Die Zahl der Beschuldigten in den Verfahren rund um den VW Abgas-Skandal erhöhen sich immer weiter. Erst war von sechs die Rede, bald schon waren es 17, gegen die mit Verdacht auf Betruf ermittelt wurde. In Juni kamen dann noch weitere Ermittlungen wegen des Löschens von Daten gegen einen zusätzlichen Mitarbeiter hinzu. Und jetzt wird es für die deutsche Staatsanwaltschaft quasi endgültig richtig hochkarätig: Wegen des Anfangsverdachts auf Marktmanipulation bei Wertpapieren von Volkswagen ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den ehemaligen Konzernchef Martin Winterkorn selbst. Ebenfalls ermittelt wird in der selben Angelegenheit übrigens auch gegen ein weiteres Mitglied des VW-Vorstandes, das aber von der Staatsanwaltschaft bewusst nicht namentlich genannt wird. Man betonte lediglich, dass es sich nicht um den amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch handeln soll, der seinerzeit Finanzvorstand des Unternehmens war.
Das Vergehen, das Winterkorn vermeintlich begangen haben soll, besteht laut den Vorwürfen darin, dass er bewusst zu spät über die finanziellen Folgen der Abgasmanipulation hingewiesen haben und dadurch widerrechtlich die Wertpapierentwicklung beeinflusst haben soll. So brachte es die Finanzaufsicht BaFin zumindest zur Anzeige.
Diese Ermittlungen sind auch in Hinblick auf die morgige Hauptversammlung des Konzerns interessant. Bislang hatte der Konzern seinen Aktionären ja stets empfohlen der kompletten Führungsspitze das Vertrauen auszusprechen. Immerhin haben die Untersuchungen ja bis dato „keine eindeutigen und schweren Pflichtverletzungen“ ergeben. Das könnte sich nun ändern. Dennoch: Der Aktienmarkt nahm die Nachricht der Ermittlungen bis jetzt sehr gelassen auf: Die VW-Vorzugsaktie beendete den Börsentag sogar im leichten Plus.
gefra
( 21. Juni 2016 )
In der Zwischenzeit hat die deutsche Bankaufsicht Bafin auch den gesamt VW Vorstand wegen des Verdachtes auf Marktmanipulation angezeigt.
Es sind jetzt auch Vorstands-Boss Müller und der Aufsichtsrat-Vorsitzende Poetsch betroffen.
Wird eine lustige Hauptversammlung werden, ob da der Gesamtvorstand für das vergangene Geschäftsjahr überhaupt entlastet werden kann? Vom selbst angeklagten Aufsichtsrat-Chef mal ganz abgesehen.
LG gefra