken am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen. Hieraus ergibt sich das Verbot des Haltens oder Parkens in zweiter Spur.
Zweck der Vorschrift ist es, die Fahrbahn möglichst frei zu halten und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass bei einer Beschädigung durch ein vorbeifahrendes Auto ein Mitverschulden gegeben ist.
Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.