Automechanikerin beim Bremsflüssigkeits-Test

Pickerl & Service trotz Coronavirus?

3. April 2020
Keine Kommentare
7.848 Views
Aktuelles

An sich dürfen Autowerkstätten derzeit – im Gegensatz zu den Verkaufslokalen und Schauräumen – gesetzlich offen bleiben. Sie könnten also unter Wahrung der aktuellen Verhaltensregeln recht normal weiter arbeiten, aber kaum eine tut das uneingeschränkt.

Die ÖAMTC-Stützpunkte beispielsweise haben nicht bzw. nur für Notfälle geöffnet. Es gibt beim ÖAMTC derzeit keine Pickerl-Überprüfungen. Dass in Werkstätten generell nur Notprogramme laufen, was jetzt immer wieder publiziert wird, stimmt nur insofern, als viele Betriebe, weil nicht viel los ist, auf Kurzarbeit umstellen, um einerseits die Kosten zu minimieren und andererseits die Mitarbeiter vor Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen – weil gerade in Werkstätten viele Mitarbeiter oft unvermeidlich engen Kontakt zueinander haben. Und auch die Nachschubkette mit Ersatzteilen ist mittlerweile oft unterbrochen.

Dass große Betriebe eher geöffnet haben als kleinere, gilt auch nicht generell. Und Routinearbeiten wie Reparatur oder Service werden von manchen Werkstätten durchgeführt, sofern die Kapazitäten trotz Kurzarbeit reichen, von anderen nicht. Notwendige Arbeiten vor Ablauf der Garantie oder Pickerl vor Ablauf der Nachfrist werden von vielen Betrieben ausgeführt, nicht aber vom ÖAMTC, der sich beim Pickerl auf Regierungsebene bemüht, die Länge der Nachfrist – aktuell vier Monate – im aktuellen Notfall zu verlängern. Einige ARBÖ-Prüfzentren arbeiten ältere Überprüfungstermine noch ab, nehmen neue aber nicht an. Der freundliche ARBÖ-Stützpunktmann am Telefon: “Kommen’S her, vielleicht macht er Ihnen das Pickerl. Versprechen kann ich nichts.”

Die Sorge vieler Werkstatt-Unternehmer gilt dem Schutz der Mitarbeiter auch insofern, als bei einem Corona-Fall alle anderen Mechaniker in Quarantäne müssten und dann der Betrieb komplett stillstünde. Deshalb arbeiten größere Reparaturbetriebe mit mehreren Teams, sodass bei Ausfall einer Crew eine zweite weiterarbeiten kann.

Wir empfehlen daher, auch wenn Sie Ihren Termin schon lange vor der Krise vereinbart haben: Schauen Sie zunächst auf die Homepage der Betriebe, wobei wir hier freilich auch Fehlinformationen gefunden haben – dass zum Beispiel Werkstätten als offen angegeben werden, tatsächlich aber gesperrt sind. Updates der Websites gibt es oft nämlich nur mit Verzögerung. Deshalb kontaktieren Sie vor einem Service oder einer Reparatur unbedingt auch noch die Werkstätte telefonisch, ob sie tatsächlich geöffnet hat und in der Lage ist, die Arbeiten durchzuführen.

Update: Nunmehr (Stand: 3. April 2020) wurde von Mobilitätsministerin Leonore Gewessler auf Facebook folgendes gepostet: “Wir wollen all jene Autobesitzerinnen und Autobesitzer entlasten, deren Pickerl (§57a) während der Beschränkungen ausläuft. Durch eine gesetzliche Anpassung wird die Frist für die Überprüfung bis vorerst 31. Mai verlängert.” Sprich: Jene, deren viermonatige Nachfrist im März 2020 ausgelaufen ist (die also November 2019 im Pickerl eingestanzt haben) erhalten zwei zusätzliche Monate. Jene, deren Nachfrist im April 2020 ausläuft (Dezember 2019 im Pickerl eingestanzt) immerhin einen zusätzlichen Monat. Gewessler weiter: “Je nach Dauer der Maßnahmen kann diese Frist dann auch per Verordnung des Ministeriums weiter angepasst werden.”

Foto: WKO/Rita Newman