Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Mai 2020)

8. Mai 2020
Keine Kommentare
3.567 Views
Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Mai 2020:

Laserpistolen-Missbrauch?

Kürzlich fuhr ich mit meinem Motorrad in einer Kolonne, und wurde aus dieser von ­Polizeibeamten, die mit einer Laserpistole „bewaffnet“ wa­ren, herausgepickt. Ich sei 65 statt 50 km/h gefahren und müsse daher Strafe zahlen. Dass die ganze Kolonne zu schnell unterwegs war, galt naturgemäß nicht als Argument, da jeder für sich selbst verantwortlich ist – und meine Frage, warum man ausgerechnet den Motorradfahrer als Einzigen zur Verantwortung zieht, blieb unbeantwortet.

Später kam mir Folgendes in den Sinn: Der Beamte zeigte mir auf der Digitalanzeige der Laserpistole die gefahrene Ge­­schwindigkeit (eben 65 km/h), aber wie kann ich feststellen, dass er diese nicht vor längerer Zeit bei irgendjemand gemessen hat und sie dann mehr-fach anderen Verkehrsteil­neh­mern präsentiert, um abzu­kassieren? Gibt es hier eine Möglichkeit der Über­prüfung vor Ort?

Lorenz Koller
1140 Wien

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Geschwindigkeitsmessungen können in Österreich mittels eines vorschriftsmäßig geeichten Lasergerätes durchgeführt werden. Diese Messungen stellen in einem Verfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung daher grundsätzlich auch ein gültiges Beweismittel dar, wo­­bei dieses auch widerlegt werden kann. Der Beschuldigte muss jedoch im Einzelfall ­konkrete Umstände für die unrichtige Messung vorlegen können, damit er sie entkräften kann. Im Zuge eines etwaigen Verfahrens müsste der Beamte einen ordnungsgemäßen Messvorgang (Kontrollmessung) demonstrieren können. In den meisten Fällen kann davon aus­­gegangen werden, dass ein mit der Lasermessung betrauter Beamter ordnungsgemäß eingeschult wurde. Eine ab­­sichtlich unkorrekte, bloß ­vorgetäuschte Messung, die ­ab­­gestraft wird, wäre Amtsmissbrauch und hätte auch dis­zi­plinarrechtliche Konsequenzen. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs besteht darüber hinaus keine Verpflichtung zum Vorweis des Messergebnisses gegenüber dem Lenker vor Ort.

Foto: isualBeo/Wikipedia

Tank-Schrumpfung

Warum werden in modernen Autos die Kraftstofftanks im­­mer kleiner? In Kleinwagen findet man heute oft nur noch 30 Liter-Tanks vor, und selbst in der Mittelklasse werden Volumina von lediglich 40 Litern angeboten. Zugegeben, die Fahrzeuge verbrauchen weniger als früher, aber doch nicht um so viel…

Christian Hofmann
E-Mail

Dazu die Redaktion:

Der Hauptgrund für die „Tank-Schrumpfung“ liegt darin, dass die EU zur Verbrauchs-Messung einen zu 90 Prozent gefüllten Tank ­vorschreibt. Je größer dieser ist, desto schwerer ist er auch – was sich nachteilig auf das Fahrzeug­gewicht und damit den Sprit-Konsum auswirkt. Weil die Hersteller aufgrund der immer strengeren Flottenverbräuche um jeden Zehntelliter kämpfen müssen, tun sie das auch in Form kleinerer Tanks. Bei manchen Herstellern gibt es deshalb einen größeren Tank zum (geringen) Aufpreis.

Foto: Robert May

Kurzpark-Unsicherheit

In den meisten Wiener Bezirken gibt es flächendeckende Kurzparkzonen, diese gelten beispielsweise Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr. Gleichzeitig gibt es aber auch spezielle Kurzparkzonen in Geschäftsstraßen der gleichen Bezirke, die etwa nur von 9 bis 18 Uhr gelten, was entsprechend ausgeschildert ist. Darf ich in einer solchen Geschäftsstraße wo­­chentags ab 18 Uhr gratis parken, oder tritt dann dort automatisch die flächendeckende Kurzparkzone in Kraft, und ich parke zwischen 18 und 22 Uhr weiterhin kostenpflichtig?

Zweite Frage: Muss ich als Parkpickerl-Besitzerin eines Wiener Bezirks in einer im gleichen Bezirk befindlichen Geschäftsstraßen-Kurzpark­zone extra Park­ge­bühren be­zahlen, oder muss ich nur die Parkzeiten einhalten und dies z. B. mit einer Parkuhr nachweisen?

Dr. Anja Kuchling
1080 Wien

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:

Jede Kurzparkzone (egal ob ­flächendeckend oder auf einzelne Straßen beschränkt) wird per Verordnung in Sachen Gel­­tungsgebiet, Geltungszeiten und Gebührenpflicht genau de­finiert. Man sollte sich daher vorab informieren, welche Kurzparkzone und welche ­Zeit­­beschränkungen beim ­konkreten Straßenzug gelten.

Zu Frage 1: Für Geschäftsstraßen gelten regelmäßig an­­dere Zeiten, weshalb diese von den flächendeckenden Kurzparkzonen ausgenommen sind. Für die jeweilige Kurzparkzone gelten daher immer die sich aus der Beschilderung ergebenden Zeiten und Bedingungen (z. B. Gebührenpflicht oder Parkscheibe). Außerhalb dieser gebührenpflich­tigen Zeiten kann man grundsätzlich kostenfrei parken.

Zu Frage 2: Bewohner des jeweiligen Bezirks dürfen in Geschäftsstraßen während der sonst gebührenpflichten Zeiten mit ihrem Parkpickerl oder Parkchip 1,5 Stunden gebührenfrei parken. Dabei muss jedoch eine Parkscheibe aus­gelegt werden.

Foto: Robert May

Hybrid-Frage

Beim Plug-In-Hybrid läuft der Verbrenner oft nur sehr kurz (10 bis 20 Sekunden), z. B. beim Beschleunigen oder wenn die Geschwindigkeit über den reinen Elektrobetrieb kurzfristig hinausgeht. Ist das nicht sehr schädlich für den Motor, der ja dann nie auf Be­triebstemperatur kommt? Auch im normalen Fahrmodus mit vielen 50er- und 70er-Beschränkungen kühlt der Verbrenner ab, da er selten läuft. Wenn dann aber ein Überholmanöver ansteht und Leistung gefordert wird, dreht der kalte Motor in hohe Drehzahlbereiche. Wie lange hält er das aus? Den Herstellern wird es egal sein, die Ga­ran­­tie­zeit wird der Motor schon durchhalten, oder?

Dazu die Redaktion:

Bei Plug-In-Hybriden mit regelmäßig geladener Batterie bleibt der Verbrennungsmotor längerfristig ausgeschaltet. Allerdings: Wird seine Leistung kurzfristig benötigt, weil man beispielsweise stark be­­schleunigt (Überholen, Autobahn-Auffahrt), geht er danach nicht sofort aus, sondern gönnt sich eine gewisse Warmlauf-Phase. Unterm Strich ist der Verschleiß dennoch höher als bei einem Verbrenner ohne Hybridsystem. Dem begegnen Hersteller damit, dass sie für Plug-In-Modelle hochwertige Leichtlauf-Öle vorschreiben. Außerdem kommt der Ver­brennungsmotor bei sinn­gemäßer Verwendung des Hy­bridsystems (= tägliches Laden) auf eine deutlich geringere Lauf-Kilometerzahl, als man an Fahr-Kilometern insgesamt zurücklegt. Lädt man die ­Bat­­­terie dagegen nur selten, läuft der Verbrennungs­motor fast permanent und demnach kaum im Kaltlauf. Seine Haltbarkeit sollte also, bezogen auf die mit dem Auto zurückgelegte Gesamt-Kilometerzahl, auf dem Niveau eines reinen Verbrenners liegen.