Im Amtsdeutsch klingt es noch etwas sperrig, was die aktuell in Begutachtung befindliche, 29. Novelle der StVO bringen soll: „Schaffung einer Verordnungsermächtigung betreffend Festlegung von Autobahnabschnitten, auf denen die Pannenstreifenfreigabe erlaubt werden kann.“. In anständigem Deutsch klingt das ganze dann ungefähr so: Auf bestimmten Autobahn-, Schnell- und Bundesstraßenstrecken soll künftig der Pannenstreifen als Fahrspur nutzbar gemacht werden.
Den Anfang wird dabei die A4 (Ostautobahn) zwischen Schwechat und der Simmeringer Haide machen. Bald darauf soll auch auf der Reschen Straße in Tirol, der Wiener Nordbrücke sowie der B 302, B 304 und B 307 durch die vier neuen Verkehrsschilder klar gemacht werden, unter welchen Umständen Österreichs Autofahrer/innen ganz legal auf dem Pannenstreifen fahren dürfen. Damit sollen bekannte Stau-Hotspots entlastet werden, ohne das groß umgebaut werden muss … wohinter so manch Kritiker allerdings bloß übertriebenen Spardrang beim Autobahnausbau vermuten.
Wann genau die Pannenstreifen als Fahrspuren genutzt werden dürfen, soll dann wohl durch Überkopf-Signale angezeigt werden – also Leuchten auf denen grüne Pfeile oder rote Xe klar machen, welche Fahrspuren genutzt werden dürfen. Zusätzlich kommen neue Verkehrszeichen zur Anwendung. Dazu gilt – laut Text:
Die Anzahl und die Darstellung der Pfeile haben den tatsächlichen Verhältnissen zu entsprechen. In den Pfeilen können Hinweise auf Beschränkungen, Verbote oder Gebote enthalten sein. Auf den Zeichen können auch Entfernungsangaben angebracht werden.