Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Jänner und Februar 2022:
Batterie-Doppel
In Elektroautos ist neben der großen Traktions-Batterie für den Antrieb auch eine ganz normale 12 Volt-Batterie verbaut. Wofür benötigt man diese überhaupt? Und ist es ein Problem, wenn die 12V-Batterie defekt oder leer geworden ist? Startet das Auto dann nicht mehr (analog zu einem mit Verbrennungsmotor), oder was passiert dann?
Christoph Schaffelhofer
E-Mail
Dazu Skoda-Pressesprecher Mag. Gregor Waidacher:
Die 12V-Batterie dient als zweite Stromquelle, um bei einem Ausfall der Traktions-Batterie die unterbrechungsfreie Funktion sicherheitskritischer Systeme zu gewährleisten, sie speist aber auch Verbraucher, die Strom bei ausgeschalteter „Zündung“ benötigen, wie zum Beispiel Zentralverriegelung, Warnblinkanlage etc.
Generell sind alle Komfort-, Infotainment- und Sicherheitssysteme auf die 12 Volt-Technik angewiesen – wie auch bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Wenn die 12V-Batterie defekt oder leer ist, kann also auch ein Elektroauto nicht in Fahrbereitschaft geschaltet werden.
Reifen-Tausch
Vor dem aktuellen Wechsel auf Winterreifen habe ich mich gefragt, ob ich meine gebrauchten Pneus wieder an der gleichen Stelle am Auto wie in der vorigen Saison montieren (ich hatte sie mit Kreide entsprechend markiert) oder ob ich zwischen den Achsen wechseln soll. Letztlich habe ich mich für die gleiche Position entschieden. Was empfehlen Sie?
Mag. Rudolf Hollinek
9500 Villach
Vor allem Winterreifen sind heutzutage laufrichtungsgebunden, was durch die Aufschrift „Rotation“ (siehe Bild oben) samt einem Pfeil gekennzeichnet wird. Doch selbst wenn nicht, sollte man den Wechsel zwischen Vorder- und Hinterachse nur auf der gleichen Fahrzeugseite und nicht diagonal durchführen.
Bei Fronttrieblern – deren Vorderreifen ja deutlich stärker beansprucht werden – ist so ein Positionstausch durchaus sinnvoll, will man die vorderen Reifen nicht öfter wechseln als die hinteren. Bei noch legalem, aber bereits deutlich reduziertem Profil wird allerdings vielfach empfohlen, die Reifen
mit mehr Gummi an der Hinterachse zu montieren, damit diese bei plötzlichen Ausweich-manövern nicht früher als nötig instabil wird.
Lichthupen-Warnung
Immer wieder kommt es vor, dass man durch entgegenkommende Autofahrer via Lichthupe nicht nur vor Gefahren, etwa einem Unfall hinter einer unübersichtlichen Kurve, sondern auch vor temporären Geschwindigkeitskontrollen (Laserpistole, mobiler Radar) gewarnt wird. Auch ich habe schon andere auf diese Art aufgefordert, zwecks Geldbörsel-Schonung langsamer zu fahren. Nun frage ich mich aber: Ist das überhaupt legal, oder bewegt man sich damit rechtlich auf dünnem Eis?
Finja Holzer
E-Mail
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
§ 22 StVO schreibt vor, dass sich Verkehrsteilnehmer durch Betätigung der Lichthupe vor Gefahrensituationen warnen dürfen. Die Warnung vor Verkehrs- oder Radarkontrollen stellt zwar keine Gefahrensituation dar, solange jedoch das Betätigen der Lichthupe kein Blenden verursacht, ist auch das Warnen vor Verkehrs- oder Radarkontrollen mangels ausdrücklichen Verbots laut aktueller Rechtsprechung nicht strafbar.
Werden Blinkzeichen über längere Zeit abgegeben (etwa als Aufforderung, Platz zu machen), kann dies jedoch einen strafbaren Tatbestand erfüllen.
Bus-Vorrang?
Ein städtischer Bus hat beim Verlassen der Haltestelle Vorrang, das ist klar. Weniger klar ist für mich, ob dieser Vorrang auf einer Straße mit mehreren Fahrspuren pro Richtung nur für jene Spur gilt, die der Haltestelle am nächsten ist (also die rechte) oder für alle Fahrspuren? Ich habe nämlich schon Buslenker erlebt, die aus der Haltestelle heraus quer über alle Spuren gezogen sind und nicht sofort bremsende Autofahrer mit Hupsignalen und bösen Handzeichen „abgestraft“ haben. Verhalten sich die Buslenker in so einem Fall korrekt?
Sebastian Pernt
1160 Wien
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs im Ortsgebiet das ungehinderte Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen ist, sobald der Buslenker die Absicht anzeigt. Nachkommende Fahrzeuge müssen die Fahrgeschwindigkeit vermindern und, falls erforderlich, anhalten. Diese Anordnung ist nicht auf die nachkommenden Fahrzeuglenker am rechten Fahrstreifen beschränkt, sondern bindet den Nachfolgeverkehr auf der gesamten Fahrbahn. Die Vorschrift soll generell der Erleichterung des öffentlichen Kraftfahrlinienverkehrs dienen. Laut OGH darf der Buslenker jedoch bei der Abfahrt andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.