Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Oktober 2021:
Verbrauchs-Vergleich
Wenn ein Auto mit Verbrennungsmotor fünf Liter Diesel verbraucht oder sieben Liter Benzin, so ist das für mich vorstellbar. Wenn ein anderes Auto dann neun Liter Diesel oder 14 Liter Benzin verbraucht, weiß ich die Relation einzuschätzen und kenne mich aus. Aber wie ist das mit den Elektroautos? Wie kann man kWh mit Litern pro 100 Kilometer vergleichen? Ein VW ID.4 verbraucht zum Beispiel im Norm-Mix 18 kWh, das ist für mich eine Angabe, mit der ich nichts anfangen kann. Daher bitte ich um ein wenig Aufklärung.
Alexander Adamek
via Facebook
Das vergleicht man am besten über den Energiegehalt bzw. Heizwert. Ein Liter Benzin hat einen Energiegehalt von 8,5 kWh, ein Liter Diesel von 9,8 kWh. Wenn der VW ID.4 nun 18 kWh pro 100 Kilometer benötigt, entspricht das einem Benzinverbrauch von 2,1 Litern bzw. einem Dieselverbrauch von 1,8 Litern. Daraus erkennt man zweierlei:
1. Elektromotoren sind äußerst effizient und daher sparsam.
2. Akkus haben eine geringe Speicherkapazität. Denn selbst der mit einer Netto-Kapazität von 77 kWh größte (und einem Gewicht von rund 500 Kilo auch schwerste) für den ID.4 erhältliche Akku speichert bloß das Energie-Äquivalent eines Benzin-/Dieseltanks von acht bis neun Litern.
Sitz-Erhöhung
Aufgrund einer Behinderung fällt mir das Aussteigen aus dem Auto etwas schwer. Deshalb interessiert mich, ob es eine kostengünstige Möglichkeit gibt, die Sitzhöhenverstellung meines Suzuki SX4 über das serienmäßig mögliche Maß weiter zu erhöhen?
Karl Schrödinger
8943 Aigen im Ennstal
Dazu Rudolf Landertinger, Service Manager von Suzuki Austria:
Leider sind bauliche Veränderungen an Sitz oder Sitzgestell nicht erlaubt, da es sich dabei wegen des darin befindlichen Seitenairbags und der Gurthalterung um ein sicherheitsrelevantes Bauteil handelt.
Ein Umbau müsste daher von einer Spezialfirma durchgeführt werden, mit anschließender Abnahme des TÜV bzw. eines Zivil-Ingenieurs. Vermutlich ist es daher sinnvoller, auf ein Auto mit standardmäßig größerer Sitzhöhe umzusteigen.
Elektro-Leistung
Bei technischen Daten von Elektroautos geben Sie deren Spitzenleistung an und dann noch extra die Dauerleistung. Was heißt das? Halten E-Autos die Höchstleistung nicht ständig aus? Der Peugeot e-208 hat beispielsweise 136 PS. Kann er diese Leistung nicht stundenlang bringen, sofern es verkehrsmäßig zulässig ist?
Harald Sorko
E-Mail
Grundsätzlich liefert ein Elektromotor seine maximale Leistung durchaus dauerhaft, der diesbezüglich limitierende Faktor ist üblicherweise die Batterie. Die Dauerleistung (sie steht im Zulassungsschein) ist jene, die der Akku eine halbe Stunde lang durchgehend abgeben kann, ohne dabei zu überhitzen oder sonst wie Schaden zu nehmen.
Bei der Spitzenleistung gibt es keine allgemeine Vorgabe.Manche Stromer können diese weniger als eine Minute lang liefern, die meisten aber deutlich länger, ehe die Elektronik zur Abkühlung der Systeme die Leistung zwischenzeitlich reduzieren muss. In der Praxis kommt man allerdings so gut wie nie in eine solche Situation, weil man kaum jemals minutenlang durchgehend „Vollstrom“ geben kann.
Die Höchstgeschwindigkeit ist meist so festgelegt, dass sie mit der Dauerleistung erreichbar ist. Der Peugeot e-208 ist elektronisch auf 150 km/h limitiert, das schafft er locker mit seiner Dauerleistung von 78 PS. Die Spitzenleistung soll weniger einer hohen (und verbrauchsintensiven) Endgeschwindigkeit dienen, sondern dem kraftvollen Beschleunigen – einer der großen Pluspunkte von Elektrofahrzeugen.
Nebenbei: Auch bei Verbrennern liegt die Höchstleistung lediglich bei Vollgas im maximalen Drehzahlbereich an, auf diese Art bewegt man einen Motor eher selten und wenn, dann nicht dauerhaft.
Autobahn-Infos
Unlängst wunderte ich mich auf der Autobahn über die Anzeigen von digitalen Überkopf-Verkehrszeichen: Zunächst zeigten jene mehrmals hintereinander „100 km/h“, auf später folgenden Digital-Anzeigen war hingegen gar nichts mehr eingeblendet – weder Bestätigung noch Verschärfung noch Aufhebung jener temporären Geschwindigkeitsbeschränkung.
Wie zu erwarten, reagierten die Autofahrer daraufhin unterschiedlich: Manche fuhren mit 100 km/h weiter, andere beschleunigten auf 130 km/h. Daher meine Frage: Welche Vorgangsw
Dazu D.A.S.-Jurist Michael Pointl, LL. M.:
Generell ist die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur unter günstigsten Bedingungen gestattet. Auch eine unklare Verkehrssituation gehört zu den Umständen, die eine Herabsetzung der Geschwindigkeit geboten erscheinen lassen. Wenn es wie im gegenständlichen Fall unklar ist, ob nun 130 km/h oder weiterhin 100 km/h erlaubt sind, empfiehlt es sich, die an sich gestattete Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h nicht zu fahren, sondern das Tempo bei den vorhin erlaubten 100 km/h zu belassen, bis ein Verkehrszeichen anderes anordnet.
Grundsätzlich sind Vorschriftszeichen vor der Stelle anzubringen, für die sie gelten, und wenn sie einen längeren Abschnitt betreffen, am Ende der Strecke mit dem gleichen Zeichen und der Zusatztafel „Ende“ kenntlich zu machen. Gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Straßenstrecke von mehr als einem Kilometer, so ist bei den betreffenden Vorschriftszeichen die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel anzugeben, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Dies gilt für allfällige Wiederholungszeichen sinngemäß.