Regelmäßig erreichen uns Fragen und Hilfegesuche unserer Leser. Wir versuchen zu helfen und gleichzeitig Klarheit bei so manch komplexem Sachverhalt zu schaffen. Hier die Fälle aus dem Mai 2017:
Auto-Apotheke
Wie ist die Rechtslage bezüglich der Kontrolle von Autoapotheken? Ich habe einmal gelesen, dass man sie einem Polizisten zeigen muss, ohne sie jedoch diesem auszuhändigen. Stimmt das?
Mag. Dr. Walter Gross per E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
Laut § 102 (11) Kraftfahrzeuggesetz hat ein Lenker die Verpflichtung, auf Verlangen eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes diesem die Ausrüstungs-und Ausstattungsgegenstände (dazu zählt der Verbandskasten) „zugänglich zu machen.“ Eine explizite Aushändigungsverpflichtung ist im Gesetz nicht erwähnt.
VW hat geholfen
Ölverlust durch Tropfen, „ALLES AUTO hilft“ (Heft 4/2017)
Leser Gernot Messmer berichtete uns über seinen VW Tiguan 2,0 TDI 4×4, den er 2012 als Neuwagen erworben hatte und der seit einem Service im Jahr 2014 ständig Öl durch Tropfen zwischen den Vorderrädern verlor. Selbst zwei Werkstattbesuche konnten das Problem nicht lösen. Zuletzt wollte man ihn nach seiner Übersiedlung in eine neue Wohnhausanlage sogar für die Reinigung des Ölflecks in der Tiefgarage haftbar machen.
Der Generalimporteur, von uns mit diesem Fall konfrontiert, schrieb uns Folgendes:
„Zu Ihrer Anfrage möchte wir Ihnen kurz mitteilen, dass der Kunde mit seinem Fahrzeug beim Händler war. Der Fehler wurde gefunden und umgehend behoben. Dem Kunden sind daraus keine Kosten entstanden.“
Wir danken der Porsche Austria GmbH im Namen unseres Lesers.
Ford erhöht Kulanz
Unser Leser Günther Holubec berichtete uns, dass sein Ford Mondeo (Bj. 2014) beim Lenken „eckte“, einmal mehr, einmal weniger und eher temperaturabhängig. Erst bei einer zweiten Probefahrt stellte ein Ford-Mechaniker das ebenfalls fest und meinte, dass das Lenkgetriebe die Ursache sei und dass die Reparatur 1800 Euro kosten würde. Herr Holubec sollte 1350 Euro selbst zahlen, es wurde also eine Kulanz von 25 Prozent gewährt – was unseren Leser verärgerte, da sein Fahrzeug erst seit einigen Monaten aus der Garantie gefallen war.
Nach unserer Intervention beim Generalimporteur wurde der Kulanzanteil auf 50 Prozent erhöht. Wir danken der Ford Motor Company Austria im Namen unseres Lesers.
Haftung bei Hobby-Schraubern
Wenn ich Reparaturen an meinem Auto selbst durchführe und das Fahrzeug später verkaufe, kann ich dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Käufer einen Unfall hat und es sich herausstellt, dass diese Reparaturen nicht in einer Fachwerkstatt durchgeführt wurden?
Andreas Wakner per E-Mail
Dazu D.A.S. Juristin Mag. Christiane Milz:
Hier stellt sich die Frage, ob die selbst durchgeführten Reparaturen ursächlich für den Unfall waren. Hätte ein fachkundiger Mechaniker in einer Fachwerkstatt die Reparaturen genauso durchgeführt? Besitzen Sie die nötige Fachkenntnis für eine fachgerechte Instandsetzung?
Haben Sie dem Käufer bestimmte Eigenschaften zugesichert (z. B. Vorschadenfreiheit, Unfallfreiheit) und entdeckt er nach dem Kauf erhebliche Schäden, ist er berechtigt, Forderungen an Sie als Verkäufer zu stellen.
Habt ihr Sorgen, Ärger, einfach nur eine Frage rund ums Thema Auto – oder wollt ihr uns eure Meinung zu den Problemen unserer Leser sagen?
Schreibt uns – entweder hier in den Kommentaren, mit dem Kennwort „ALLES AUTO hilft“ per Brief an ALLES AUTO, Beckgasse 24 in 1130 Wien oder per E-Mail: hilft@allesauto.at