Regelmäßig erreichen uns Fragen und Hilfegesuche unserer Leser. Wir versuchen zu helfen und gleichzeitig Klarheit bei so manch komplexem Sachverhalt zu schaffen. Hier die Fälle aus dem März 2018:
Kosten-Anspruch
Ich habe nach einem Gebrauchtwagenkauf bei einem Autohändler mehrmals den gleichen Mangel vom Verkäufer reparieren lassen müssen, da der Defekt (eine undichte Ölwanne) trotz Reparatur immer wieder auftrat. Kann ich, da ich sehr weit von dem Autohändler entfernt wohne, Kilometergeld als Schadenersatz für die oftmaligen Fahrten zur Mangelbehebung verlangen?
Benjamin Altrichter
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
Wenn die Reparatur im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung erbracht wird, ist zu beachten, dass hier nur die Behebung des Schadens an sich (Mangel an der Sache) verstanden werden kann. Alles darüber hinaus muss aus dem Titel des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Hierfür muss ein Verschulden der Werkstatt gegeben sein. Es ist also zu hinterfragen, ob eine Behebung des Mangels durch einen „redlichen Durchschnitts-Mechaniker“ bereits beim ersten Mal möglich gewesen wäre. Dies ist in der Praxis oft schwer zu beurteilen und wird im Streitfall von einem Sachverständigen zu klären sein.
Mietwagen nach Unfall
Wenn ich unverschuldet einen Autounfall habe und mein Pkw für einige Tage in die Werkstatt zur Reparatur muss, kann ich mir für diesen Zeitraum ein Ersatzauto mieten und die Kosten dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflicht- Versicherung verrechnen?
Karl Winkler
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
In Österreich wird ein sogenannter Spalttarif von allen Versicherungsgesellschaften geführt. Dabei kann sich jeder Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner eigenen Haftpflichtversicherung entscheiden, ob er bei einem unverschuldeten Unfall im Falle eines Schadens an seinem Auto auf ein Ersatzfahrzeug (Mietauto), einschließlich Taxi und Verdienstentgang wegen Nichtbenutzbarkeit des Pkw, verzichtet. Dafür erhält er beim eigenen Haftpflichtversicherer einen Prämiennachlass. Wenn jedoch der Verursacher des Unfalls kein in Österreich versichertes Kraftfahrzeug ist oder es sich um einen anderen Verursacher handelt (z. B. umstürzendes Baugerüst), steht auch bei Wahl der Variante mit Leihwagenverzicht voller Kostenersatz zu, also auch der Anspruch auf einen Mietwagen.
Kundenpflege bei BMW
ALLES AUTO-Abonnent Josef Moser berichtete uns vom Ärger mit seinen BMW X3 (Baujahr 2011, Kilometerstand 89.000). Vor etwas mehr als zwei Monaten wurde bei der Firma Kaufmann in Kaprun der Turbo getauscht, Kosten 2000 Euro. Eine Woche darauf fiel der Scheibenwischermotor aus, und beim Tauschen hielt der Mechaniker plötzlich gerissene Kabel in der Hand. Es stellte sich heraus, dass sämtliche Kabel durchoxidiert waren und man deshalb einen neuen Kabelbaum einziehen müsse – 2500 Euro. Eine Kulanzanfrage bei BMW Salzburg wurde auf Grund des Fahrzeugalters abgelehnt. Unser Leser meint, dass der Schaden bei diesem Fahrzeug kein Einzelfall sei und wandte sich an uns.
Nach unserer Intervention antwortete Generalimporteur BMW Austria Folgendes:
„Wir bedauern sehr, dass es am BMW X3 von Herrn Moser aktuell zu einer Beanstandung am Kabelbaum gekommen ist. Gerne haben wir den Fall im Sinne des Kunden nochmals geprüft. Eine Kulanzbeteiligung ist uns im vorliegenden Fall aufgrund der Fahrzeugdaten leider nicht mehr möglich. Da uns Herr Moser aber als Kunde wichtig ist, würden wir ihm einen original BMW-Zubehör-Gutschein in der Höhe von 300 Euro zukommen lassen.“
Hans
( 3. März 2018 )
Zum Thema Mietwagen nach Unfall: war es nicht früher – oder ist es noch immer – so, dass man nur dann einen Leihwagen bekam, wenn der schuldige UNFALLGEGNER die Versicherungsvariante “mit Leihwagen” hatte und nicht man selbst? Ich bin da jetzt unsicher…
Zum zweiten Fall: nicht, dass es dessen auch nur im Geringsten bedürfe, aber hier bekommt man jede Menge Argumente geliefert, die mich in der Ansicht bestätigen, niemals einen BMW zu kaufen. Vor kurzem der Fall des 5er Touring des Users Helmuth Antonu und jetzt das. Unglaublich…
Da war Seat (Porsche Austria) wesentlich kulanter, obwohl mein Altea schon 2008 erstzugelassen wurde und 144.000 Kilometer drauf hatte.
MfGJ
Oliver Zoffi
( 3. März 2018 )
Zum Thema Mietwagen: Hier wurde ganz was anderes gefragt, als beantwortet wurde …
Wenn ich *unverschuldet* einen Unfall habe – mir als auf gut Deutsch “der Andere” ins Auto gefahren ist, muss es egal sein, ob *ich* in *meiner* Versicherung einen Leihwagen haben könnte. Eigentlich muss es auch egal sein, was der Unfallgegner hat …
Bitte hier um eine genauere und vor allem verständlichere Antwort!
Weuzi
( 4. März 2018 )
Hallo Hans, hallo Olli,
versichert auf Leihwagen muss man selbst sein, wenn man bei einem unverschuldeten Unfall einen möchte. Ansonst man ja davon abhängig wäre, ob der Unfallgegner eine solche abgeschlossen hat oder nicht. Und das wäre ja nicht sinnvoll und ein Roulettespiel.
Genauso ist es übrigens auch bei Naturereignissen: wenn einem bei Sturm ein Dachziegel oder Baum aufs Auto fällt, muss man selbst Teil- oder Vollkasko versichert sein, um Schadenersatz zu bekommen. Ausnahme grobe Fahrlässigkeit des Verursachers – aber dem muss man erst einmal nachweisen, dass sein Baum für alle ersichtlich krank und morsch war oder seine Ziegel lose am Dach herumgelegen sind.
Oliver Zoffi
( 5. März 2018 )
Servus! D.h. wenn DU in MEIN AUTO fährst und *nachweislich* den Unfall verursachst, muss ICH (oder eben meine Versicherung, wenn ich dahingehende versichert bin) den Leihwagen bezahlen wenn ich den beruflich brauche?! Wie vertrottelt ist das bitte?
Weuzi
( 5. März 2018 )
Du hast schon recht, auf den ersten Blick wirkt es vertrottelt – aber bei genauer Betrachtung ist es so, dass Du ja sonst davon abhängig wärst, ob ich als schuldiger Unfallgegner darauf versichert bin. Wenn nicht, hättest Du Pech und bekämst keinen Leihwagen. Wenn Du aber unbedingt beruflich einen brauchst, musst Du dich darauf bei deiner Versicherung absichern.
Ein anderes Beispiel: fällt vom Nachbargrundstück bei Sturm ein Baum auf dein Haus und beschädigt es, so kriegst Du den Schaden – vorausgesetzt Du hast eine Sturmversicherung abgeschlossen – von deiner Hausversicherung abgegolten. Wäre es nicht so, könnte der Fall eintreten, dass der Nachbar keine Sturmversicherung hat und auch sonst mittellos ist und Du dir deinen Schaden selbst bezahlen kannst.
Am ersten Blick verwirrend, am zweiten eigentlich logisch, um nicht Versicherungsmuffeln und Negeranten ausgeliefert zu sein bzw. langwierige Privatprozesse führen zu müssen.
Oliver Zoffi
( 6. März 2018 )
Der Sturmschaden ist aber eine Naturkatastrophe – Schadenersatz kann ich vom Nachbarn nur verlangen, wenn ich *nachweisen* kann, dass er aufgrund von zb. mangelnder Pflege o.ä. Schuld an der Ursache hat – weil zb. ein ersichtlich morscher Ast nicht abgesägt wurde etc. Sonst ist, wie Du schreibst *meine* Haushaltsversicherung dafür zuständig.
Beim Autounfall hat diesen aber *nachweislich* der Unfallgegner verursacht und jeder der ein Fahrzeug führt, bzw. das Fahrzeug selbst muss zumindest Haftpflichtversichert sein. Diese Versicherung muss für alle Schäden die aus dem Unfall entstehen aufkommen. So wie Du schreibst ist das aber offenbar nicht so.
Also bliebe mir als Geschädigter nur, die Kosten des Leihwagens beim Unfallgegner einzuklagen, was letztendlich wieder nur Kosten verursacht – und das soll sinnvoll sein? Die Alternative wäre ja, dass ich eben keinen Leihwagen bezahlt bekomme, ich aber aufgrund dessen meinen Beruf nicht ausüben kann und auf entsprechenden Schadenersatz (Verdienstengang uvm.) klagen müsste. Wenn das nicht vertrottelt ist, dann weiß ich nicht!
Ich weiß schon, weshalb ich mich nur Pflichtversichern lassen und die Differenz zur Vollkasko auf ein Sparbuch lege …
Parvis
( 4. März 2018 )
Ich glaube Herr Moser hat sich zum Letzten mal einen BMW gekauft. Für ein Fahrzeug in dieser Preisklasse ist soetwas eine Frechheit. Hauptsache moderne Fahrzeuge werden mit unötiger Technik vollgestopft die nur vom Fahren ablenkt. Die Hersteller sollten die Resourcen lieber dazu nutzen den Kabelbaum vor Korrosion zu schützen.
Hans
( 6. März 2018 )
Servus Olli! (Leider kann man auf deinen letzten Beitrag nicht direkt antworten).
Das mit nur Haftpflicht ist gar keine so schlechte Idee. Angesichts der exorbitanten Selbstbehalte (bis jetzt blieben alle Schäden, die davon betroffen gewesen wären, unter der Selbstbehaltgrenze) ist das Ganze durchaus überlegenswert.
Leider bin ich in dieser Hinsicht übervorsichtig, aber angesichts der Tatsache, dass ich damit mit dieser Methode eine Betrag gespart hätte, der den derzeitigen Wert des Autos ums Mehrfache überschreiten würde, werde ich schon nachdenklich.
Allerdings, bei einem neuen Auto würde ich wohl auch in Zukuntt eine Vollkasko abschließen.
MfGJ