Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem März 2019:
Langsam oder schnell?
Wenn ich richtig informiert bin, muss auf jede Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen oder Landstraßen unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ein Schild folgen, dass diese wieder aufhebt. Fallweise sieht man aber Lkw der Straßenmeisterei, die hinten z. B. ein 80 km/h-Schild montiert haben. Ein weiteres Schild, das die Beschränkung wieder aufhebt, gibt es in so einem Fall nicht. Muss man dann bis zur nächsten, anderslautenden Geschwindigkeit 80 km/h fahren, oder ab wann darf man guten Gewissens wieder Gas geben?
Christian Weninger
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
An Fahrzeugen des Straßendienstes können bei Arbeitsfahrten Straßenverkehrszeichen befestigt werden. Solche Schilder gelten ausschließlich für den Bereich der Arbeitstätigkeit. Das Ende der Beschränkung ist in diesem Fall nicht extra anzuzeigen. Ver-lässt man also den Bereich
der Arbeitstätigkeit, so sind in weiterer Folge wieder die auf dem jeweiligen Streckenabschnitt geltenden Geschwindigkeits-Bestimmungen einzuhalten. Zusätzliche Kennzeichnungen wie Sicherheitskegel etc. sind dabei zu beachten.
Diesel-Verbrauch
Ich habe drei Fragen zum Thema Diesel:
1. Gibt es einen Unterschied zwischen Dieseltreibstoff von Marken-Tankstellen gegenüber jenen von Diskontern? Man hört immer wieder, dass Marken-Treibstoff den Verbrauch senkt und dass er bei winterlichen Temperaturen nicht so schnell ausflockt.
2. Was kann der häufig angebotene Super-Diesel, der ja um einiges teurer ist, wirklich? Angeblich soll die Reichweite damit um bis zu 20 Prozent steigen.
3. In einem Beitrag im deutschen Fernsehen wurden zwei neue 5er-BMW auf gemeinsame Fahrt geschickt. Der eine mit, der andere ohne Chiptuning. Nach 800 Kilometern wurde festgestellt, dass der getunte Wagen weniger verbraucht. Mich interessiert, ob man so ein Chiptuning auch machen kann, ohne dass die Leistung angehoben wird, quasi nur zur Verbrauchsenkung?
Johannes Kopatsch
4860 Lenzing
1. In Österreich gibt es strenge Normwerte bezüglich Cetanzahl, Energiegehalt etc., die alle Dieselkraftstoffe erfüllen müssen. Ausflocken ist ein Problem, das erst ab tiefen Minusgraden zum Tragen kommt, Tankstellen verkaufen daher ab Mitte November ausschließlich Winterdiesel. Außerdem verfügen Autos heute über beheizte Kraftstofffilter (die wurden früher durch frierendes Kondenswasser verstopft).
2. „Super-Diesel“ hat einige Additive beigemischt, die primär Ruß- und Schmutzablagerungen auf den Einspritzdüsen und im Motor selbst entfernen. Er verfügt außerdem über eine etwas höhere Cetanzahl, ist also zündwilliger. In Summe kann er Vorteile bei Verbrauch, Leistung und Abgasen bringen – aber bestenfalls 3 Prozent.
3. Chiptuning nur zur Verbrauchssenkung gibt es nicht, lediglich solches, dass das Drehmoment erhöht, ohne die Motorleistung zu ändern. Am sparsamsten fährt man, wenn man sich an ein paar Regeln hält, die nichts mit langsamem Fahren zu tun haben müssen. Etwa, wenn man beim Beschleunigen Vollgas gibt (dann ist der Wirkungsgrad besser), aber gleichzeitig so früh wie möglich hochschaltet – bei modernen Autos unter 2000 Umdrehungen. Zusätzlich fährt man vorausschauend und kuppelt dabei so oft wie möglich aus („Segeln“).
Wie schnell bei Nebel?
Jedes Jahr ärgere ich mich in den Wintermonaten über Autofahrer, die mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte bei vergleichsweise guter Sicht über die Autobahn brettern. Ein Freund aus Deutschland erklärte mir, dass man die Nebelschlussleuchte nur dann einschalten dürfe, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter betrage. Dann dürfe man aber auch nicht schneller als 50 km/h fahren. Hat er recht, oder gilt diese Regelung nur für Deutschland?
Elisabeth Reiter
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:
Es ist korrekt, dass in Deutschland die Nebelschlussleuchte erst unter einer Sichtweite von 50 Metern (und damit nicht bei Geschwindigkeiten über 50 km/h) verwendet werden darf, in Österreich gibt es diesbezüglich keine gesetzlich geregelte Maximalgeschwindigkeit. Der Abstand und die Geschwindigkeit sind jedoch den jeweiligen Witterungsbedingungen im Einzelfall anzupassen. Jedenfalls muss man die Nebelschlussleuchte ausschalten, wenn andere Verkehrsteilnehmer (z. B. der Hintermann) durch die ungerechtfertigte Verwendung geblendet werden. Widrigenfalls droht eine Verwaltungsstrafe.
AGR-Ärger
An meinem VW Tiguan 2.0 TDI (EA 189), Baujahr 12/2014, musste im Jahr 2017 das bekannte Software-Update aufgrund zu hoher NOx-Werte vorgenommen werden. Anfang Dezember 2018 erschien jedoch eine Warnmeldung, begleitet von unruhigem Motorlauf und einer Drehzahl-Limitierung.
Ich suchte eine VW-Werkstatt auf, die feststellte, dass das AGR-Ventil (Abgasrückführventil) getauscht werden müsse. Es hieß, ich müsse die Kosten dafür selbst übernehmen, da ich die letzte Inspektion nicht wahrgenommen hatte. Mir wurde der Vorschlag unterbreitet, diese Wartung nachzuholen,
da in diesem Fall zumindest die Ersatzteilkosten vom Hersteller übernommen würden. Ich stimmte daher auch der Inspektion (Kosten 134 Euro) zu. Gesamtkosten: 752 Euro.
Mir ist bewusst, dass, um die zu hohen NOx-Emissionen zu reduzieren, die Abgasrückführ-Rate via Update erhöht werden musste. Dass das AGR-Ventil jedoch schon rund 30.000 Kilometer nach dem Update nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und ich als Kunde zu einem Werkstattaufenthalt samt Bezahlung der Reparaturkosten gezwungen werde, will ich nicht einsehen.
Horst Filips
9020 Klagenfurt