Vergleichen zahlt sich aus
So gut wie jede Versicherungsgesellschaft wirbt mit den angeblich günstigsten Konditionen. Doch nicht jeder Anbieter hält auch, was er verspricht. So braucht es Eigeninitiative. Vor Vertragsabschluss lohnt sich daher ein Versicherungsvergleich. Auf einen Blick stehen sich günstigste und ungünstigste Angebote gegenüber. Zum Beispiel: Die Kfz-Versicherung von Friday schneidet im direkten Vergleich mit passablen Noten ab. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gezahlt wird nur, was auch gefahren wird. Der Zahl-pro-Kilometer-Regel sei Dank. Warum also einem teuren Konkurrenten mit schlechterem Service das Vertrauen schenken?
Gut zu wissen: Auf das Timing kommt es an. Hat der Kunde bereits eine Autoversicherung am Laufen, sollte er sich noch vor dem 30. November nach einem Ersatz umsehen – am besten sogar noch früher. Dann bleibt genug Zeit für einen gewissenhaften Vergleich und einen reibungslosen Anbieterwechsel. Nach dem 30. November kann die alte Autoversicherung oft nicht mehr gekündigt werden.
Teilkasko oder Vollkasko?
Vor Vertragsabschluss hat der Kunde die Wahl zwischen Voll- und Teilkasko. Doch was ist das eigentlich?
Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die durch Fremdeinwirkung verursacht wurden. Zum Beispiel:
- Eine Schneelawine verschüttet das Fahrzeug.
- Ein Steinschlag demoliert die Windschutzscheibe.
- Der Marder zerbeißt ein Kabel.
- Sturm, Hagel oder Überschwemmungen zerstören den Pkw.
- Ein Wildunfall hinterlässt seine Spuren.
- In das Auto wird eingebrochen. Der Bordcomputer wird gestohlen.
Die Vollkaskoversicherung geht noch einen Schritt weiter. Sie übernimmt auch Schäden, die der Fahrer selbst verursacht hat. Zum Beispiel:
- Beim Ausparken kommt dem Fahrer eine Leitplanke in die Quere.
- Es kommt zum Auffahrunfall.
- Der Fahrer wird Opfer von Vandalismus.
- Der Fahrer missachtet die Vorfahrt und stößt mit einem anderen Pkw zusammen. Die Folge: Totalschaden.
Die goldene Regel: Beim Neuwagen zwischen 3 und 5 Jahren bietet sich die Vollkaskoversicherung an. Dasselbe gilt für Fahrzeuge mit überdurchschnittlich hohem Wert. Bei älteren Modellen mit geringerem Fahrzeugwert reicht Teilkasko.
Selbstverständlich unterscheiden sich Teil- und Vollkasko im Preis. Kunden, die das komplette Leistungspaket von Vollkasko wünschen, zahlen pro Jahr bis zu 300 Euro. Bei Teilkasko werden nur zwischen 90 und 150 Euro fällig. Damit ist Vollkasko dreimal so teuer wie Teilkasko.
Nicht zu unterschätzen – die Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung ja oder nein – das ist beim Versicherungsabschluss die Frage. Das Prinzip: Wer sich im Fall eines Schadens selbst an den Reparaturkosten beteiligt, zahlt eine merklich geringere Versicherungsgebühr. Ohne Selbstbeteiligung schnellt die Versicherungssumme rasch nach oben.
Für die Teilkaskoversicherung raten Experten zu einer Selbstbeteiligung von bis zu 150 Euro. Bei der Vollkaskoversicherung empfehlen sich bis zu 350 Euro Selbstbeteiligung. So drückt der Kunde den Versicherungsbeitrag um bis zu 35 %.
Übrigens: Wer die Versicherungssumme auf einen Schlag bezahlt, sichert sich 5 bis 11 Prozentpunkte Rabatt. Bei Ratenzahlung ist dies nicht der Fall.
Prozente nicht vergessen
Bei der Neuanmeldung eines Fahrzeugs ist Umsicht geboten. Womöglich hat der Fahrer noch Prozentpunkte aus seiner alten Versicherung gut. Der Grund: Die Prozente erlöschen nicht sofort nach dem Wechsel. Oft lassen sie sich problemlos als Schadensfreiheitsklasse anrechnen.
Wie lange die Prozente gelten, entscheidet der Versicherer. In der Regel bleiben sie zwischen 7 und 10 Jahre nach der Kündigung gültig. Vereinzelte Anbieter werben sogar mit einer speziellen Bescheinigung. Mit ihr kann der Fahrer seine Prozente auf unbegrenzte Zeit reaktivieren.
Löscht die Versicherungsgesellschaft die alten Daten, kommt es auf die eigene Ordnung an. Hat der Kunden die alten Unterlagen noch vollständig vorliegen, kann er seine Schadensfreiheitsklasse selbst nachweisen.
Experten-Tipp: Alte Versicherungsunterlagen sind Gold wert. Wer sie zusammen mit einem schriftlichen Nachweis der SF-Klasse sicher aufbewahrt, erspart sich beim Wechsel oft eine Menge Zeit und Nerven.
Begrenzten Fahrerkreis wählen und bares Geld sparen
Ein begrenzter Fahrerkreis lässt die Preise purzeln. Je weniger Personen sich am Steuer abwechseln, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Doch Vorsicht: Nicht angemeldete Fahrer können ganz schön teuer werden – sei es bei Spritztouren im Urlaub oder zu Hause auf dem Weg zur Arbeit. Sind sie in einen Unfall verwickelt, muss der Versicherungskunde tief in die Tasche greifen. Umso besser will der begrenzte Fahrerkreis überlegt sein.
Stammwerkstätten sichern Prozente
Nicht selten pflegen Versicherer Kooperationen mit Werkstätten – sehr zum Vorteil des Kunden. Bindet er sich an eine bestimmte Werkstatt, an einen Kooperationspartner der Versicherung, bekommt er Prozente. Dies trifft jedoch nur auf einfachere Reparaturarbeiten zu.
Kostensparer Garage
Ist das Auto nachts und bei Wind und Wetter gut in der Garage geschützt, freut sich der Versicherer. Er belohnt den Kunden mit bis zu 7 Prozentpunkten. Der Grund: Anders als bei einem Parkplatz unter freiem Himmel hält sich das Risiko eines Diebstahls oder Vandalismus in abgeschlossenen Garagen in Grenzen. Auch Schäden durch Sturm, Regen und Hagel sind unwahrscheinlicher als im Freien.
Rabatt für Klimaschützer
Klimafreundliche Fahrer werden belohnt. Für reine E-Autos gibt es stolze Rabatte. Dasselbe trifft oft auch auf Hybride zu. Gleichzeitig achtet die Versicherung auf das Gewicht und den Spritverbrauch (= CO2-Emission) des Fahrzeugs. Daher Augen auf beim Autokauf.
Zweitwagen-Rabatt für gut abgesicherte Pkw
Speziell Fahranfänger profitieren vom Zeitwagen-Rabatt. Das Konzept: Der Pkw ist über den Partner oder die Eltern versichert. Sprich: Die Versicherung läuft über einen Fahrer mit mehr Fahrpraxis. Das sorgt für eine günstigere Schadenfreiheitsklasse.
Kleiner Tipp: Für den Zweitwagen bietet sich eine teurere Schadenfreiheitsklasse an. Von zwei identischen Schadenfreiheitsklassen ist dringend abzuraten. Aus gutem Grund: Verursacht der Zweitwagen einen Unfall, wirkt sich das negativ auf die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens aus.
Foto: Andreas Lischka /Pixabay