Leser-Service: ALLES AUTO hilft (September 2022)

8. September 2022
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Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem September 2022:

Foto: VW

GTI-Reifenproblem

Bei meinem VW-Händler kaufte ich einen gebrauchten Golf 8 GTI mit 18 Zoll-Rä­dern, das Auto stammt aus Deutschland. Im Online-Kon­figurator von Volkswagen kann man das Modell gegen Aufpreis mit 19- Zoll-Felgen und 235/35er-Reifen ordern, daraufhin be­­stellte ich diese über das VW-Originalzubehör.

Als ich jedoch die Fahrzeugpapiere ausgehändigt bekam, stellte ich fest, dass darin keine 19-Zöller angeführt sind. Und von Porsche Austria kam die Rückmeldung, man könne keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für jene Räder ausstellen, ich als Kunde müsste von einem Ziviltechniker ein An­­bau-Gutachten erstellen lassen, dann zu einer Kfz-Prüfstelle fahren und die Dimen­sion eintragen lassen. Das ist aber alles mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden.

Wenn das Ganze bei einem Neuwagen ab Werk mit 19- Zoll-Rädern genehmigt und eingetragen ist, warum wird das später als (Original-)Zubehör zum Problem? Ist das eine Schikane, weil das Auto ur­­sprünglich nicht aus Österreich stammt?

Gerhard Hahn
E-Mail

Dazu VW-Pressesprecherin Mag. Karin Angerer:

Die Dimension 8J x 19 ist beim VW Golf 8 GTI nur dann in den Papieren enthalten, wenn das Fahrzeug bereits ab Werk mit dieser Dimension geordert wurde. Denn bei Bestellung mit 19 Zoll-Rädern erhält das Auto zusätzlich ein adaptiertes Sportfahrwerk, eine Lenkhub-Be­grenzung und Radhausver­breiterungen. 

Deshalb gibt es seitens des Herstellers in ganz Europa keine Freigabe für eine nachträgliche Umrüstung dieser Dimension. Unsere Absage ­bez­üglich Unbedenklichkeitsbescheinigung ist also keine Schikane, weil das Fahrzeug importiert wurde, sondern hat einzig und allein mit den technischen Gegebenheiten zu tun.

Unerwartetes Hindernis

Unlängst schaffte ich es gerade noch, einem genau hinter einer unübersichtlichen Kurve auf der Landstraße liegenden Ast auszuweichen. Nun frage ich mich: Wen kann ich haftbar machen, wenn ich mit dem Ast kollidiere und mein Fahrzeug dabei beschädigt wird? Oder muss ich in so einem Fall auf meine Kaskoversicherung zurückgreifen?

Michaela Ragoner
8160 Weiz

Dazu D.A.S.-Juristin Claudia Bobrich:

Ohne zu wissen, wie und wodurch der Ast auf die Fahrbahn gelangt ist, lässt sich die Frage der Haftung nicht ab­­schließend beantworten. Grundsätzlich ist für eine Haftung ein vorwerfbares Verhalten (Verschulden) eines Dritten nötig. Oft wird es in derartigen Fällen jedoch eine Beweis-Problematik geben. Es ist im Schadensfall daher sinnvoller, sich an die eigene Kaskoversicherung zu wenden.

Foto: Google Maps/Streetview

Linksabbiege-Mirakel

Mir ist an einer Kreuzung folgendes passiert: Weil ein Autofahrer vor mir plötzlich scharf gebremst hat, war ich gezwungen, kurzzeitig in die Links­abbiegespur auszuweichen. Weil ich nicht nach links abbiegen wollte, ordnete ich mich danach wieder in die Geradeaus-Spur ein und fuhr weiter. 

Ein Polizist, der das offensichtlich beobachtet hatte, zeigte mich an, weil ich trotz Befahrens der Linksabbiegespur nicht abgebogen bin. Nun frage ich mich, ob ich das auf mir sitzen lassen oder dagegen berufen soll?

Dr. Alfred Kunz
E-Mail

Dazu ÖATMC-Chefjurist Mag. Martin Hoffer:

Eine Linksabbiegespur ist nicht gleichbedeutend mit einem Linksabbiegegebot. Geboten ist lediglich, dass man sich, wenn man nach links abbiegt, zuvor in die Linksabbiegespur einzuordnen hat (dies also nicht von der Geradeaus-Spur tun darf). Ein Abbiegezwang besteht hingegen nicht. Ihre Berufung wäre daher chancenreich. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kann es außerdem lohnenswert sein, zu prüfen, ob der Errichtung der Abbiegespur eine entsprechende Verordnung zugrunde liegt, dies ist nämlich nicht immer der Fall.

Foto: Robert May

Zoe-Hilfe

Seit März 2022 bin ich Besitzer eines Renault Zoe, irgendwann Anfang Juli gab es ein Software-Update, seitdem heißt es: „Nichts geht mehr“: Radio, Navi, Rückfahrkamera, Einparkhilfe, zeitversetztes Laden, Vorklimatisierung, Notbrems-assistent – alles tot.

Ein Reparatur-Versuch schlug fehl. Aktuelle Aussage vom Autohaus: Ich benötige einen neues Infotainment­system. Auf die Frage, wann dieses geliefert würde, konnte man mir keine Auskunft ge­­ben. Ein Leihauto könne ich bekommen, aber nur, wenn ich es selbst bezahle. Vielleicht können Sie mir in dieser Angelegenheit helfen.

Thomas Palm
E-Mail

Dazu Mag. Thomas Nehez, Consultant Renault Kundenzentrum:

“Wir haben Ihre Schilderungen von der ALLES AUTO-Redaktion übermittelt bekommen und bedauern die Sachlage außer­ordentlich. Der benötigte Teil ist im Augenblick nicht lokal lagernd, soll aber, laut derzeitigem Stand, in Kürze wieder in Frankreich verfügbar werden und könnte damit in etwa zwei Wochen in der Werkstatt sein. 

Selbstverständlich erhalten Sie bis zur Fertigstellung Ihres Renault Zoe einen kostenlosen Leihwagen.”