Regelmäßig erreichen uns Fragen und Hilfegesuche unserer Leser. Wir versuchen zu helfen und gleichzeitig Klarheit bei so manch komplexem Sachverhalt zu schaffen. Hier die Fälle aus dem Juli und August 2017:
Problem-Benz
Unser Leser Manfred Gumbinger kaufte im August 2016 beim Autohaus Stotter in Mittersill einen gebrauchten Mercedes C 200 (Baujahr 2007, Laufleistung 141.500 Kilometer). Das Fahrzeug wurde mit einer zwölfmonatigen Gebrauchtwagen-Garantie ausgestattet. Herr Gumbinger hatte in der Folge eine Reihe von Problemen mit seinem Auto, die nur teilweise mit Hilfe des Verkäufers behoben wurden. So wurde zum Beispiel die kaputte Batterie ersetzt. Zudem stellte unser Leser Wassereintritt im Kofferraum fest. Am 12. Mai 2017 ließ sich das Fahrzeug nicht starten, der ARBÖ konnte nicht helfen, der Mercedes musste zur Firma Wiesenthal/Wien Troststraße geschleppt werden. Die Reparaturkosten beliefen sich auf knapp 1300 Euro und sind anscheinend von der Garantie nicht gedeckt. Das Problem mit dem Wassereintritt ist auch noch nicht gelöst.
Wir haben uns an das Autohaus Stotter GmbH in Mittersill gewandt und um eine Lösung im Interesse unseres Lesers ersucht. Wir werden über diesen Fall weiter berichten.
Der heimische VW-Importeur zeigte sich kulant bei einem Problem mit einem Behinderten-Transporter.
VW zeigt Herz
Uns erreichte der Hilferuf von Dr. Karl Schoiswohl, der für seinen Sohn, der einen Rollstuhl braucht, einen VW Transporter T5 mit Zweiliter-Biturbo-Diesel, DSG und Allrad benützt. Das Fahrzeug wurde im April 2010 erstmals zugelassen, hat bis jetzt 109.500 Kilometer zurückgelegt und wurde mit einem Rollstuhl-Lift ausgestattet. Seit Mai 2016 (Laufleistung etwa 90.000 Kilometer) zeigte sich ein erhöhter Ölverbrauch. Dr. Schoiswohl wies bei einem Werkstatt-Besuch darauf hin, es wurde ihm jedoch gesagt, dass das bei höherer Kilometerleistung normal sei – allerdings mit dem Nachsatz, dass man, sollte der Ölverbrauch weiterhin stark steigen, den Einbau eines Austauschmotors in Betracht ziehen müsse. In weiterer Folge verlor das Fahrzeug immer wieder Kühlwasser, es wurde dann ein Schlauch-Defekt gefunden und repariert. Der Kühlwasser-Verlust kam jedoch bald wieder, unser Leser muss praktisch bei jeder Fahrt nachfüllen, und aktuell verbraucht das Fahrzeug einen Liter Öl pro 1000 Kilometer. Ein Tauschmotor kostet inklusive Einbau 10.000 Euro. Unser Leser würde gerne auf einen neuen VW T6 Transporter ähnlicher Konfiguration umsteigen, es würden jedoch die 10.000 Euro für den neuen Motor vom Eintauschpreis abgezogen, dazu müsste Dr. Schoiswohl noch 2000 Euro für den Einbau des Rollstuhllifts aufwenden. Er hätte also einen finanziellen Schaden in der Höhe von 12.000 Euro.
Wir kontaktierten den Generalimporteur in dieser Angelegenheit – und wenig später schrieb uns Dr. Schoiswohl, dass er von Porsche Austria kontaktiert wurde und man ihm mitteilte, dass man sich angesichts der Schwere des familiären Problems, Stichwort Abhängigkeit von Bus & Behindertenlift, seitens des Importeurs mit 5000 Euro an der Causa beteilige. Wir danken Porsche Austria
im Namen unseres Lesers sehr herzlich.
Reizthema Chiptuning: Auch bei seriösen Anbietern stellen sich Fragen.
Chiptuning & Folgen
Vielfach wird Kunden Chiptuning zwecks Leistungssteirung, verbunden mit weniger Verbrauch, angeboten. Wäre an sich eine super Sache, doch wie wirkt sich das auf die Garantie, die Kfz-Steuer und auf den Versicherungsschutz aus?
Raimund Kirner
per E-Mail
Dazu D.A.S. Juristin Mag. Christiane Milz:
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die der Hersteller auch frei gestalten kann. Ein unerlaubter Eingriff in die Motorelektronik kann daher unter
Umständen zum Erlöschen der Garantie führen. Hier lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Garantiebedingungen. Kommt es durch das Tuning zu einer erhöhten Motorleistung, kann damit auch eine Veränderung der Kfz-Steuer und weiters auch eine Umstufung bei der Kfz-Versicherung einhergehen. Änderungen am Fahrzeug, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, müssen jedenfalls der Prüfstelle angezeigt und im Genehmigungsdokument eingetragen werden.
Radar-Pistole
Muss mir ein Polizist bei einer Geschwindigkeits-Messung die Anzeige auf der Radarpistole zeigen? Und stimmt es, dass Radarpistolen nur mit Stativ verwendet werden dürfen? Sprich, dass eine Messung ungültig ist, wenn der Polizist die Pistole nur in der Hand hält?
Elmar Binder
per E-Mail
Dazu D.A.S. Juristin Mag. Christiane Milz:
Die Messung hat entsprechend den Verwendungsbestimmungen und der Bedienungsanleitung für das jeweilige Gerät zu erfolgen. Je nach Gerätetypus muss es auf einem Stativ fixiert oder kann als Handmessgerät verwendet werden. Wichtig sind die korrekte Bedienung des Geräts durch einen speziell geschulten Beamten und die vorschriftsmäßige Eichung. Eine behauptete Geschwindigkeitsübertretung kann im Einspruchsverfahren gegen eine verhängte Strafe überprüft werden – hierzu kann das Messprotokoll und der Eichschein eingesehen werden sowie eine Testmessung erfolgen. Ob die gemessene Geschwindigkeit dem Lenker vor Ort gezeigt wird, liegt nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen technischen Möglichkeiten im Ermessen der Polizisten.