Neue Kfz-Steuer ab 1. Oktober: Neuwagen jetzt anmelden oder abwarten?

6. August 2020
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Aktuelles

Wer sich jetzt einen PS-starken Neuwagen mit hohem Verbrauch kaufen möchte, sollte sich mit der Anmeldung besser beeilen. Denn ab 1. Oktober wird die Kfz-Steuer (“motorbezogene Versicherungssteuer”) für solche Fahrzeuge teurer. Wer dagegen auf ein sparsames Auto spitzt, fährt mit einer Erstzulassung nach dem Stichtag steuerlich besser. Mit dem 1. Oktober erhält die Kfz-Steuer nämlich eine zusätzliche CO2-Komponente und orientiert sich nicht mehr nur an der Motorleistung, sondern auch am Normverbrauch. Das gilt jedoch nur für alle erstmaligen Neuzulassungen.

Das Vergleichsportal durchblicker.at hat sich die anstehenden Neuerungen genauer angesehen und besonders ihre Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Steuer bei unterschiedlichen Pkw-Modellen unter die Lupe genommen. Geschäftsführer Reinhold Baudisch sagt dazu: „Es zeigt sich, dass eine individuelle Kalkulation für jedes Modell sinnvoll ist, da Motorleistung und CO2-Werte in Kombination berücksichtigt werden müssen. Bei einem Ausstoß von bis zu 140 Gramm CO2 pro Kilometer fällt die Steuer nach der neuen Berechnungsmethode allerdings in jedem Fall geringer aus. Es lohnt sich hier also, mit der Neuzulassung bis zum 1. Oktober zu warten. Außerdem kommt man auch ohne den sogenannten Unterjährigkeitszuschlag weg. Ein solcher Zuschlag wird derzeit noch fällig, wenn die Steuer in Teilbeträgen (halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) gezahlt wird. Zusammen ergibt sich also ein erhebliches Sparpotenzial.“

Klimabewusst fährt es sich künftig günstiger 

Umgekehrt gilt: Bei Neuwagen mit einem CO2-Ausstoß von über 170 Gramm CO2 pro Kilometer ist zu empfehlen, die Erstzulassung – soweit möglich – noch vor der Umstellung durchzuführen. Hier wirkt sich das derzeit gültige Berechnungsschema vorteilhaft aus, da die höheren Emissionswerte dieser Wagen bis zum 1. Oktober nicht berücksichtigt werden. Allerdings bleiben die Unterjährigkeitszuschläge bestehen, welche die finanziellen Belastungen wiederum deutlich erhöhen, wenn man nicht im Einjahres-Rhythmus zahlen möchte: Bei monatlicher Zahlweise etwa steigt die Steuersumme um jährlich raubritterhafte zehn Prozent an.

Dass sich die Abgabe künftig nicht mehr allein an der Leistung des (Verbrennungs-) Motors (angegeben in kW) orientiert, sondern auch die Höhe der CO2-Emissionen berücksichtigt, soll AutokäuferInnen dazu motivieren, auf verbrauchsärmere Fahrzeuge umzusteigen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für alle Autos, die vor dem Stichtag 1.10.2020 erstmals zugelassen werden oder bereits wurden, gilt dagegen bis ans Ende ihres Autolebens die bisherige Form der Kfz-Steuer.

Kfz-Steuer selbst berechnen

Wieviel die Kfz-Steuer vor oder nach dem 1. Oktober 2020 kostet, kann man am besten auf oeamtc.at nachrechnen lassen. Dort gibt es einen Kfz-Steuerrechner, der ganz einfach funktioniert. Es reicht aus, die Leistung des in Frage kommenden Modells in kW oder PS (bei Hybrid-Modellen zählt nur die Leistung des Verbrennungsmotors) sowie die Norm-Emissionsmenge an CO2 in Gramm pro Kilometer einzugeben. Künftig wird die Steuer übrigens zu jedem 1. Jänner schärfer, alle Infos dazu samt Erklärung der Berechnungsformel gibt es im ALLES AUTO-Artikel NoVA, Kfz-Steuer, Sachbezug: alles anders ab 2020.

Bild: OeSD