BMW: Umtauschrecht wenn Diesel-Fahrverbote kommen

15. Januar 2018
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Aktuelles

Der Diesel-Anteil der Neuzulassungen geht in Österreich zurück – das ist eine schon über mehrere Monate zu beobachtende Tatsache. Der Grund dafür, so erklärte erst unlängst KommR Ing. Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums des Fahrzeughandels während der Pressekonferenz der Vienna Autoshow 2018, ist vor allem die durch den Abgasskandal höhere Sensibilisierung der Konsumenten. Die Beratungsgespräche seien heute intensiver als zuvor – während viele früher “blind” einen Diesel gekauft haben, hinterfragen heute viele Kunden ob das für sie wirklich die beste Entscheidung wäre … oft zu recht (Stichwort geringe Jahreskilometerleistung und viel Kurzstreckenbetrieb).

Natürlich sind aber auch viele schlicht beunruhigt und fürchten ihren neuen Diesel ob drohender Fahrverbote schon bald nicht mehr in Städte fahren zu dürfen. BMW Österreich lässt nun mit einer dazu passenden Aktion aufhorchen: Sollten Fahrverbote in Österreich kommen, räumt man Leasing-Kunden eines Dieselfahrzeugs das Recht ein, auf ein anderes Modell der BMW Group umzusteigen.

Natürlich gilt es dabei aber das Kleingedruckte zu beachten:

Bei nachweislichem Inkrafttreten eines dauerhaften Fahrverbotes für Ihr mit der City-Diesel-Garantie geleastes Dieselfahrzeug (mit Schadstoffnorm EU 6), in einer der neun österreichischen Landeshauptstädte, haben Sie kein Verwertungs- und Vermarktungsrisiko. Sie haben die Wahlmöglichkeit: Entweder Sie entscheiden sich für die Fortführung des gegenständlichen Leasingvertrages bei gleichbleibenden Konditionen, oder Sie kündigen diesen Leasingvertrag aufgrund des hier dargelegten bedingten Sonderkündigungsrechtes unter vereinbarter Anwendbarkeit der Abrechnungsmodalitäten gem. der Punkte 15.1 bzw. 15.3 der AGB. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes sind einerseits das Bestehen einer BMW Haftpflicht und Kasko Versicherung für den gegenständlichen Leasingvertrag sowie der Abschluss eines Nachfolgevertrages (Select- oder Nutzenleasingvertrag) für einen Neuwagen der Marke BMW oder MINI in Österreich und andererseits eine positive Bonitätsprüfung sowie ein positiver Compliance Check zum Zeitpunkt der neuen Antragstellung. Die Konditionen des Nachfolgevertrages (Leasingentgelt, Laufzeit, Laufleistung des Leasingfahrzeuges, etc.) richten sich nach dem durch Leasing zu finanzierenden Fahrzeug sowie nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nachfolgevertrages bei der BMW Austria Leasing GmbH für derartige Leasingverträge allgemein gültigen Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.