Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem März 2020:
Leihwagen-Verwirrung
Kürzlich habe ich einen leichten Autounfall verschuldet, alles unproblematisch. Bis auf die Tatsache, dass der Unfallgegner mir im Nachhinein eine Leihwagen-Rechnung geschickt hat, weil sein Auto eine Woche lang in der Werkstatt stand.
In meiner Haftpflichtversicherung ist kein Leihwagen-Anspruch enthalten („Variante A“), das heißt, dass mir als Unfallgeschädigter kein Leihwagen zustünde. Aber in diesem Fall ist mein Unfallgegner der Geschädigte, kommt es daher nicht darauf an, ob er selbst einen Leihwagen-Anspruch vereinbart hat? Wenn ja, müsste doch meine Haftpflichtversicherung bezahlen, und wenn nein, hätte er einfach Pech gehabt, oder? Können Sie mir mitteilen, ob ich die Leihwagen-Rechnung tatsächlich aus eigener Tasche bezahlen muss?
Karl Paumann
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
In Österreich gilt der so genannte Spalttarif. Das bedeutet, der einzelne Versicherungsnehmer entscheidet bei Abschluss seiner eigenen Haftpflichtversicherung, ob er im Falle eines Schadens (Unfalls) auf den Ersatz eines Mietfahrzeugs verzichtet. Je nach gewählter Variante erhält er bei Verzicht auf einen Ersatz vom eigenen Haftpflichtversicherer dann einen Prämiennachlass. Durch diese Vereinbarung besteht im Schadenfall kein Ersatzanspruch auf einen Mietwagen, auch wenn das Verschulden eindeutig auf Seiten des Unfallgegners liegt. Im umgekehrten Fall gelten für den Unfallgegner dieselben Voraussetzungen. Es besteht daher bei Verzicht Ihres Gegners auch kein Anspruch gegen Sie direkt.
Steuer-Frage
Ich habe in der Dezember-Ausgabe Ihre Story zum Thema Auto-Steuern ab 2020 gelesen. Bei der Kfz-Steuer schreiben Sie, dass die neue Formel für alle ab Oktober neu zugelassenen Fahrzeuge zur Geltung kommt, alle anderen bleiben bis an ihr Autolebensende beim alten System. Wie sieht es denn nun aber mit Gebraucht-Fahrzeugen aus, die nach Oktober 2020 nach Österreich importiert werden und damit erst nach dem Stichtag ihre Erstzulassung in Österreich haben? Bei älteren Autos bzw. Oldtimern kann es da ja problematisch werden, weil es ja keine Verbrauchswerte gibt, schon gar nicht laut WLTP.
Heinrich Kleinfalk
1120 Wien
Dazu die Redaktion:
Als Erstzulassung gilt nicht jene in Österreich, sondern die tatsächliche. Ein Importfahrzeug, das bereits zuvor in einem anderen Land zuge-
lassen worden war, fällt also nicht unter die neue KFZ-Steuer, sondern für sein gesamtes restliches Autoleben unter die alte, wenn seine tatsächliche Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2020 stattgefunden hat.
Premium-Sprit
Mein Freund behauptet, dass er mit einer Tankfüllung „Premium-Diesel“ durchschnittlich 100 Kilometer weiter kommt als mit „normalem“ Diesel. Ich sagte ihm, dass er das doch gar nicht einfach behaupten könne, da er sicher nicht immer die gleiche Strecke fahre und sich auch viele andere Einflüsse wie Beladung, Wetter und Fahrdynamik auf den Verbrauch auswirken.
Gibt es eigentlich Tests, die den doch recht hohen Aufpreis auf den normalen Kraftstoff rechtfertigen? Dazu möchte ich wissen, ob hier auch der Umweltaspekt berücksichtigt wird, da ja kein Bioanteil vorhanden ist, sondern der Diesel rein synthetisch hergestellt wird.
Andrea Lott
3040 Neulengbach
Dazu die Redaktion:
Premium-Diesel hat einige Additive beigemischt, die primär Ruß- und Schmutzablagerungen auf den Einspritzdüsen und im Motor selbst entfernen. Er verfügt außerdem über eine etwas höhere Cetanzahl, ist also zündwilliger. In Summe kann er Vorteile bei Verbrauch, Leistung und Abgasen bringen, aber laut unabhängigen Tests bestenfalls drei Prozent. 100 Kilometer mehr sind also nicht realistisch.
Biodiesel ist aufgrund der österreichischen Kraftstoffverordnung dem Diesel in einem stetig steigenden Prozentsatz beizumischen, aber nicht zwangsweise jedem einzelnen Produkt. Premium-Diesel hat für gewöhnlich keinen Bio-Anteil, wohl aber andere synthetische Additive. „Rein synthetisch“ ist er trotzdem nicht. Übrigens gelten alle Kraftstoff-Anteile, die nicht auf Erdöl basieren, als synthetisch, also auch Biodiesel. Derzeit besteht der Bioanteil im Diesel aus Pflanzenölen (primär Raps), Altspeiseöl und tierischen Fetten. Rapsdiesel gilt dabei als synthetischer Kraftstoff 1. Ordnung (das sind solche, die Agrar-land beanspruchen). Synthetische Kraftstoffe 2. Ordnung, die künftig immer mehr an Bedeutung gewinnen werden, basieren auf Pflanzenresten, Stroh, Klärschlamm, Algen etc.
Bayern-Kulanz
Bei meinem BMW X3 (F25), Baujahr 2012, musste beim Kilometerstand 99.147 das Differenzial-Getriebe getauscht werden. Kosten: 2400 Euro. Bei Recherchen stellte ich fest, dass das kein Einzelfall ist. Ich habe deshalb über die Fachwerkstatt BMW Göndle (St. Pölten) einen Kulanzantrag beim Österreich-Importeur gestellt, erst auf weitere Nachfrage wurden je zehn Prozent Kostenbeteiligung von BMW und von der Werkstatt angeboten. Als ein seit Jahrzehnten treuer BMW-Kunde fühle ich mich hier ein wenig abgespeist. Gibt es eine Möglichkeit, dass Sie mich in bewährter Weise bei meinem Problem unterstützen?
Andrea Lott
3040 Neulengbach
Dazu BMW-Pressesprecher Michael Ebner:
Gerne haben wir den Sachverhalt nochmals geprüft. Einen vom Kunden vermuteten Materialfehler können wir ausschließen, da sich ein solcher bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt bemerkbar gemacht hätte. Da uns Herr Lang aber als Kunde wichtig ist, haben wir nochmals mit Firma Göndle gesprochen: Nunmehr werden zusätzlich zur bereits zugesagten Kulanzleistung weitere 20 Prozent der Einbaukosten übernommen.