Leser-Service: ALLES AUTO hilft (November 2021)

10. November 2021
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Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem November 2021:

Foto: Michael Ziehenberger

Verhalten nach Parkschaden

Wie verhält man sich korrekt, wenn man einen Parkschaden verursacht hat? Dass es nicht in Ordnung ist, lediglich einen Zettel mit den eigenen Daten hinter den Scheibenwischer zu stecken, ist mir bekannt. Genügt es aber, gleich zur nächsten Polizeidienststelle zu fahren und dort Selbstanzeige zu erstatten, oder muss man zunächst auf den Fahrzeugbesitzer warten? Ich bilde mir ein, einmal gelesen zu haben, dass man eine angemessene Zeit auf den Geschädigten ­warten müsse, ehe man den Unfall meldet. Stimmt das?

Martin Adamek
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Bei einem Parkschaden ist die nächste Polizeidienststelle „ohne unnötigen Aufschub“ zu verständigen. Dies darf nur dann unterbleiben, wenn Per­sonalien (Name, Anschrift) ­im direkten Kontakt ausgetauscht werden können.

Man muss aber nicht an Ort und Stelle warten, im Gegenteil: Es wird lediglich zugestanden, kurze Zeit auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder ihn etwa in der Nähe zu suchen. Stundenlange Nachforschung (beispielsweise eine erst vier Stunden nach dem Unfall erstattete Unfall­meldung) kann laut Verwaltungsgerichtshof ohne Vorliegen einer Notstandssituation nicht mehr als „ohne unnötigen Aufschub“ angesehen werden.

Versicherungsfall

Kürzlich erhielt ich per Post die Polizze für eine Kfz-Neuversicherung. Das angehängte Schreiben enthielt die Drohung, dass die Versicherung bei Nichtbezahlen der Erst­prämie innerhalb von 14 Tagen von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, falls danach ein Versicherungsfall eintreten sollte. Ist das korrekt?

DI Eva Decker
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Grundsätzlich gilt: Wird die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrags und nach der Auffor­derung zur Prämienzahlung nicht gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, außerdem ist er dann tatsächlich leistungsfrei. 

Allerdings ist dabei entscheidend, dass der Versicherungsnehmer ausdrücklich zur Prämienzahlung aufgefordert und auf die Rechtsfolgen des Zahlungsverzuges hingewiesen werden werden muss. Ohne diese Auffor­derung hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht und wird auch nicht leistungsfrei. Der Zahlungsverzug muss außerdem schuldhaft vom Versicherungsnehmer herbeigeführt worden sein. Ein Verschulden liegt z. B. vor, wenn man die Einzahlung vergessen hat, nicht aber bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt.

Foto: Robert May

Lade-Verluste

Der Verbrauch von Elektro­autos ist überall nachzulesen, beispielsweise 17,8 kWh für 100 Kilometer. Nirgends liest man aber über etwaige Stromverluste beim Laden. Daher meine Fragen: In welcher ­Größenordnung kann man sich die vorstellen?

Elisabeth Reiter
E-Mail

Generell anwendbare Werte gibt es hierzu nicht, da es zum einen auf die Fahrzeugtechnik ankommt (Effizienz des Gleichstromwandlers und der Steuerungstechnik, Systemspannung), zum anderen auf den Akku bzw. auf dessen Füllstand und ebenso auf Umstände, die nicht im Bereich des Autos ­liegen (Länge und Dicke des Ladekabels, Außentemperatur, Ladeleistung). Über den Daumen kann man sagen, dass Ladeverluste – deren Kosten immer, also auch bei Smartphone, Laptop, Akku-Heckenschere etc., zulasten des Konsumenten gehen – zwischen weniger als zehn und knapp 20 Prozent liegen können.

Beim Wechselstrom-Laden kommt man auf relativ wenig Verluste, wenn man dreiphasig mit niedriger Leistung (bis 11 kW) lädt. Die Schuko-Steckdose (2,3 bis 3,6 kW) ist dagegen ungünstiger (geringer Kabelquerschnitt, einphasig), gleiches gilt aber auch für hohe Wechselstrom-Ladeleistungen (22 kW), weil groß dimensionierte Onboard-Wandler mehr Abwärme und damit höhere Ladeverluste mit sich bringen.

Beim Gleichstrom-Laden (auch hier wird von Wechsel- zu Gleichstrom gewandelt, allerdings nicht im Auto, sondern in der Ladesäule) gilt wiederum: je langsamer, desto verlustärmer. Bei 50 kW gibt es also geringere Verluste als beim Ultra-Schnellladen von bis zu 350 kW.

Foto: Robert May

Automatik-Frage

Bei Elektroautos liest man in den technischen Daten unter Getriebe oft: „Eingang-Automatik“, auch Sie verwenden diesen Terminus in Ihren Tests. Aber: Elektroautos haben und brauchen nur einen Gang, da der E-Motor vom Stillstand weg Drehmoment bietet, im Gegensatz zum Verbrenner. Aber was ist das für eine „Automatik“, wenn es nur einen Gang gibt und dieser ständig eingelegt ist?

DI Richard Koller
E-Mail

Fast alle Elektroautos kommen mit Eingang-Getrieben aus. Wir haben uns dennoch aus Gründen der besseren Verständlichkeit zur Formulierung „Eingang-Automatik“ entschlossen, denn diese Getriebe bieten 1:1 den Komfort einer Automatik: Das Kupplungspedal entfällt, man hat die Wahlmöglichkeit zwischen den Stufen „D“, „N“, „R“ und „P“, und es gibt eine Rangier-Kriechfunktion. Auch wollen wir mit der „Automa­­tik“-Formulierung vermeiden, dass bei manchen Lesern der Eindruck entstehen könnte, man hätte es mit einem herkömmlichen manuellen Ge­­triebe – zwar nur mit einem Vorwärtsgang, aber mit Kupplung und Schalthebel – zu tun.