Leser-Service: ALLES AUTO hilft (November 2018)

23. November 2018
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Aktuelles

Regelmäßig erreichen uns Fragen und Hilfegesuche unserer Leser. Wir versuchen zu helfen und gleichzeitig Klarheit bei so manch komplexem Sachverhalt zu schaffen. Hier die Fälle aus dem November 2018:

Verzögerte Weiterfahrt

Wenn ich in Wien in eine Kreuzung einbiege und die längskommende Straßenbahn blockiere, weil ich aufgrund einer Touristengruppe, die bei Rot noch die Kreuzung quert, nicht mehr rechtzeitig weiterkomme, ist es dann gerecht­fertigt, 75 Euro Strafe aufgebrummt zu bekommen?
Andreas Berger
Facebook

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Grundsätzlich müssen Straßenbenützer die Gleise so rasch wie möglich verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen. Zwar haben auch Fußgänger die für sie ­geltenden Bestimmungen der StVO (zügiges Überqueren, Beachtung von Lichtzeichen etc.) einzuhalten. Ein Auto­fahrer hat jedoch – gerade im Kreuzungsbereich – so vor­aus-schauend zu fahren, dass er die anderen Straßenteilnehmer weder gefährdet noch behindert. Im Zweifel darf die Kreuzung ansonsten nicht befahren werden.

Die konkrete Strafbemessung innerhalb des Strafrahmens obliegt der jeweiligen Behörde und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.Bei einer Konfrontation mit einer Person, die einen öffent­­­-li­chen Parkplatz reserviert, sollte man als Autofahrer die Nerven bewahren (kein Zufahren oder Anfahren der betreffenden Person!) und im Zweifelsfall die Polizei zur Vermittlung hinzuziehen.

Mobiles Halteverbot

Vorsicht Langzeitparker: Temporäre Parkverbote können zu Strafen führen. (Foto: R+V Versicherung)

Anzeige in Abwesenheit

Ich habe mein Auto in meiner Gasse während des Urlaubs für drei Wochen stehen gelas­sen. In der Zwischenzeit wurde genau dort, wo mein Fahrzeug stand, ein temporäres Halteverbot errichtet. Folglich be­­kam ich einen Strafzettel. Das finde ich unfair, schließlich konnte ich nichts dagegen tun. Oder bin ich hier im Unrecht?
Johann Tietz
1160 Wien

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Laut einem Erkenntnis des ­Verwaltungsgerichtshofs gibt es grundsätzlich keine Verpflichtung, regelmäßig zu ­kontrollieren, ob das Auto weiterhin rechtmäßig abgestellt ist. Diese bedeutet aber keinesfalls, dass im Einzelfall nicht doch eine Verpflichtung zum Nachschauen bestehen kann. Der Tatbestand „Stehen im Halte- und Parkverbot“ ist auf den ersten Blick erfüllt, und es liegt an Ihnen, zu beweisen, dass Ihnen diese Verwaltungsübertretung nicht persönlich vorgeworfen werden kann. Erst unter Berücksichtigung der genauen Umstände (Parkdauer, örtliche Begebenheit etc.) kann im Anlassfall entschieden werden, ob eine Strafe tatsächlich gerechtfertigt ist oder nicht.

#3_2

Schleicher auf der linken Spur erlauben weder Lichthupe-Setzen noch Rechts-Überholen.

Schleicher voraus

Ich bin unlängst längere Zeit hinter einem Pkw auf der ­linken Spur nachgefahren, der mit 120 km/h unterwegs war, dabei waren 130 erlaubt. Andere Verkehrsteilnehmer haben rechts überholt, nachdem der Langsamfahrer auch nach mehrmaligem Setzen der Licht­hupe stur weiter auf der linken Spur blieb. Darf man in solchen Situationen rechts überholen?
Konrad Legenstein
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Rechts überholen ist nicht erlaubt. Es gibt hiervon nur wenige Ausnahmen, die für ­den konkreten Sachverhalt aber nicht relevant sind. Die Tat­sache, dass sich der Vordermann nicht an das Rechtsfahrgebot hält, ändert nichts am Über­holverbot. Selbst das Setzen der Lichthupe ist kritisch zu betrachten. Diese darf nämlich nur im Gefahrenfall eingesetzt werden. Und ob hier eine solche Situation vorliegt, ist fraglich.

#4_2

Jeder Verkehrsunfall, auch der Zusammenstoß mit einem Schild, muss sofort bei der Polizei gemeldet werden.

Schild im Weg

Ich habe gestern versehentlich ein Verkehrszeichen umge­fahren. Es war schon abends, daher bin ich nach Hause gefahren, um am nächsten Tag den Unfall bei der Polizei anzuzeigen. Dort hat man mir aber gesagt, dass ich den Schaden sofort hätte melden müssen, da es sonst als Fahrerflucht gilt. Habe ich wirklich etwas falsch gemacht?

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Ulrike Mayer:

Auch wenn „nur“ ein Verkehrs­zeichen umgefahren wird, ist das ein Verkehrsunfall. Kommt es lediglich zu einem Sachschaden, muss die geschädigte Person direkt verständigt werden. Gibt es keinen unmittel­baren Ansprechpartner (z. B. bei Verkehrszeichen) oder kann man niemanden ausfindig machen, muss man ohne un­­nötigen Aufschub die nächste Polizeiinspektion verständigen. Unterlässt man dies, begeht man Fahrerflucht. Sie hätten den Unfall daher – unabhängig von der Uhrzeit – umgehend bei der Polizei melden müssen.

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